Gericht spricht Mann frei – trotz Nazi-Sticker bei einer Synagoge
Ein Mann klebt den Sticker einer rechtsextremen Kleinpartei auf einen Pfosten nahe einer Synagoge in Zürich, die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Diskriminierung an. Warum wird er freigesprochen?

Veröffentlicht am 20. August 2026 - 15:45 Uhr

Der Name ist Programm: das Parteibüro der rechtsextremistischen Partei «Der dritte Weg» in Brandenburg
Die Verhandlung findet nur 600 Meter entfernt von der Synagoge Agudas Achim statt. Diese steht im Kreis 3, wo ein grosser Teil der jüdischen Gemeinschaft Zürichs lebt. Hier soll Jonas Hermann, der eigentlich anders heisst, einen Sticker mit der Botschaft «Europa erwache!» angebracht haben. Einen Sticker der rechtsextremen Kleinpartei «Der dritte Weg». Für die Staatsanwaltschaft ist die Wahl des Orts kein Zufall.
Hermann habe den Sticker absichtlich dort platziert, um eine politische Botschaft zu hinterlassen: Angehörige des Judentums und Personen ausländischer Herkunft seien in der Schweiz nicht erwünscht. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn an, wegen Diskriminierung oder Aufrufs zu Hass.
Rechtsextreme Sticker waren Goodies
Hermann, 35, hat bereits mehrere Vorstrafen, etwa wegen grober Verkehrsverletzung oder eines Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz.
Vor dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung von Hermanns Wohnung angeordnet. Dort fand die Polizei zahlreiche Sticker. Die meisten davon sind harmlos, ein paar haben rechtsextreme Inhalte. Hermann sagt: «Die extremen Sticker habe ich nicht bestellt.» Sie seien mit den harmlosen Stickern mitgeliefert worden.
Bei der Einvernahme verirrt
Danach hat das Gericht nur noch wenige Fragen an Hermann. Warum er den Kleber ausgerechnet dort angebracht habe und ob er rechtsextrem sei. Hermann antwortet: «Eher rechts, das schon, aber sicher nicht rechtsextrem.»
Den Sticker habe er zufällig dort platziert, um einen in seinen Augen «linksradikalen» Sticker zu überkleben. Von der Synagoge oder der grossen jüdischen Gemeinschaft im Kreis 3 habe er nicht gewusst, er sei kein Stadtzürcher. Darauf stützt sich später auch Hermanns Anwalt. Hermann kenne sich in Zürich so schlecht aus, dass ihn bereits der Weg zur Einvernahme überfordert habe. Dass die Gerichtsverhandlung erst um 14.10 Uhr beginnen konnte, sei auf denselben Umstand zurückzuführen.
Parole nicht lesbar
Hermanns Anwalt plädiert auf Freispruch. Der vermeintliche Tatort sei weder in Sichtweite jüdischer Haushalte noch der Synagoge gewesen. Zwar enthalte der Sticker eine politische Botschaft, aber ein Aufruf zu Hass sei das nicht. Sie richte sich gegen keine Ethnie oder Religion.
Zudem gehe der Sticker mehrfach um den Laternenpfosten. Von der eigentlichen Botschaft «Europa erwache!» seien nur vier Buchstaben zu sehen. Dass er von einer rechtsextremen deutschen Kleinpartei stammt, sei kaum erkennbar. Zudem sei die Partei hier nicht sehr bekannt.
Zwar bezeichne sich sein Mandant als rechtsbürgerlich. Aber eine provokative politische Haltung sei nicht strafbar.
In dubio pro Kühlschrank
Das Gericht spricht Hermann frei. Weder seine rechtsbürgerliche Einstellung noch der Sticker lassen eindeutig darauf schliessen, dass er zum Hass gegen die jüdische Gemeinschaft oder andere Ethnien aufgerufen habe. Der Kleber sei per se zu wenig eindeutig, die Botschaft zudem nicht klar lesbar.
Trotzdem betont die Richterin: Nationalistisches Gedankengut habe in der Schweiz nichts verloren. Es sei wichtig, dass die Staatsanwaltschaft solche Fälle mit aller Härte verfolge. Und Hermann rät sie: «Sie dürfen Ihre Meinung frei äussern. In Zukunft kleben Sie solche Sticker aber lieber auf Ihren Kühlschrank als auf einen Pfosten in der Stadt Zürich.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Anklageschrift Nr. 10050136
- Gerichtsverhandlung vom 19. August 2026




