Im Jahr 2019 ist ein Name verschwunden, der in den Jahren zuvor für höchst emotionale Debatten gesorgt hatte: Billag. Die Inkassofirma wurde abgelöst von der Serafe AG – der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Sie erledigt nun das Inkasso dieser Gebühr.

Das Geld, das die Serafe einfordert, fliesst zum grössten Teil zur SRG Service public & Co. Was dürfen Fernseh- und Radiosender? , die damit das Programmangebot in allen Schweizer Sprachregionen finanziert. Sechs Prozent gehen an lokale Radio- und Fernsehveranstalter.

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Seit 2021 – und weiterhin ab 2023 – zahlen Private pro Jahr noch 335 Franken (vorher 365 Franken), Kollektivhaushalte noch 670 Franken (vorher 730 Franken) für den Radio- und Fernsehempfang. Die Rechnung erhält man unabhängig davon, ob man ein empfangsbereites Gerät hat oder nicht: Grundsätzlich muss jeder Haushalt und jede Firma Suisa und Serafe Zahle ich Gebühren für den Coiffeursalon? die Gebühr zahlen. Doch es gibt Ausnahmen:

Fragen und Antworten zur Radio- und Fernsehabgabe

Bin ich verpflichtet, mich für die Abgabe anzumelden?
Nein. Alle Haushalte erhalten automatisch eine Rechnung. Adressänderungen muss man nicht mehr mitteilen. Die Serafe bekommt die Adressen von den Einwohnerkontrollen.
 

Ich habe nur ein Radio, aber keinen Fernseher. Muss ich trotzdem 335 Franken zahlen?
Ja. Die Abgabe hängt nicht mehr wie früher vom empfangsbereiten Gerät ab, sondern vom Haushalt. Deshalb entfällt diese Unterscheidung.
 

Ich habe keinerlei Geräte. Schulde ich den Betrag trotzdem?
Nein, in diesem Fall müssen Sie nichts zahlen. Allerdings gilt diese Befreiungsmöglichkeit nur bis Ende 2023. Voraussetzung ist, dass Sie keine elektronischen Medien empfangen können, somit weder Radio, Fernseher, Autoradio Billag Fürs Autoradio Gebühren zahlen? , Smartphone, Computer noch Tablet haben.

So gehen Sie vor: Warten Sie die Rechnung ab. Reichen Sie dann mit einem Formular der Serafe ein entsprechendes Gesuch ein, und zwar für jede Abgabeperiode neu. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular auch per Telefon unter der Nummer 058 201 31 67 oder mit einem Anschreiben bei der Serafe bestellen. Wenn Sie später ein Gerät anschaffen, sind Sie verpflichtet, das sofort zu melden. Das Bundesamt für Kommunikation kann befreite Haushalte kontrollieren.


Ich sehe mir nur ausländische Programme an. Muss ich auch zahlen?
Ja. Die Abgabe ist geschuldet, unabhängig davon, welche Programme Sie schauen.


Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Was gilt?
Haushalte mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zu AHV und IV beziehen, müssen die Abgabe nicht entrichten. Dazu müssen Betroffene ihre EL-Verfügung einschicken. Diese gilt gleichzeitig als Gesuch für die Serafe. Eine rückwirkende Befreiung ist maximal fünf Jahre zurück möglich (aber nicht rückwirkend auf die Zeit vor 2019). Ebenfalls keine Abgabe entrichten taubblinde Personen, die allein in einem eigenen Haushalt leben. Für Personen, die Sozialhilfe beziehen Sozialhilfe beantragen Welche Rechte habe ich? , gibt es dagegen keine Befreiung.


Muss ich als Wochenaufenthalterin auch eine Abgabe leisten?
Nein. Man zahlt nur für den Hauptwohnsitz.


Meine Mutter lebt im Altersheim. Muss sie noch bezahlen?
Nein. Wer in einem Kollektivhaushalt lebt, zahlt nicht individuell. Das Heim zahlt – 670 Franken pro Jahr. Als Kollektivhaushalte gelten zum Beispiel Alters-, Pflege-, Wohn-, Erziehungs- oder Studentenheime, Internate, Klöster, Asylunterkünfte, Strafanstalten.


Muss ich etwas tun, um die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten?
Von April 2010 bis März 2015 wurden auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren Mehrwertsteuern erhoben – zu Unrecht, wie das Bundesgericht entschied. Darum erhielten im Jahr 2021 alle Privat- und Kollektivhaushalte eine pauschale Entschädigung von 50 Franken. Man musste dazu kein besonderes Gesuch einreichen. Was für Unternehmen gilt, lesen Sie im Guider-Merkblatt unten.


Muss ich für meine Ferienwohnung, die ich auch vermiete, zahlen?
Nein. Mit Ihrer regulären Haushaltsabgabe ist alles bezahlt. Nur wenn Sie mit dem Vermieten einen Umsatz von über 500'000 Franken erzielen, schulden Sie die Firmenabgabe (siehe nachfolgende Frage).


Ich habe eine kleine Schreinerei, muss ich die Gebühr bezahlen?
Firmen mit einem Jahresumsatz unter 500'000 Franken zahlen keine Gebühr. Wenn Sie darüberliegen, zahlen Sie je nach Umsatz – zum Beispiel 160 Franken bei einem Umsatz bis zu 749'000 Franken. Bei den Firmen stellt nicht die Serafe Rechnung, sondern die Eidgenössische Steuerverwaltung, gestützt auf die Umsatzzahlen des Vorjahres.


Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Grundsätzlich jährlich. 

Mehr zur Radio- und Fernsehgebühr bei Guider

Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe zahlen? Und können Rechnungen künftig auch in Raten und mit welcher Frist bezahlt werden? Abonnenten des Beobachters erhalten weitere Infos dazu im Merkblatt «Radio- und Fernsehgebühr (Serafe)».

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