Umgang mit Geld

Mit 18 können Jugendliche jeden Kauf-, Leasing- oder sonstigen Vertrag allein gültig abschliessen, ohne Widerrufsrecht der Eltern. Das überfordert so manchen und führt oft zur frühen Verschuldung von jungen Erwachsenen.

Damit Kinder früh lernen, mit Geld umzugehen, raten Fachleute, ihnen in der Oberstufe nicht nur Taschengeld auszuzahlen, sondern einen sogenannten Jugendlohn oder erweitertes Taschengeld – mit dem sie einige fest definierte Auslagen allein decken müssen. So lernen sie einzuteilen – und verinnerlichen, dass Geld auch für die Anschaffung von Notwendigem da ist.

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Mehr Infos dazu unter www.jugendlohn.ch. Zudem: Unter www.budgetberatung.ch finden sich Merkblätter zur Einteilung des Lehrlingslohns.

Abstimmen und wählen

Jugendliche zwischen 18 und 25 sind die Gruppe, die am schlechtesten bei den Abstimmungen und Wahlen vertreten sind. Um dem entgegenzuwirken, entstand das Projekt «easyvote»: Jugendlichen wird in einfacher und verständlicher Sprache der Inhalt von nationalen und kantonalen Abstimmungsvorlagen neutral und unabhängig erklärt. Auf www.easyvote.ch können die verständlich formulierten Abstimmungsbroschüren abonniert werden.

 

Steuern

Jugendliche werden für das Jahr, in dem sie 18 werden, erstmals persönlich steuerpflichtig Steuererklärung ausfüllen Das erste Mal mit 18 (beziehen sie schon vorher Lohn, müssen sie diesen schon vorher selbständig versteuern). Eine Steuererklärung müssen sie erst im folgenden Jahr ausfüllen.

Mit dem Online-Steuerrechner des Wohnkantons Steuerämter Steuerservice im Internet lässt sich die mutmassliche Steuer im Voraus berechnen. Auch das zuständige Steueramt gibt Auskunft. Dann kann man monatlich fürs erste Steuerjahr etwas auf die Seite legen.

Es empfiehlt sich, die Steuererklärung auf dem Computer auszufüllen. Der Assistentenmodus führt durch das Programm, was das Ausfüllen der Steuererklärung wesentlich erleichtert. Und im nächsten Jahr werden die Daten übernommen.

Viel Wissenswertes gibt es in verständlicher Sprache im «Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige» der Eidgenössischen Steuerverwaltung und in der Wegleitung der kantonalen Steuerbehörden.

Rechtsratgeber
Mehr zu den Rechten von Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben verschiedene Rechte und Pflichten. Beobachter-Mitglieder erfahren, ob Eltern mithaften, wenn das Kind einen teuren Kaufvertrag eingeht, ob die Post des Filius geöffnet werden darf und was besorgte Eltern tun können, wenn die 14-jährige Tochter sich ein Tattoo stechen will.

Krankenkasse

Die Grundversicherung der Krankenkassen ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Für minderjährige Kinder schliessen die Eltern mit einer Krankenkasse einen Vertrag ab. Sobald diese 18 Jahre alt sind, werden sie gegenüber der Krankenkasse nicht mehr von den Eltern vertreten und müssen sich selber um ihren Versicherungsschutz kümmern.

Kinder haben normalerweise keine Franchise. Sie sollten sich mit der Sparmodelle in der Grundversicherung wie HMO- oder Hausarzt-Modell.

Vorsicht: Junge Gesunde sind interessant für Krankenkassen und werden von diesen insbesondere für die Zusatzversicherungen umworben. Jugendliche sollten sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift für einen Antrag von einem Makler oder einer Krankenkasse überreden lassen – sondern das Angebot überschlafen und sich bei weiteren Stellen wie etwa beim Beratungszentrum des Beobachters informieren. Die Ausgleichskasse der Gemeinde gibt darüber Auskunft, ob man allenfalls Anspruch auf Prämienverbilligung hat.

Während der Rekrutenschule oder anderen militärischen Diensten von mehr als 60 Tagen Dauer kann die Krankenkasse sistiert werden.

Ausserdem: Wenn jemand mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, kann die Unfalldeckung sistiert werden.

Haftpflichtversicherung

Solange Kinder unter 18 Jahren mit ihren Eltern im selben Haushalt leben, sind sie in der Familienpolice mitversichert. Danach gilt es unbedingt abzuklären, ob eine eigene Privathaftpflichtversicherung nötig wird. Einige Versicherer schliessen volljährige Jugendliche, die noch bei den Eltern wohnen und nicht erwerbstätig sind, bis zum 25. Geburtstag mit in die elterliche Versicherung ein. Entscheidend ist, was in der Police und den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.

Für eine eigene Privathaftpflichtversicherung sollte man zwei, drei Offerten einholen und sie vergleichen. Wenn Jugendliche eigenes Mobiliar, Schmuck oder teure Elektronik- und Sportgeräte besitzen, sollten sie auch abklären, ob sich eine Hausratversicherung lohnt. Diese ist oft kombiniert mit der Privathaftpflicht.

Einfordern von Unterhalt

Rechte zu haben, bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen und seine Rechte selber einzufordern. Das macht vielen 18-Jährigen Mühe – zum Beispiel wenn es um Unterhaltszahlungen geht.

Oft stellt der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungen mit dem 18. Geburtstag des Kindes ein, weil das Scheidungsurteil die Unterhaltspflicht nur bis zur Volljährigkeit regelt.

Dann müsste ein Jugendlicher, der noch in Ausbildung ist, gegen diesen Elternteil vor Gericht auf weitere Zahlungen klagen, sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Doch welches Kind tut das schon? Meist bleibt die finanzielle Mehrbelastung dann am anderen Elternteil hängen.

Eltern sollten deshalb bei der Scheidung darauf achten, dass die Unterhaltspflicht für das Kind im Urteil ausdrücklich bis zum Abschluss der Erstausbildung geregelt ist, also etwa wie folgt lautet: «bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes, auch über die Volljährigkeit hinaus».

Ist das Existenzminimum eines volljährigen Jugendlichen nicht gedeckt – weder vom anderen Elternteil noch durch Lohn, Stipendien et cetera –, kann er sich ans Sozialamt wenden. Dann geht der Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil auf das Gemeinwesen über, dafür kommt dieses für den Unterhalt des Jugendlichen auf.