«Verliere ich mein ganzes Altersguthaben? Oder werde ich gar auf der Strasse landen?», fragt Rudolf Marti (Name geändert) ganz besorgt. Um eine Hypothek auf sein Häuschen im Grünen zu erhalten, musste er vor ein paar Jahren seine Pensionskasse und auch das angesparte Geld in der Säule 3a zugunsten der Bank als Sicherheit verpfänden.

Doch diese Bank taumelt gerade von einem Skandal zum nächsten. Sie werde bald in Konkurs gehen Schutz von Guthaben Wie sicher ist mein Geld noch? , fürchtet Marti. «Was bedeutet das für mich?», fragt er beim Beratungszentrum des Beobachters nach.

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Das verpfändete Altersguthaben ist bei einem Konkurs sicher

Die gute Nachricht für ihn: Die Verpfändung seiner Ersparnisse hat mit dem Konkursfall – falls es überhaupt so weit kommt – nichts zu tun. Die Bank oder auch eine allfällige Nachfolgebank könnte nur dann auf seine Pensionskasse und die Säule 3a zurückgreifen, wenn er als Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkäme, sprich: wenn er mit den Zins- und Amortisationszahlungen in Rückstand geriete.

Seine Ersparnisse können aber nicht dazu verwendet werden, um die finanziellen Löcher der Bank zu stopfen. Es ist auch nicht so, dass ein Liquiditätsengpass der Bank das Recht gäbe, die Hypothek vorzeitig zu kündigen, also die Kreditsumme zurückzuverlangen. «Diese Antwort lässt mich wieder ruhiger schlafen», sagt Rudolf Marti. Er klingt deutlich entspannter.

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Merkblatt «Vorsorgegelder für Wohneigentum»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Vorsorgegelder für Wohneigentum», welche Optionen ihnen bei Geldern aus der Pensionskasse sowie der Säule 3a für die Finanzierung von Wohneigentum offenstehen und welche Bedingungen dafür gelten.

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Martin Müller, Redaktor
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