A wie Antrag: Wer muss den Heiratsantrag machen?

Das Gesetz sagt dazu natürlich nichts. Bei heterosexuellen Paaren ist es wohl heute – trotz Gleichberechtigung – in der überwiegenden Anzahl der Fälle nach wie vor der Mann, der die Frau fragt.

 

B wie Bürgerrecht: Was ändert sich mit der Heirat?

Beide Eheleute behalten ihr Bürgerrecht.

Für den ausländischen Bräutigam oder die Braut ändert die Heirat mit einem Schweizer oder einer Schweizerin nichts. Frühestens nach drei Jahren Ehe und fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz ist eine erleichterte Einbürgerung möglich.

C wie Cousin und Cousine: Dürfen sie heiraten?

Sie galten als Traumpaar des 19. Jahrhunderts: Elisabeth, Kaiserin von Österreich – besser bekannt als Sissi –, und Kaiser Franz Joseph. Obwohl Cousin und Cousine, durften die beiden heiraten.

Auch in der Schweiz darf man das. Verboten ist die Ehe nur zwischen Verwandten in gerader Linie. Eltern dürfen also nicht ihre Kinder, Grosseltern nicht ihre Enkelinnen und Enkel sowie Geschwister nicht ihre Halbgeschwister heiraten. Das gilt übrigens auch für adoptierte Kinder. Nicht verboten ist dagegen die Heirat unter Stiefgeschwistern.

D wie Diamantene Hochzeit: Wie schafft man das?

Dafür sollten Sie jung heiraten! Die diamantene Hochzeit feiern Ehepaare am 60. Hochzeitstag.

 

E wie Ehebruch: Wie wird dieser bestraft?

Auf juristischer Ebene gilt er als ausgerottet: Der Seitensprung ist nicht mehr strafbar. Und auch im Scheidungsverfahren spielt der Treuebruch keine Rolle mehr. So kann auch der Ehebrecher spätestens nach zwei Jahren Trennung die Scheidung erzwingen, und auch die Ehebrecherin kann Alimente erhalten.

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F wie Familienwohnung: Wer darf darüber verfügen?

Verheiratete dürfen nur mit Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin das eheliche Heim verkaufen oder den Mietvertrag kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, wem das Eigenheim gehört oder wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Können sich Eheleute nicht einigen, müssen sie vor Gericht.

G wie Güterstand: Was ist das?

Hier geht es um das Vermögen von Mann und Frau. Eheleute können unter drei sogenannten Güterständen wählen: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft sowie Gütertrennung . Wenn die Brautleute nichts unternehmen, gilt ab der Heirat automatisch die Errungenschaftsbeteiligung – alles während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei Scheidung hälftig geteilt. Vor oder auch noch Jahre nach der Heirat kann man zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wechseln (siehe Mustervorlagen dazu bei Guider – exklusiv für Beobachter-Abonnenten). Das kostet allerdings, weil ein öffentlich zu beurkundender Ehevertrag nötig ist.

H wie Haftung der Eheleute: Wer zahlt die Schulden?

Zwar hält sich der Irrglaube hartnäckig, man müsse bei Schulden in der Ehe Schulden in einer Ehe Haften Verheiratete immer gegenseitig? Gütertrennung vereinbaren. Doch der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Haftung der zu ehelichen Paare und schon recht nicht auf die vorehelichen Schulden. Für während der Ehe entstandene Schulden haften dann beide solidarisch, wenn die Ehepartnerin respektive der Ehepartner den betreffenden Vertrag unterzeichnet haben – oder wenn es sich um geschuldete Summen für tägliche Bedürfnisse der Familie handelt.

 

I wie Inventar: Wem gehört was?

Der beste Ehevertrag versagt, wenn man im Ernstfall nicht beweisen kann, wem welche Sachen gehören. Wenn Sie wertvolle Gegenstände in die Ehe mitbringen, können Sie vom Ehepartner ruhig die Aufnahme eines Inventars verlangen. Wird dieses in einer öffentlichen Urkunde – also von einer Notarin Öffentliche Beurkundung Müssen wir damit zum Notar? oder einer anderen Urkundsperson – erstellt, hat es sogar besondere Beweiskraft. Natürlich sollte man das Inventar dann regelmässig aktualisieren.

Mustervorlage «Inventarliste für Paare» bei Guider

Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung, verliert man bald mal die Übersicht, welche Einrichtungsgegenstände vom wem eingebracht wurden. Beobachter-Abonnenten sehen anhand der Mustervorlage «Inventarliste für Paare», wie man im Fall einer Trennung für klare Verhältnisse sorgen kann.

J wie Ja sagen: Wann gilt es ernst?

Bei der Trauung gilt das gesprochene Wort. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte richtet an die Heiratswilligen – im Beisein von zwei Trauzeuginnen oder -zeugen – je einzeln die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sagen beide Ja, gilt die Ehe als geschlossen.

 

K wie Kapitän: Darf er Passagiere trauen?

Auch wenn das Fernsehen oder «Das Traumschiff» es gerne vorgibt: Schiffs- oder auch Flugkapitäne können ihre Passagiere nicht rechtlich verbindlich trauen. Symbolische Trauungen sind erlaubt. Wollen Sie unbedingt richtig vor einem Kapitän oder einer Kapitänin heiraten, ist das seit 2009 auf einem Kreuzfahrtschiff Kreuzfahrt buchen Kreuzfahrer, aufgepasst! eines deutschen Reiseanbieters möglich. Der Kapitän oder eben die Kapitänin darf dort gültige Trauungen nach maltesischem Recht vornehmen. Sprechen Sie sich aber vorher mit dem Zivilstandsamt ab, auf welche Weise Sie diese Heirat dann in der Schweiz melden müssen.

L wie Liebe: Ein Muss?

Die Heirat aus Liebe hat ihre Wurzeln in der Romantik des 18. Jahrhunderts. Vorher war die Ehe meistens eine Zweckgemeinschaft, die aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde. Es ist auch heute nicht verboten, eine solche Vernunftehe einzugehen. Manche behaupten sogar, solche Verbindungen würden länger halten als eine «Amour fou». Verboten ist nur die Scheinehe Ausländer Werde ich für eine Scheinehe bestraft? – wenn es also nur darum geht, einer Person eine Aufenthaltsbewilligung zu verschaffen.

M wie Mitgift: Ein alter Zopf?

Diese Tradition ist im Ikea-Zeitalter kaum noch lebendig. Bis ins 20. Jahrhundert hinein war es üblich, dass die Braut eine Mitgift, auch Aussteuer genannt, in die Ehe mitbringt. Dazu gehörten vor allem Tisch- und Bettwäsche, Essgeschirr und andere Haushaltsgegenstände. Üblich ist es dagegen immer noch, dem Paar etwas Schönes zur Hochzeit zu schenken. Am besten geben Brautleute in der Hochzeitsanzeige an, was sie sich wünschen. Es darf auch einfach nur Geld sein – für die Flitterwochen zum Beispiel.

 

N wie Name: Wie will ich heissen?

In der Schweiz wurde 2013 ein neues Namens- und Bürgerrecht Heirat Wer trägt nach der Hochzeit welchen Namen? eingeführt, das die Gleichstellung von Eheleuten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleisten soll: Die Verlobten behalten nach der Heirat ihren Namen. Sie können aber vor dem Zivilstandsamt erklären, dass sie einen ihrer Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

O wie Oberhaupt der Familie

Wer ist hier der Boss? Bis 1988 war es – juristisch gesehen – der Ehemann. Heute gelten beide Eheleute zusammen als Oberhaupt der Familie. Von rechtlicher Bedeutung ist das nur noch, wenn im Haushalt minderjährige Kinder wohnen. Richten die Kinder Schaden an, müssen beide Eltern dafür aufkommen. Das gilt aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Geht zum Beispiel beim Rangeln unter Drittklässlern auf dem Pausenplatz eine Brille kaputt, müssen sie nicht zahlen. Entgegen einem verbreiteten Irrtum gilt also nicht einfach generell «Eltern haften für ihre Kinder». Und das übrigens auch nicht bei Schulden .

P wie Pensionskasse: Was ist anders als im Konkubinat?

Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben hälftig zwischen beiden Eheleuten geteilt. Im Todesfall erhalten über 45-jährige Witwer respektive Witwen eine Rente, wenn sie mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Das gilt unabhängig vom Alter und der Ehedauer auch, solange die Witwe oder der Witwer für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss.

Q wie «Quick Wedding» im Las-Vegas-Stil: Und wie schnell geht es in der Schweiz?

Ein paar Wochen sollten Sie schon einplanen. Vor der Trauung müssen Sie beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde eines oder einer der Heiratswilligen den Vermählungswunsch persönlich anmelden und einigen Papierkram erledigen. Nachdem das Zivilstandsamt geprüft hat, ob alles in Ordnung ist, kann die Heirat sofort stattfinden. Und falls Sie sich das mit der Hochzeit in Las Vegas doch überlegen sollten, lesen Sie vorher diesen Beobachter-Artikel bei Guider besser nochmals durch.

 

R wie Ring: Gehört er an die linke oder an die rechte Hand?

In der Schweiz trägt man den Ehering eher links. Ebenso in Italien und Frankreich. Die Nachbarn in Deutschland und Österreich tragen ihn dagegen eher rechts. Warum, weiss niemand so genau. Für Linksträgerinnen und -träger geistert die Erklärung von der Nähe zum Herzen rum. Die Rechtsträgerinnen und -träger mögen sich auf den sprichwörtlichen Handschlag berufen, mit dem man Abmachungen bekräftigt. Machen Sie es einfach, wie es Ihnen am besten gefällt.

S wie Stiefeltern: Welche Verantwortung tragen sie?

Stiefeltern haben kein Sorgerecht für «ihre» Kinder. Sie müssen den Ehepartner respektive die Ehepartnerin bei der Erziehung aber unterstützen und notfalls auch vertreten. Stiefeltern haben auch nicht direkt für den Unterhalt ihrer Stiefkinder aufzukommen. Treffen die Kinderalimente nicht ein oder reicht das Kindergeld aus anderen Gründen nicht, müssen aber auch sie finanziell aushelfen. Eine Adoption des Stiefkinds ist frühestens nach dreijähriger Ehe bzw. dreijährigem gemeinsamen Haushalt möglich. Stiefeltern und Stiefkinder haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht . Soll das Kind des Ehepartners respektive der Ehepartnerin erben, braucht es eine entsprechende Anordnung im Testament.

T wie Traulokal: Darf man einfach irgendwo heiraten?

Offiziell kann eine zivile Heirat nur in einem amtlich anerkannten Traulokal stattfinden. Das muss nicht in der Wohngemeinde und auch nicht im Amtshaus sein. Viele Gemeinden stellen als amtliche Traulokale stilvolle Lokalitäten zur Verfügung. Geben Sie im Internet das Suchwort «Traulokale» ein. Sie werden staunen.

 

U wie Umstandskleid: Heirat mit Babybauch?

Ja, damit ersparen sich künftige heterosexuelle Eltern einiges an Papierkram und Behördengängen. Bei unverheirateten heterosexuellen Eltern muss ansonsten nämlich der Mann sein Kind bei irgendeinem Zivilstandsamt in der Schweiz anerkennen, um rechtlich dessen Vater zu sein mit allen Rechten und Pflichten. Aber auch die künftige Mutter ist finanziell besser abgesichert , wenn sie verheiratet ist. 

V wie Verlobung: Ein alter Zopf?

Nicht aus rechtlicher Sicht. Sobald zwei Personen beschliessen zu heiraten, gelten sie als verlobt Verlobung Was verspricht man sich? . Die Heirat kann man damit aber nicht erzwingen. Wird das Verlöbnis gelöst, darf jede Seite ihre Verlobungsgeschenke zurückfordern. An allfällig schon getätigten Auslagen für die geplante Hochzeit müssen sich in der Regel beide beteiligen.

W wie Wohnsitz: Ist als Ehepaar ein gemeinsamer Wohnsitz zwingend?

Den Wohnsitz kann man nicht frei wählen: Er ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Leben Sie zusammen, haben Sie beide Wohnsitz an dieser Adresse. In Ausnahmefällen Heirat Die drei häufigsten Irrtümer zur Ehe ist ein getrennter Wohnsitz eines Ehepaars denkbar, wenn beispielsweise eine Person an ihrem Arbeitsort in Genf eine Wohnung hat, die andere Person an ihrem Arbeitsort in Zürich und das Ehepaar abwechselnd die Wochenenden in der Wohnung der einen und anderen Person verbringt.

X wie X-Chromosom: Wann wird das Kind ein Bub?

Früher gab man den Frauen die Schuld, wenn sie ihrem Mann keinen Stammhalter schenkten. Heute wissen wir, dass es gewissermassen am Mann liegt. Menschen haben zwei geschlechterbestimmende Chromosomen, die mit X und Y bezeichnet werden. Frauen haben nur X-Chromosomen, Männer haben X- und Y-Chromosomen. Einen Jungen gibt es, wenn das Y-Chromosom des Mannes auf ein X-Chromosom der Frau trifft.

 

Y wie Yorkshireterrier: Wer bekommt bei einer Trennung den Hund?

Streiten Sie sich um ein gemeinsam angeschafftes Haustier Trennung Wer bekommt die Hunde? , muss sich das Gericht für jenen Ehepartner oder jene Ehepartnerin entscheiden, der oder die in tierschützerischer Hinsicht die bessere Unterbringung gewährleistet. Ein allfälliges Besuchsrecht müssten Sie selber aushandeln. Das Gericht hat dafür keine Entscheidungskompetenz.

Z wie Zerrüttung: Möge es bei Ihnen nie so weit kommen
Mehr zum Eherecht bei Guider

Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Guider erläutert Beobachter-Abonnenten, welcher Güterstand sich anbietet, zeigt anhand von konkreten Fallbeispielen, wie das eheliche Vermögen aufgeteilt wird und liefert eine Vorlage für einen Ehevertrag.

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