Kein Witz! In Bern-Bümpliz rollte eine Frau mit ihrem Microcar aufs Perron. Und in Emmenbrücke LU wartete kürzlich ebenfalls ein Lenker im Mikroauto auf den Zug. Die Idee, dem Stau auf Schienen auszuweichen, mag vielleicht kreativ sein – legal ist es nicht. Der Beobachter hat im Tarifbestimmungs-Dschungel nachgeschaut, wo Handgepäck aufhört, wo man draufzahlt und was gratis mitreist. 

Handgepäck: Tragbar muss es sein

Die Faustregel ist denkbar einfach. Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, darf Handgepäck gratis mitnehmen. Bedingung: Es ist leicht tragbar und für den persönlichen Bedarf gedacht. Zudem muss man es problemlos selbst ein- und ausladen und sicher in den Ablagen verstauen können. Das bedeutet auch: Der Sitzplatz ist für Passagiere reserviert. Wer seinem Gepäck trotzdem einen eigenen Polstersitz gönnen möchte, braucht dafür ein Ticket der zweiten Klasse zum halben Preis.

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Gefährliche Fracht und verdächtige Taschen 

Gefährliche Fracht hat im öffentlichen Verkehr grundsätzlich Hausverbot. Explosive, ätzende, giftige oder radioaktive Stoffe bleiben draussen. Genauso sieht es mit geladenen Schusswaffen aus. Auch «ansteckungsgefährliche oder ekelerregende Stoffe» sind verboten. Keine Sorge: Damit ist kaum das mit den neusten Grippeviren vollgeschnäuzte Nastuch gemeint, sondern eher infektiöse Proben aus dem Labor.

Wenn das Bahnpersonal Verdacht schöpft, darf es die Taschen vor den Augen des Passagiers durchsuchen. Wer verbotene Gegenstände mitführt, fliegt an der nächsten Haltestelle raus und zahlt mindestens 25 Franken für die Kontrolle.

Velo und Trotti im Abteil: Millimeter entscheiden

Sobald das Gepäck Räder hat, schaut das Personal genauer hin. Hier entscheiden oft Millimeter. Kompakt zusammengeklappte Faltvelos, Kinderwagen, Einkaufstrolleys und kleine Trotti fahren gratis mit. Wenn das grösste Rad eines Trottis jedoch mindestens 30,48 Zentimeter (12 Zoll) misst, wird der Transport kostenpflichtig. Dasselbe gilt für herkömmliche Velos, E-Bikes und Liegevelos unter zwei Metern. Wer den Drahtesel ohne Billett an Bord schleust, zahlt normalerweise 70 Franken.

Katzen und Giftschlangen

Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine Tiere bis 30 Zentimeter Risthöhe reisen gratis mit. Die Voraussetzung dafür: Sie bleiben die ganze Fahrt über in einer Kiste, einem Korb oder einer speziellen Tasche. Wer die Katze aus dem Sack lässt oder einen grösseren Vierbeiner dabeihat, braucht ein zusätzliches Ticket zum reduzierten Preis. Fehlt dieses, drohen auch hier 70 Franken Zuschlag.

Beratung mit Chatbot

Grössere Hunde müssen angeleint sein und dürfen niemanden gefährden. Wenn sich ein Mitreisender belästigt fühlt, hat das Zugpersonal das letzte Wort – und kann die Hundehalterin an einen anderen Platz verweisen. Und wer seine kranke Giftschlange im Bus zum Tierarzt bringen will, muss mit einem vollständigen Rauswurf rechnen. 

Warum der Microcar draussen bleibt

Zurück zum Auto im Abteil. Warum darf es nicht mit? Ganz einfach: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind vom Transport ausgeschlossen. Das gilt für Microcars genauso wie für das kleine Töffli. Doch auch ohne Benzin im Tank gibt es eine klare An- respektive eben Absage. Etwa für Elektro-Stehroller oder für manche grösseren Tandems, Liege- oder Lastenvelos. Wer es trotzdem versucht, kassiert nicht nur schiefe Blicke der Mitreisenden: Neben dem erzwungenen Zwischenhalt an der nächsten Station droht wiederum ein Zuschlag von mindestens 70 Franken.

Wer den Stau künftig trotzdem möglichst effizient auf Schienen umfahren will, sucht sich also am besten ein E-Trotti mit 11-Zoll-Rädern.

Mehr gute Tipps. Weniger Ärger.

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