Wenn Pflanzen kurz nach dem Kauf eingehen, kann ein Sachmangel vorliegen, sofern die Pflanzen bereits beim Kauf geschädigt oder mangelhaft waren. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass der Schaden nicht durch falsche Pflege, falschen Standort oder Witterungseinflüsse entstanden ist.

Dokumentieren Sie den Zustand der Pflanzen möglichst frühzeitig mit Fotos und melden Sie den Mangel umgehend dem Verkäufer (siehe Musterbrief des Beobachters). Je nach Situation haben Sie Anspruch auf Ersatz, Preisreduktion oder Rückerstattung.

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Viele Verkäufer schliessen die gesetzliche Gewährleistung aus und bieten stattdessen eine eigene, oft freiwillige Garantie an. Prüfen Sie daher die Verkaufsbedingungen.

Bei sehr empfindlichen oder saisonalen Pflanzen ist die Beweisführung häufig schwierig, weshalb eine rasche Reklamation entscheidend ist. Kulanzlösungen sind im Pflanzenhandel ebenfalls verbreitet, insbesondere bei Stammkundinnen und Stammkunden.

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