Ein Onlinequiz, ein Telefonat, ein charismatischer Verkäufer – und am Ende ein Vertrag über mehrere Tausend Franken, der sich nicht vorzeitig kündigen lässt. So schildern mehrere Frauen das Vorgehen der Firma Fit on Time. Das Unternehmen bietet Online-Fitnesscoachings mit individueller Betreuung in den Bereichen Training, Ernährung und mentaler Gesundheit an. 

«Es ging alles so schnell», sagt Hannah Baier (Name geändert) später gegenüber dem Beobachter. Angelockt durch Onlinewerbung, liess sie sich am Telefon von einem Verkäufer zu einem Vertragsabschluss überreden. Noch am selben Tag buchte sie mit nur einem Klick das sechsmonatige Coachingpaket für 4300 Franken.

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Doch die Ernüchterung folgte prompt: Das Programm basiert fast ausschliesslich auf einer App. Baier, digital wenig versiert und körperlich eingeschränkt, scheiterte an der Umsetzung. Knapp zwei Wochen später bat sie um die Vertragsauflösung. Die Firma lehnte jedoch ab. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei eine Kündigung nur aus «wichtigem Grund» möglich. Dass Baier mit der App nicht zurechtkam, zählte für die Firma nicht als solcher.

Fit on Time verspricht persönliche Betreuung 

Gegenüber dem Beobachter betont man bei Fit on Time, dass man die technische Versiertheit der Kundinnen und Kunden aktiv prüfe und sie vorab umfassend über das Angebot aufkläre. Bei technischer Überforderung im Onboarding-Prozess biete die Firma auch analoge Alternativen an.

Die hohen Kosten erklärt das Unternehmen mit dem Aufwand für die intensive Betreuung, der über ein klassisches Fitnessabo hinausgehe: «Vergleichbar ist unser Angebot mit der Betreuung durch einen Personal Trainer sowie persönlicher Ernährungs- und Gesundheitsberatung.»

Die Firma wirbt mit einer «kostenlosen Analyse».

Quelle: Freepik, fitontime.ch (Bildschirmfoto) - Montage: Beobachter

Auflösung des Vertrags nur gegen Stornogebühr

Im Fall Baier bot das Unternehmen als «Kulanzmassnahme» eine Vertragsauflösung gegen 800 Franken an, später stieg die Forderung auf 1400 Franken. Baier weigerte sich zu zahlen, da sie sich auf den Standpunkt stellte, keine Leistungen in dieser Höhe bezogen zu haben. Kurz darauf erhielt sie eine Betreibung über 5000 Franken.

Hannah Baier ist kein Einzelfall. Ein Beitrag der SRF-Sendung «Kassensturz» zeigt, dass zahlreiche andere Frauen ähnliche Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht haben. Auch beim Beratungszentrum des Beobachters ist erst kürzlich eine weitere Beschwerde eingegangen. 

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In der Schweiz gibt es kein generelles Widerrufsrecht

Beobachter-Expertin Fabienne Stich bewertet die rechtliche Lage von Hannah Baier als schwierig. «Gerade bei sogenannten Onlinecoachings ist nicht immer klar, ob es sich um einen Coachingauftrag handelt oder man einen Kurs kauft. Ein Auftrag ist jederzeit kündbar, ein Kurs nicht», erklärt Stich. Weiter fügt sie an: «Anders als beispielsweise in Deutschland gibt es in der Schweiz kein generelles Widerrufsrecht für Konsumenten

Stich rät in solchen Fällen deshalb zur Akzeptanz der Stornogebühr: «Vorliegend wurden bereits Leistungen erbracht, und der volle Zugang zum Programm wurde gewährt.» Dies spreche für einen Kurs anstelle eines Coachings, was im Onlinegeschäft üblich sei und meist die volle Bezahlung rechtfertige.

Eine Probezeit lehnt Fit on Time ab

Auf die Frage des Beobachters, ob eine Probezeit angesichts der Umstände nicht sinnvoll wäre, entgegnet man bei der Firma, dies sei nicht «praktikabel». Der grösste Aufwand falle nämlich bereits zu Beginn bei der Planung des Coachings an. Man wolle verhindern, dass Kunden fertige Pläne beziehen und anschliessend sofort wieder kündigen.

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