Ein Umzug ist meistens schon anstrengend genug. Wer kurz danach den Anfangsmietzins anfechten will, steht vor einer schwierigen Entscheidung: Lohnt sich der Aufwand? Wie reagiert die Verwaltung? Und könnte die Anfechtung Folgen für das Mietverhältnis haben?

Für einen Schwerpunkt-Artikel zum Thema Mieten sucht der Beobachter Mieterinnen und Mieter, die diesen Schritt gewagt haben. Uns interessiert, wie hoch der ursprüngliche Mietzins war, welcher neue Betrag vereinbart oder festgelegt wurde und wie Sie zu diesem Ergebnis kamen.

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Wie reagierte die Verwaltung?

Erzählen Sie uns auch, wie Sie den Prozess erlebten. Hatten Sie Angst vor einem Konflikt mit der Verwaltung? Hat sich das Verhältnis während oder nach der Anfechtung verändert? Gab es später Konsequenzen? Und wurde Ihnen möglicherweise nach Ablauf der dreijährigen Kündigungsschutzfrist gekündigt?

Erzählen Sie uns Ihre Geschichte

Haben Sie Ihren Anfangsmietzins erfolgreich angefochten? Oder verlief das Verfahren anders als erhofft? Schreiben Sie uns eine Mail oder teilen Sie Ihre Erfahrungen in der Kommentarspalte. Schildern Sie kurz Ihren Fall und geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Hilfreich sind Dokumente, aus denen der ursprüngliche und der neue Mietzins hervorgehen. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob wir Ihre Geschichte mit Ihrem Namen erzählen dürfen oder ob Sie anonym bleiben möchten.

Auch wenn Sie keine Publikation wünschen, sind wir froh um Ihre Rückmeldung. Ihre Angaben und Unterlagen behandeln wir in jedem Fall vertraulich, und wir besprechen eine mögliche Veröffentlichung vorher mit Ihnen.