Nein, das müssen Sie nicht akzeptieren. Wer sein Altglas entsorgt, muss sich zwingend an die vorgeschriebenen Betriebszeiten der jeweiligen Sammelstelle halten. Ruhezeiten sind keine blossen Empfehlungen, sondern stellen eine rechtsverbindliche Pflicht dar.

Wer trotzdem an einem Sonntag Flaschen einwirft und dabei erwischt wird, muss mit einer Busse von 50 Franken rechnen. So steht es in der Ordnungsbussenverordnung.

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Falls Sie es sich zutrauen und die Musse haben: Sprechen Sie die fehlbaren Personen zunächst direkt vor Ort an. Weisen Sie die Leute höflich, aber bestimmt darauf hin, dass Sie als direkte Anwohnerin auf die Sonntagsruhe angewiesen sind und die Rechtslage hier klar auf Ihrer Seite steht. Oftmals reicht dieser persönliche Hinweis bereits aus, um ein Bewusstsein für den Lärm zu schaffen und das Problem dauerhaft zu lösen.

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