Prüfen Sie, ob die Abrechnungsperiode im Mietvertrag steht. In der Regel läuft sie vom 1. Juli bis Ende Juni des Folgejahrs. Wann die Vermieterin die Abrechnung schicken soll, steht im besten Fall auch im Mietvertrag. Andernfalls sollte die Vermieterin die Aufstellung innert sechs Monaten seit dem Ende der Abrechnungsperiode zustellen.

Falls dann immer noch nichts kommt, können Sie die Vermieterin per Einschreiben mahnen. Setzen Sie ihr eine Frist und schreiben Sie, dass Sie nach Ablauf dieser Frist die Schlichtungsbehörde für Mietsachen einschalten werden. Dort können Sie verlangen, dass die Vermieterin die Abrechnung erstellt.

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Anstatt die Nebenkostenabrechnung zu verlangen, können Sie auch die geleisteten Akontozahlungen von der Vermieterin zurückfordern. Denn einige Juristen sind der Auffassung: Wenn ein Vermieter keine Abrechnung schickt, sind auch keine Nebenkosten geschuldet. Meistens schickt dann der Vermieter die Abrechnung ziemlich schnell.

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