Ärzte verlangen Bargeld für schnellere Operationen – Patientenstellen schlagen Alarm
Immer öfter fordern Ärzte Geld für Eingriffe, die eigentlich die Krankenkasse zahlt. Die Patienten schweigen aus Angst – und die Behörden schauen weg. Sind Sie auch betroffen? Melden Sie sich beim Beobachter!

Veröffentlicht am 20. November 2025 - 13:24 Uhr

Bis zu 8000 Franken zusätzlich verlangen manche Ärztinnen und Ärzte für Operationen. (Symbolbild)
«Zahlen Sie bar, oder ich operiere nicht»: In der Schweiz häufen sich Fälle, in denen Ärzte für Operationen, die eigentlich von der Grundversicherung abgedeckt sind, zusätzlich Bargeld fordern. Patientenberatungsstellen registrierten in den letzten sechs Monaten 32 Vorfälle, vor allem im Raum Zürich, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, da viele Betroffene aus Angst schweigen.
Bis zu 8000 Franken fordern gewisse Spezialisten extra. Ihre Drohung: Ohne das Bargeld gibt es den Termin erst in sechs Monaten. Dabei bezahlt die Grundversicherung diese Eingriffe vollumfänglich. Quittungen gibt es keine. Besonders oft greifen Belegärzte, die in Spitälern auf eigene Rechnung arbeiten, zu dieser Masche.
Wurden Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aufgefordert, für eine schnellere Behandlung oder Operation Bargeld zu bezahlen? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Ihre Informationen helfen, das Ausmass dieser Praxis zu erfassen und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Nur wenn Betroffene den Mut haben, diese Vorfälle zu melden, kann gegen diese ethisch fragwürdige Praxis vorgegangen werden.
- Per E-Mail: info@beobachter.ch
- Per Post: Redaktion Beobachter, Stichwort «Bargeldzahlungen», Postfach, 8021 Zürich
Ethisch fragwürdig
Mario Fasshauer von der Patientenstelle Zürich nennt diese Praxis gegenüber dem «Tages-Anzeiger» «rechtlich und ethisch höchst fragwürdig». Herzchirurg Michele Genoni vom Fachverband FMCH bezeichnet solche Geldforderungen als «nicht ethisch». Brida von Castelberg, ehemalige Chefärztin, spricht von «absolut unethischem» Verhalten.
Betroffene stehen vor einem Dilemma. Sie leiden unter Beschwerden und wollen rasch behandelt werden, während die Ärzte entschlossen auftreten. Cathrine Arnold von der SPO-Patientenorganisation rät, das Geld nicht zu zahlen und eine Zweitmeinung einzuholen. Viele Patienten fürchten jedoch, danach keine Behandlung mehr zu erhalten.
Niemand weiss, was gilt
Die Zürcher Ärztegesellschaft nennt die Zusatzhonorare unzulässig. Andere Stellen sehen jedoch rechtlichen Spielraum. Beim Kanton Bern betont man, dass jeder Einzelfall geprüft werden müsse. Der Kanton Zürich ist der Ansicht, dass Mehrleistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden können, falls der Patient einwilligt.
Auch FMH-Präsidentin Yvonne Gilli betont, dass Zusatzleistungen «unter geregelten Rahmenbedingungen» rechtlich zulässig sein können. Entscheidend sei, dass Leistungserbringer für alle Patientinnen und Patienten mindestens den Leistungsstandard der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewährleisten.
Die Gesundheitsdirektion Zürich hat nach eigenen Angaben in drei Jahren «eine Handvoll Beschwerden» erhalten, die sich aber als unbegründet herausgestellt hätten. Fachverbände und Aufsichtsbehörden berichten von wenigen Fällen.


