Drei Viertel der Opfer von Tötungsdelikten in den eigenen vier Wänden sind Frauen. Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) belegen: Die häusliche Gewalt nimmt zu. Gleichzeitig mangelt es an sicheren Zufluchtsorten. Die Schweizer Frauenhäuser sind chronisch überlastet.

Empfohlene Auslastung konstant überschritten

Regelmässig müssen Häuser Frauen abweisen oder weiterleiten, erklärt Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Dachorganisation der Frauenhäuser (DAO). Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt eine maximale Durchschnittsauslastung von 75 Prozent, damit ein Frauenhaus als Kriseninterventionsstelle funktioniert. «Diesen Wert überschreiten die Häuser seit Jahren konstant», so Berisha. Sie stellt klar: «Dies ist ein kritischer Zustand, der auf Dauer nicht zumutbar ist.»

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Eine Studie im Auftrag der SODK zeigt, dass gewisse Regionen mehr leisten als andere. Deshalb wächst der politische Druck: Im Thurgau ging die Forderung nach einem Frauenhaus in den sozialen Medien viral. Über 100 Personen demonstrierten daraufhin vor dem Rathaus in Frauenfeld.

Kantönligeist hinterlässt seine Spuren

Auch im Nachbarkanton ist man am Limit: Das Frauenhaus St. Gallen ist für vier Kantone zuständig. Die 13 Plätze seien beinahe durchgehend belegt, berichtet Mirjam Tester, Teamleiterin der Beratung. Allein in diesem Jahr musste das Frauenhaus bereits 23 Frauen und 30 Kinder vorübergehend extern unterbringen – etwa in ausserkantonalen Frauenhäusern, im privaten Umfeld oder in Hotels.

Beratung mit Chatbot

Die Zusammenarbeit unter den Frauenhäusern sei trotz Überlastung solidarisch, betont Tester. So nahm das ausgelastete Frauenhaus in St. Gallen im vergangenen Jahr insgesamt 13 Betroffene aus anderen Regionen auf. Trotzdem erschwere der kantonale Flickenteppich die Arbeit. Vor allem die Unterschiede in der Finanzierung seien ein Problem.

Zu wenig Angebote für besonders verletzliche Menschen

Ähnliches hört man aus Zürich: «Es kann nicht sein, dass es für eine gewaltbetroffene Frau darauf ankommt, in welchem Kanton sie wohnt, ob sie Schutz und Sicherheit findet oder nicht», sagt Anja Derungs, Geschäftsführerin der Stiftung Frauenhaus Zürich. Auch sie betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen ist, und fordert eine nationale Strategie, um die Istanbul-Konvention konsequenter umzusetzen.

Die Istanbul-Konvention

Häufig reiche das Angebot für besonders verletzliche Gruppen nicht, bilanziert Berisha von der Dachorganisation. Also junge Frauen und Mädchen, Menschen mit Behinderung, trans und nicht binäre Menschen, Frauen mit Migrationsgeschichte oder ältere Frauen. So gibt es schweizweit aktuell nur ein Angebot für Mädchen: das Mädchenhaus in Zürich. Im Sommer eröffnet in Biel ein zweites.

Die SODK treffe sich im Juni mit den Verantwortlichen aus allen Kantonen, erklärt Julie Tarchini, Fachbereichsleiterin für Gesellschaft und Sucht bei der SODK. Gemeinsam analysieren sie die aktuelle Lage: Wo gibt es bereits funktionierende Angebote, und wo fehlen wichtige Strukturen? Was für Tarchini bereits jetzt klar ist: «Wenn Kantone stärker regional zusammenarbeiten, können sie die Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gezielter unterstützen.»