Wenn mal wieder eine Fussball-WM Fussball-WM So kommen Sie spielend über die Runden , -EM oder das Champions-League-Finale ansteht, wollen plötzlich alle mitwetten. Kein Wunder: Da ist so viel Glück im Spiel, dass auch diejenigen eine reelle Gewinnchance haben, die von Fussball gar nichts verstehen. Und die Freude bei den Laien ist gross, wenn sie Profifussballfans übertrumpfen.

Auch das Pokern erfreut sich grosser Beliebtheit. Im Internet findet man noch nachts um vier einen virtuellen Tisch mit freudigen Mitspielern.

Bloss: Darf man überhaupt mitspielen? Seit Anfang 2019 gilt ein neues Geldspielgesetz Geldspielgesetz Knacknuss freies Internet .   Es hat gegenüber dem vorher geltenden Spielbanken- und Lotteriegesetz einige Änderungen gebracht.

Online-Glücksspiele

Online-Geldspiele wie Poker, Blackjack und Roulette sind erlaubt – aber nur jene, die von Schweizer Casinos angeboten werden. Die Spielbanken benötigen dafür eine erweiterte Konzession. Nicht bewilligte Spiele werden gesperrt. Die eidgenössische Spielbankenkommission führt eine Liste von Spielangeboten, die nicht bewilligt und deshalb gesperrt sind.

Online-Sportwetten

Welche Mannschaft schiesst das nächste Tor? Wie viele Goals wird es bis zum Abpfiff noch geben? Swisslos und die Loterie Romande bieten Live-Wetten an, die auch bei laufendem Spiel noch getätigt werden können. Zudem gibt es die Möglichkeit, auf Pferderennen in anderen Ländern zu wetten. Die Lotteriegesellschaften arbeiten dafür mit der französischen Wettgesellschaft PMU zusammen.

Wer bei einem Online-Geldspiel teilnehmen will, braucht ein Spielerkonto beim Veranstalter. Dafür muss man volljährig sein, die Personalien angeben und die Identität nachweisen Experte warnt vor Jugendschutzgesetz «Man hat versucht, das Gesetz unter dem Radar zu halten» .

Wer bei unbewilligten Online-Wetten mitspielt, macht sich zwar nicht strafbar . Er riskiert jedoch, seinen Einsatz zu verlieren, etwa wenn die betreffende Website plötzlich offline geht. Oder falls die Behörden den Einsatz einziehen, wenn gegen einen illegal operierenden Veranstalter ein Strafverfahren eröffnet wird.

Auch sonst ist die Teilnahme an solchen Spielen nicht zu empfehlen. Man riskiert zum Beispiel, dass ein unseriöser Veranstalter die persönlichen Daten missbraucht – inklusive Kreditkartenangaben.

Geldspiele im kleineren Kreis

Während einer Fussball-EM oder -WM wird am Arbeitsplatz, unter Freunden, aber auch in grösserem Rahmen gewettet. Dabei darf der Organisator keine Teilnahmegebühren oder Unkostenbeiträge verlangen. Alle Einsätze müssen als Spielgewinn an die Spielerinnen und Spieler zurückfliessen. Private Wetten und Spiele wie Roulette oder Poker im Familien- und Freundeskreis muss man nicht bewilligen lassen. Allerdings darf nicht viel Geld im Spiel sein. Die Gewinne müssen tief sein. Zudem dürfen nicht zu viele mitspielen.

Merkblatt «Geldspiele» bei Guider

Wie soll man reagieren, wenn man von einer ausländischen Lotteriegesellschaft angeworben wird? Macht man sich mit der Teilnahme strafbar? Und wie funktionieren eigentlich Tippgemeinschaften? Beobachter-Abonnenten erhalten im Merkblatt «Geldspiele» weitere Tipps.

Casinospiele

In der Schweiz dürfen nur konzessionierte Spielbanken Glücksspiele wie Roulette, Blackjack und Geldspielautomaten anbieten. Derzeit gibt es hierzulande 21 Casinos.

Teilnehmende müssen bei einem Strafverfahren gegen die Organisatorin damit rechnen, dass sie ihren Einsatz und einen allfälligen Gewinn verlieren. Bestraft werden sie nicht.

Pokerturniere

Das Bundesgericht hatte 2010 entschieden, dass ausserhalb von Casinos keine Pokerturniere stattfinden dürfen. Im aktuellen Geldspielgesetz sind nun kleine Turniere mit kantonaler Bewilligung wieder erlaubt. Das Startgeld pro Spieler darf maximal 200 Franken betragen, und die Summe aller Startgelder darf 20'000 Franken nicht übersteigen. Die Startgelder müssen vollumfänglich an die Spielerinnen und Spieler ausgeschüttet werden.

Kleinlotterien

Kleinlotterien benötigen in der Regel eine kantonale Bewilligung. Sie dürfen weder interkantonal noch automatisiert durchgeführt werden. Einsätze und Gewinnmöglichkeiten sind begrenzt. Zu dieser Kategorie gehören auch die Vereinstombolas. Dabei dürfen nur Sachpreise zu gewinnen sein, die Summe aller Einsätze darf maximal 50'000 Franken betragen. In einigen Kantonen darf man Tombolas ohne Bewilligung durchführen.

Verkaufsförderungsspiele (Wettbewerbe)

Spiele, mit denen ein Unternehmen seine Verkäufe ankurbeln und Kunden binden will, brauchen keine Bewilligung. Denn das Geldspielgesetz gilt für sie in der Regel nicht.

Bei kostenpflichtigen Gewinnspielen dieser Art sollte man vorsichtig sein. Es ist nicht sicher, dass es eine faire Gewinnchance gibt. Solche Spiele können zudem die Merkmale einer Lotterie oder eines Geschicklichkeitsspiels aufweisen und damit illegal sein.

Welche Lottogewinne muss man versteuern?

Gewinne aus Spielen in Schweizer Casinos sind steuerfrei. Bis zu einer Million Franken sind auch folgende Gewinne steuerfrei: aus Online-Spielbankenspielen, sofern diese in der Schweiz zugelassen sind, ebenso aus Grossspielen wie Lotto, Euromillions, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen wie etwa Online-Jass, wenn sie über Schweizer Anbieter laufen.

Was über einen Gewinn von einer Million Franken hinausgeht, muss anteilsmässig versteuert werden. Vollumfänglich steuerfrei sind Gewinne aus zugelassenen Kleinspielen wie etwa Kleinlotterien, Tombolas und Sportwetten, die nicht automatisiert, nicht online und nicht interkantonal durchgeführt werden.

Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen von Firmen sind bis zu 1000 Franken steuerfrei, darüber werden sie besteuert. Das gilt auch für Sachpreise wie etwa ein Auto. Gewinne aus ausländischen Spielen müssen ebenfalls versteuert werden.

Weitere Infos zu Geldspielen

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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