Kann ich das E-Scooter-Abo sofort löschen?
Ich habe ein E-Scooter-Abo abgeschlossen und möchte dieses nun kündigen. Bin ich an die Laufzeit gebunden?

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 - 06:00 Uhr

Ob Sie ein E-Scooter-Abo vorzeitig kündigen können, hängt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Viele Anbieter sehen darin feste Laufzeiten und automatische Verlängerungen vor. Solche Klauseln sind grundsätzlich gültig.
Sprich: Wenn Sie einem solchen Modell zugestimmt haben, sind Sie bis zum Ende der Vertragsdauer gebunden. Prüfen Sie deshalb die Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln in den AGB genau.
Bei unklaren oder überraschenden Vertragsbedingungen können Sie allenfalls argumentieren, dass gewisse Klauseln ungültig sind. Eine ausserordentliche Kündigung ist meist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa wenn die Leistung dauerhaft nicht erbracht wird.
Auch wenn Sie das Abonnement online abgeschlossen haben, besteht in der Schweiz übrigens kein generelles Widerrufsrecht.
Und: Kündigen Sie das Abonnement immer schriftlich und fristgerecht. Falls Sie die Frist verpassen, verlängert sich das Abonnement unter Umständen automatisch.





