Zu mir oder zu dir? Bei jungen Menschen hat diese Frage einen Haken: die Eltern. Bei ihr schnarcht die Mutter auf dem Sofa. Bei ihm wartet der Vater darauf, gerade jetzt mit dem Junior noch ein bisschen zu plaudern. Ungestörte Zweisamkeit, die gibt es nur in der eigenen, gemeinsamen Wohnung. Wo die Fallstricke liegen, wenn zwei zusammenziehen, und wie es gelingt, Probleme zu lösen, zeigt das Beispiel von Manuela und Raul.

Wohnung finden: So kommen Paare zum passenden Zuhause

Manuela hängt gern auf dem Balkon rum, Raul will im Winter heiss baden. Manuela möchte von ihrem Lieblingsclub zu Fuss nach Hause gehen, Raul kann sich vorstellen, auch mit dem Bus aus dem Ausgang heimzukehren. Was ist beiden wichtig (siehe Checkliste unten), worauf kann man verzichten? Es lohnt sich, als Erstes darüber zu reden. Und natürlich über Geld – meist der grösste Knackpunkt für junge Leute. Weil die Miete im Haushaltsbudget der grösste Brocken ist, lautet die entscheidende Frage: Muss die Wohnung zentral gelegen sein und gross? Oder reichen auch zwei Zimmer ausserhalb des Zentrums? Paare, denen es nicht jeden Monat viel Lohn aufs Konto spült, sollten vorher abmachen, wie teuer die Wohnung maximal sein darf. Faustregel: Die Miete inklusive Nebenkosten Nebenkosten Jetzt wird abgerechnet! darf nicht mehr als einen Drittel der beiden Nettolöhne betragen.

Tipp: Im Internet kann man diverse Suchabos abschliessen. Noch besser ist, wenn man jemanden kennt, der kurzfristig Nachmieter sucht . Das ist meist die günstigere Variante, weil man in den bestehenden Mietvertrag einsteigt und der Vermieter nicht einfach so die Miete erhöhen kann.

Mietvertrag unterschreiben: Als Paar zu zweit oder nur einer?

Wenn Manuela allein unterschreibt, ist sie die Hauptmieterin. Der Vorteil: Hat sie von der Wohnung und von Raul genug (siehe Trennung unten), kann sie kündigen, wann sie will – egal, was Raul dazu meint. Die Vermieterin muss aber einverstanden sein, dass nur Manuela unterschreibt. Sie kann das Geld dann nur bei ihr eintreiben, bei Raul kann sie nichts holen. Der ist nur Untermieter und zahlt seinen Anteil an Manuela. Die Vermieterin muss auch mit der Untermiete einverstanden sein . Am besten schliessen Manuela und Raul in diesem Fall einen Untermietvertrag ab. Das ist gut für beide. Für Raul, weil sich Manuela an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen halten muss. Für Manuela, weil sie leichter zu ihrem Geld kommt, wenn Raul seinen Mietanteil nicht zahlt.

Paare, die auf Hollywood-Romanze machen wollen, unterschreiben gemeinsam. Der Vorteil: Die Wohnung darf auch etwas teurer sein, weil der Vermieter beide Löhne berücksichtigt. Der Nachteil: Kündigen kann man nur gemeinsam. Das kann richtig ungemütlich werden. Etwa wenn nur Manuela kündigen will, Raul aber bleiben möchte. Gibt er nicht nach und zieht sie dennoch aus, kann der Vermieter auch bei ihr das gesamte Geld für Miete, Depot oder Mietschäden einfordern. Dass sie nicht mehr im ehemaligen Liebesnest haust, ist egal, Mieterin bleibt sie trotzdem. Was sie tun kann: Wenn Raul sich weiterhin weigert, den Mietvertrag zu kündigen, kann sie vor Gericht gehen.

Tipp: Raul und Manuela können eine sogenannte Teilkündigungsklausel in den Vertrag nehmen – falls die Vermieterin einverstanden ist. Dann können beide den Vertrag unterschreiben, aber einzeln kündigen. Wie sie ausserdem einen Untermietvertrag formulieren könnten, zeigt das Muster weiter unten.

Die Haftpflicht- und Hausratversicherung für die Paarwohnung zusammenlegen?

Ja, und das ist sinnvoll, weil eine Police günstiger ist als zwei separate. Zuerst müssen Manuela und Raul aber abklären, welche der beiden bisherigen Versicherungen den besseren Deal bietet. Wenn es die von Raul ist, muss Manuela ihre kündigen.

Oft laufen Haftpflicht- und Hausratversicherungen über mehrere Jahre. Wenn Manuela ihrer Versicherung mitteilt, dass sie mit dem Freund zusammengezogen ist und zu seiner Versicherung wechseln möchte, ist die vorzeitige Kündigung selten ein Problem. Die meisten Anbieter sind kulant und handeln alles Weitere untereinander aus. Danach erhalten Manuela und Raul von seiner Versicherung eine Familienpolice. Falls sie später die Wohnung aufgeben, können sie auch die gemeinsame Versicherung rückgängig machen.

Es lohnt sich auch, allfällige Rechtsschutz- Umfassender Rechtsschutz Beobachter Rechtsschutzversicherung oder Reiseversicherungen zusammenzulegen. In der Regel kann man jährlich kündigen. Man ist also nicht auf den Goodwill der Versicherungen angewiesen.

Tipp: Einzelne Versicherer wollen bei Konkubinatspaaren die Einzelpolice nicht vorzeitig auflösen. Dann kann man sie darauf hinweisen, dass das in der Branche üblich ist. Wenn das nichts nützt, kann man zusätzlich per Einschreiben bei der Generaldirektion darum bitten, dass die Policen zusammengelegt werden.

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Buchcover Paare ohne Trauschein

Budget bei Paaren: Wer übernimmt wie viel von den gemeinsamen Kosten?

Strom, Serafe Serafe Das sollten Sie zur Gebühr wissen , Internetanschluss, Versicherungen, Einkäufe – eine eigene Wohnung bringt einiges an Kosten mit sich. Nicht selten gibt es dann Streit darüber, wer wie viel zahlen soll. Ein Budget ist vielleicht nicht sexy, schafft aber Klarheit und damit bessere Laune. Hilfreiche Beispiele und Vorlagen gibt es auf Budgetberatung.ch und auf Firstbudget.ch. Welche Aufteilung fair ist, muss aber jedes Paar selbst entscheiden. Die Höhe des jeweiligen Lohns oder der Anteil Hausarbeit, der von beiden verrichtet wird, können dabei eine gute Hilfe sein. Arbeitet Raul Teilzeit, kann er im Haushalt mehr erledigen. Manuela hingegen, die einen Vollzeitjob hat, trägt mehr an die Fixkosten bei.

Tipp: Ein gemeinsames Konto für Lebensmittel- oder andere Haushaltseinkäufe ist praktisch. Am besten zahlen beide monatlich einen Betrag ein. Wie die gemeinsamen Haushaltskosten ausserdem geregelt werden können, zeigt die Mustervorlage unten zum Konkubinatsvertrag.

Möbel kaufen: Gehört beiden alles?

Nein. Die Poulsen-Lampe und die Kleiderstange, die Raul aus seinem ehemaligen Kinderzimmer mitgenommen hat, gehören ihm. Wenn er hingegen mit Manuela zusammen ein Sofa kauft, gehört es beiden. Im Streitfall muss jede Person beweisen, was ihr allein gehört; wenn das nicht gelingt, wird automatisch gemeinschaftliches Eigentum angenommen. Dann kann es sein, dass Raul Manuela etwas zahlen muss, falls er seine Designerlampe nach der Trennung behält, aber nicht beweisen kann, dass er sie in die gemeinsame Wohnung mitgebracht hat. Wenn einem persönlichen Dinge lieb und teuer sind, macht man ein Inventar (siehe Muster unten). Am besten erstellen beide eine Liste mit ihren Sachen und Sächelchen und setzen ihre Unterschrift darunter.

Tipp: Alles ist einfacher, wenn man Möbel nicht zusammen anschafft. Besser ist es, wenn Manuela zum Beispiel das Designer-Ledersofa kauft und Raul den Esstisch. Damit verhindern die beiden nicht nur Knatsch, wenn sie sich trennen, sondern auch, dass die Betreibungsbeamtin Manuelas Sofa mitnimmt, wenn Raul Schulden hat und betrieben wird.

Paarstreit: So läuft ein friedlicher Wohnungsauszug bei Trennung

Wie schön wäre es, wenn man nach dem Erlöschen der Liebe gute Freunde bliebe! Das geht meistens nur dann, wenn man sich ohne schlimme Szenen und bittere Kämpfe trennt. Das wiederum gelingt eher, wenn das Paar die wichtigsten Dinge regelt, bevor eine Krise eintritt. Manuela und Raul können zum Beispiel schriftlich festhalten, wer nach einer Trennung in der Wohnung bleiben darf, welche Kündigungsfrist für die Person gilt, die auszieht, und wie die Möbel und andere Haushaltsgegenstände wie Geschirr aufgeteilt werden sollen.

Tipp: Raul und Manuela können alle wichtigen Punkte von Anfang an in einem Papier festhalten: im Konkubinatsvertrag. So sind Budget-, Haushalts- und Inventarfragen während der Beziehung und das Vorgehen bei Trennung geklärt. Es reicht, wenn beide den Vertrag unterschreiben. Eine Anwältin oder ein Notar ist nicht nötig.

Checkliste: Was Sie bei der ersten Paarwohnung beachten sollten
1. So viel darf die Wohnung kosten
2. Bestimmen Sie einen Hauptmieter
3. Achten Sie auf das Kleingedruckte im Vertrag

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Was ist Paaren an einer gemeinsamen Wohnung wichtig? Sollen sie zusammen einen Untermietvertrag vereinbaren und was gilt es, dabei zu beachten? Und wie werden Vereinbarungen über gemeinsame Kosten festgehalten? Als Abonnentin oder Abonnent des Beobachters erhalten Sie hierzu diverse praktische Mustervorlagen, Checklisten und Merkblätter.

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Julia Gubler, Redaktorin
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