Klimaanlage kaufen? Das sollten Sie wissen
Wenn Ventilatoren kapitulieren, muss Abkühlung her. Doch welches Gerät passt zu Ihnen? Alles über Stromkosten, giftige Kühlmittel und darüber, was das Schweizer Mietrecht erlaubt.

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Sich mit allen Mitteln vor der unerträglichen Hitze schützen: Oft reichen Tücher auf dem Balkon, geschlossene Fensterläden und nächtliches Lüften nicht mehr aus.
Bei krassen Hitzewellen nützen Tipps wie «richtig lüften» und «Fensterläden schliessen» in vielen Wohnungen herzlich wenig. Kein Wunder, gibt es gerade einen Riesenansturm auf Klimageräte. Der Beobachter beantwortet die wichtigsten Fragen für alle, die sich den Kauf überlegen.
1. Wie teuer ist eine Klimaanlage?
Es kommt darauf an, was für ein Gerät man will. Mobile Klimaanlagen, die mit einem Schlauch die warme Luft zum Fenster hinausbefördern, sogenannte Monoblocks, sind meist günstiger. Sie kosten zwischen 200 und 1000 Franken. Billigere Geräte sind oft lauter. Fest installierte Klimaanlagen, sogenannte Split-Klimaanlagen, sind effizienter und leistungsfähiger. Dafür kosten sie mit mehreren Tausend Franken auch deutlich mehr und brauchen meist eine Bewilligung, weil man für die Montage Eingriffe an Fenstern oder an der Fassade tätigen muss.
Tipp: vor dem Kauf das Wunschgerät auf Toppreise.ch eingeben und vergleichen, welcher Anbieter wie schnell liefern kann und zu welchem Preis.
2. Sind nicht die Kühlmittel schlecht für die Umwelt?
Doch, aber nicht alle. Bestimmte Kühlmittel sind extrem schädlich fürs Klima. Einige ozonschichtabbauende Kältemittel wurden um die Jahrtausendwende verboten. Als Ersatz dafür wurden andere Stoffe eingesetzt, die aber das Klima sehr stark schädigen, sogenannte F-Gase. Wenn diese in die Umwelt gelangen, zerfallen sie und bilden TFA, Trifluoressigsäure. Das ist eine Ewigkeitschemikalie aus der Gruppe der PFAS, die erst kürzlich als besonders schädlich eingestuft wurde, etwa für ungeborene Kinder.
Es gibt aber auch natürliche und umweltschonende Kühlmittel, zum Beispiel aus Propan. Bei der Bezeichnung auf dem Produkt besteht allerdings Verwechslungsgefahr: Die schädlichen Kältemittel verstecken sich etwa hinter Bezeichnungen wie R32 oder R134a. Das umweltschonende Propan heisst fast gleich: R290.
3. Sind Klimaanlagen überhaupt erlaubt?
Ja, die mobilen Anlagen mit Schlauch sind erlaubt. Die fest installierten Splitgeräte darf man aber nicht einfach so montieren, dafür braucht es meist eine Baubewilligung, weil man Veränderungen an der Fassade vornimmt. Die Regeln sind je nach Kanton unterschiedlich.
4. Muss ich beim Kühlen immer ein Fenster oder die Balkontür offen lassen?
Jein. Bei Splitgeräten nicht, da sie ja einen Innen- und einen Aussenteil haben. Dadurch geht die Kälte auch nicht gleich durchs offene Fenster verloren. Bei mobilen Geräten wird in der Regel beim Kauf ein Stoffsegel mitgeliefert oder ist für einen Aufpreis erhältlich, dieses wird dann am offenen Fensterrahmen befestigt. Man kann sich für etwa 350 Franken pro Quadratmeter auch aus Acrylglas ein Ersatzfenster mit einer Öffnung für den Schlauch machen lassen. All diese Varianten sind natürlich nicht einbruchsicher. Es empfiehlt sich also – nicht zuletzt auch, um Energie zu sparen –, das Fenster jeweils zu schliessen und das Gerät auszuschalten, wenn man es nicht nutzt.
5. Was ist mit dem Stromverbrauch?
Die Stromrechnung wird natürlich teurer, weil man ja mehr Strom verbraucht. Wie viel teurer, hängt vom Gerät ab und davon, wie oft man es einsetzt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich rechnen in einem Beispiel vor: Ein Klimagerät, das etwa 1 Kilowatt Strom aufnimmt und im Sommer während 50 Stunden läuft, verbraucht 50 Kilowattstunden Strom. Zum Zeitpunkt dieser Berechnung kostete der Strom 28.15 Rappen pro Kilowattstunde. Die 50 Stunden Stromverbrauch würden also 14 Franken kosten.
6. Ist eine Klimaanlage nur Luxus?
Nein, man schützt mit der Kühlung seine Gesundheit. Die zunehmenden Hitzewellen sind eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System. Wer nachts wegen Hitze nicht schläft, ist weniger leistungsfähig und anfälliger für Unfälle. Besonders für ältere Menschen, Kleinkinder oder chronisch Kranke ist ein kühler (nicht eiskalter!) Raum ein echter Gesundheitsschutz und kann an extremen Tagen lebensrettend sein.
7. Warum fördern die Behörden dann Klimaanlagen nicht?
Der Bund priorisiert bauliche und passive Massnahmen wie zum Beispiel Isolation der Gebäude und Verschattung. Letztes Jahr versuchte Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser mit einer Motion, die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. Sie wollte das Gesetz so anpassen, dass übermässige Innenraumtemperaturen in Mietobjekten offiziell als Mängel gelten, wie etwa Baulärm. Sie scheiterte damit aber. Erst kürzlich griff GLP-Nationalrat Patrick Hässig das Thema nochmals auf und forderte vom Bundesrat, sich dazu zu äussern, welche Möglichkeiten es gibt, den gezielten Einsatz von Klimaanlagen zum Schutz der Bevölkerung zu fördern.
8. Ist mein Vermieter also nicht dazu verpflichtet, etwas gegen die Hitze in meiner Wohnung zu tun?
Mieter aus Genf bekamen in einem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid recht und erreichten, dass ihre Vermieterin Storen montieren musste, weil die Wohnung zu heiss war. Gemäss Beobachter-Expertin Norina Meyer dürfen Mieterinnen und Mieter eine normale Temperatur erwarten. Eine klare Regel gibt es aber noch immer nicht, und ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, hängt davon ab, wo und in was für einem Haus man wohnt. Im Streitfall entscheidet immer noch das Gericht, weil es kein entsprechendes Gesetz gibt.
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- EKZ: Wie viel Strom verbraucht eine Klimaanlage?
- Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser, Motion 25.4247: Hitzeschutz im Mietrecht. Klare Regeln für Mietzinsreduktionen
- GLP-Nationalrat Patrick Hässig, Interpellation 26.3807: Energiewende – kühlen statt verschwenden. Für die Menschen, die Gesundheit und die Wirtschaft
- «NZZ»: Hitzewelle in der Schweiz: Gibt es bald mehr Klimaanlagen? Das fordert ein GLP-Nationalrat
