Ja, das ist absolut rechtens, auch wenn es zuerst wie ein schlechter Scherz wirkt. Dass eine administrative Gebühr die eigentliche Steuerschuld übersteigt, sorgt verständlicherweise bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für grossen Frust.

Zudem ist der Föderalismus im Schweizer Steuerrecht gross, entsprechend sind es auch die kantonalen Unterschiede. So können die Kantone selbst über Mahngebühren entscheiden und die Ansätze in ihrem Steuergesetz festlegen. Einzige Grenze: Die Gebühr muss verhältnismässig sein und den Aufwand decken.

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60 Franken bewegen sich rechtlich absolut im grünen Bereich. Der administrative Aufwand für das Ausstellen und den Versand einer Verfügung ist schliesslich exakt derselbe, völlig unabhängig von der Höhe des geschuldeten Steuerbetrags. Dass andere Kantone hier deutlich kulanter sind oder gar keine Gebühr einfordern, ändert an der Rechtslage im eigenen Wohnkanton leider überhaupt nichts.

Sparschwein auf einem Berg aus Münzen - Beratung zu Finanzen
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