Post verschlampt Schuldbrief – Ehepaar droht grosser Schaden
Ein Genfer Ehepaar erlebt eine Odyssee mit der Post. Ein Schuldbrief geht verloren und taucht erst nach 13 Tagen wieder auf. Der Fall zeigt die Risiken beim Versand wertvoller Dokumente.

Veröffentlicht am 10. November 2025 - 10:58 Uhr

Bei der Post verschwunden: Ein Genfer Ehepaar bangt 13 Tage um einen Schuldbrief.
Das Genfer Ehepaar Suter reist im Herbst für drei Wochen nach Spanien. Für diese Zeit lassen die beiden die Post auf der Poststelle zurückbehalten. Doch ausgerechnet während ihrer Abwesenheit geht ein eingeschriebener Brief für sie ein.
«Da passierte der erste Fehler», erzählt Eric Suter, der tatsächlich anders heisst, dem Beobachter. Ohne die Abholfrist abzuwarten, schickt die Poststelle die Sendung an den Absender zurück. «Blöd für uns», sagt Suter. «Wir wären vor Ablauf der Frist wieder zu Hause gewesen, hätten den Brief abholen können – und der ganze Schlamassel wäre gar nicht passiert.»
Denn die Post begeht einen weiteren Fehler. Am 22. Oktober 2025 wird das retournierte Einschreiben im Verteilzentrum Eclépens VD beschädigt, so die Meldung der Post. Danach fehlt vom Brief jede Spur.
Verlorener Brief kann teuer werden
Das könnte die Suters mehrere Tausend Franken kosten. Der Grund: Sie haben erst kürzlich einen Teil ihrer Hypothek abgezahlt. Die Genfer Kantonalbank retournierte ihnen im nun unauffindbaren Brief den abgezahlten Schuldbrief. Das ist heikel, weil der Schuldbrief ein Wertpapier ist. Wer ihn hat, kann die darin festgehaltene Forderung gegenüber dem darin ebenfalls festgehaltenen Schuldner geltend machen – einfach weil er den Schuldbrief besitzt.
Das bedeutet auch: Wenn ein Schuldbrief verloren geht, muss man aktiv werden und ihn für kraftlos erklären lassen. Sonst riskiert man als Schuldner, für etwas geradestehen zu müssen, was man – wie das Ehepaar Suter – gar nicht mehr schuldet. Das Verfahren der Kraftloserklärung kostet schnell einmal mehr als 1000 Franken. So muss man den Verlust des Schuldbriefs beispielsweise im Amtsblatt publizieren.
Nachvollziehbar, dass das Ehepaar deshalb mehrfach bei der Post nachhakt. Die Auskünfte seien teilweise widersprüchlich gewesen, berichtet Eric Suter. «Ich bekam sogar das Gefühl, dass man etwas vertuschen wollte.»
Dann fragt der Beobachter nach und erhält die Antwort, der Brief sei wieder aufgetaucht und an den Absender, die Genfer Kantonalbank, gesendet worden. «Wir bedauern die Verzögerung», schreibt die Medienstelle der Post.
Post haftet nur bis 500 Franken
Als die Suters informiert werden, dass der Schuldbrief nun wieder bei der Bank ist, wollen sie kein Risiko mehr eingehen und holen ihn persönlich ab. «Wir waren sehr überrascht», sagt Suter. Denn der Schuldbrief war überhaupt nicht beschädigt. «Was die Post mit dem Brief während satter 13 Tage im Verteilzentrum Eclépens gemacht hat, bleibt für uns ein Mysterium.» Für die Umtriebe erhält das Ehepaar von der Post einen Gutschein über 60 Franken.
Letztlich hat das Ehepaar Suter Glück gehabt. Denn die Post haftet bei Briefen nur bis zu einem Wert von 500 Franken. So sehen es die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Pakete gibt es die Zusatzversicherung Assurance, mit der sich wertvolle Sendungen bis zu 5000 Franken versichern lassen.
Post: Allgemeine Geschäftsbedingungen – «Postdienstleistungen» für Privatkundinnen und -kunden (PDF, Download)




