Stellen Sie sich vor, Sie erben ein Haus. Eingebettet in die weite Ebene des Berner Seelands, wo die Aare in unmittelbarer Nähe gemächlich vorbeizieht. Ein schönes Gefühl, eigentlich. Doch während Sie noch über die Zukunft der Liegenschaft nachdenken, spielt sich im Badezimmer des Hauses bereits ein Drama in Zeitlupe ab. Ein winziges Bauteil am Spülkasten gibt nach. Ein Rohr bricht. Und dann fliesst es.

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Tag und Nacht, Monat für Monat rauschen Tausende Kubikmeter Wasser ungenutzt den Abfluss hinab. Einfach so, ohne dass jemand getrunken, gekocht oder geduscht hätte. Als der Schaden nach mehreren Jahren bemerkt wird, hätten mit dem verschwendeten Wasser mehr als 16 olympische Schwimmbecken gefüllt werden können. Die Quittung für das verschwundene Nass: über 52’000 Franken.

Der unbemerkte Wasserfall 

Dass das so lange niemand bemerkt hatte, liegt an einer tragischen Kette von Ereignissen. Der Mieter, der eigentlich im Haus wohnt, kehrt nie aus seinen Ferien zurück. Er verstirbt im Ausland. Um sein Hab und Gut zu schützen, versiegelt die Gemeinde die Liegenschaft nach seinem Tod vorübergehend. Das Haus bleibt fortan unbewohnt

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Wenig später stirbt auch der Vermieter. Das Geisterhaus geht an seine Erben über – und mit ihm das gebrochene Rohr, das zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon längst munter vor sich hin leckt. Es gehen weitere eineinhalb Jahre ins Land, bis der hohe Wasserverbrauch auffällt. Die alles entscheidende Frage, die darauf folgt: Wer bezahlt die rund 52’000 Franken? 

Das Missverständnis mit der E-Mail

Wenn es nach der Berner Gemeinde geht, die Erben der Liegenschaft. Denn wer Hauseigentümer ist, dem gehören auch die Hausanschlussleitungen. Und der ist dafür verantwortlich, dass diese gut unterhalten sind. 

Die Erben wollen das nicht auf sich sitzen lassen. Sie wehren sich gegen die teure Quittung. Ihr Hauptargument: Die Gemeinde trägt eine Mitschuld. Sie hat das Haus zunächst versiegelt und ihnen danach eine E-Mail geschickt, die sie als hoheitliches Zutrittsverbot verstanden haben. Und wer nicht rein darf, kann auch nicht nach dem Rechten sehen – so ihre Logik. 

Ausserdem hätte die Gemeinde die Zähler jährlich ablesen müssen, argumentieren sie. Dann wäre der Schaden viel früher entdeckt worden. Und da die Erben in keiner Weise von dem Wasser Gebrauch machten, schulden sie, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Rechnung. Der Fall landet schliesslich in Lausanne. 

Harte Landung vor dem Bundesgericht

Das höchste Gericht zeigt wenig Mitgefühl für die Pechvögel. Das Urteil ist eine glasklare Lektion in Sachen Eigenverantwortung: Sobald das Wasser die Hauptleitung der Gemeinde verlässt und ins private Rohrsystem fliesst, trägt der Eigentümer das Risiko für jeden abfliessenden Tropfen. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Wasser für genüssliche Schaumbäder genutzt wird oder unbemerkt im Abfluss verschwindet. Es gilt das Äquivalenzprinzip: Man muss die Menge bezahlen, die geliefert wird. 

Laut dem Gericht hätte auch das Ausbleiben der Rechnung die Besitzer stutzig machen müssen. Wer jahrelang nichts von seinem Wasserversorger hört, sollte nicht auf ein Geschenk hoffen, sondern misstrauisch werden. Das Argument mit der missverstandenen E-Mail half den Erben ebenfalls nicht.  

Teures Ende für die Hauseigentümer

Für die Erben endet die Geschichte mit einer finanziellen Bruchlandung. Zu den rund 52’000 Franken für das Wasser kommen nun noch die Gerichtskosten von 4500 Franken hinzu. Ein Haus zu erben, bedeutet eben nicht nur mehr Vermögen, sondern auch die volle Verantwortung für alles, was hinter der Grundstückgrenze passiert.

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von diesem Urteil? Finden Sie es gerecht oder gemein? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.

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