Eigentlich wollte das Paar gemeinsam alt werden, den Lebensabend zusammen geniessen. Er war 62, sie 57, als sie vor den Traualtar traten. Doch nach 15 Jahren war das Eheglück vorbei. Es folgte ein erbitterter Rechtsstreit, der sich über Jahre hinwegzog.

Die zentrale Frage: Wie viel Verantwortung trägt man füreinander, wenn die gemeinsamen Jahre erst im Herbst des Lebens begannen? Konkret: Muss der Mann seiner mittlerweile 80-jährigen Ex bis an ihr Lebensende Unterhalt zahlen?

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Die Legende vom «sauberen Schnitt»

Der Ehemann fand: Sicher nicht! Er wollte den «Clean Break» – einen sauberen Schnitt. Jeder nimmt seine Siebensachen, geht seiner Wege und sorgt für sich selbst

Sein Argument: Die Ehe sei nicht «lebensprägend» gewesen. Es gab keine Kinder, und die Frau war bereits vor der Hochzeit gesundheitlich beeinträchtigt und bezog eine IV-Rente. Er sah nicht ein, warum er nun für eine Situation geradestehen sollte, die schon vor der Trauung bestand.

Solidarität kennt kein Alter

Das Bundesgericht sah es anders. Es gewichtete die nacheheliche Solidarität höher als den Wunsch nach einem schnellen, sauberen Schnitt. Wer anderthalb Jahrzehnte lang wirtschaftlich als Einheit funktioniert, schafft eine Verantwortung, die nicht mit der Scheidung erlischt. 

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In der Ehe lebte das Paar eine klassische Rollenteilung. Er arbeitete auch nach der Pensionierung weiter und verdiente das Geld, sie führte den Haushalt. In diesem Fall prägt gemäss Bundesgericht eine kinderlose «Altersehe» das Leben massgeblich. Das Resultat: Er muss Unterhalt zahlen – und zwar lebenslänglich.

Die Ferienwohnung darf bleiben

Der Ehemann versuchte noch einen weiteren Kniff: Seine Ex-Frau solle zuerst ihre Ferienwohnung verkaufen und von diesem Erlös leben. Doch auch hier winkte Lausanne ab. Solange das Einkommen des Ex-Mannes hoch genug ist, um den Bedarf beider zu decken, muss die Frau ihr Vermögen nicht angreifen. Der laufende Unterhalt geht dem Verkauf von Immobilien vor.

Trotz der Niederlage gibt es für den Mann einen kleinen Lichtblick. Das Solothurner Obergericht hatte ihm monatliche Zahlungen von 2000 Franken aufgebrummt – sich dabei aber schlicht verrechnet. Die monatliche Summe muss nun nach unten korrigiert werden. Deshalb geht der Fall nochmals zurück ans Obergericht. Für das Ex-Paar geht der Rechtsstreit abermals in die Verlängerung. Ein endgültiger Schlussstrich unter dieses Kapitel ist auch Jahre nach der Trennung noch nicht in Sicht.

Gut zu wissen: Was bedeutet «lebensprägend»?

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Quellen