Wenn Sie sich für den elektronischen Kommunikationsweg entschieden haben, können Sie leider nichts machen. Denn das Gesetz sieht für die Mitteilung der neuen Prämie keine bestimmte Form vor. Grundsätzlich darf die Krankenkasse die neue Police der Kundschaft auf Papier per Post oder elektronisch zustellen. Damit der elektronische Weg erlaubt ist, muss die versicherte Person aber aktiv werden und ihr Einverständnis geben.

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Sie haben ein Kundenportal eröffnet und dabei den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Und Sie haben der Krankenkasse erlaubt, mit Ihnen auf dem elektronischen Weg zu kommunizieren.

Die Krankenkasse darf davon ausgehen, dass Sie regelmässig prüfen, ob neue Mitteilungen eingegangen sind. Das ist so ähnlich, wie wenn Sie Ihren analogen Briefkasten leeren. Sie sind also selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob Ihre Krankenkasse die neue Police für Sie aufgeschaltet hat oder nicht.

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