Mit diesen Verträgen müssen Sie zum Notariat
Ehe, Erben, Sterben: Gewisse Rechtsgeschäfte, die familieninterne Angelegenheiten betreffen, muss man öffentlich beurkunden lassen.

Veröffentlicht am 20. April 2026 - 10:00 Uhr

Bei einigen Fällen muss zwingend eine Notarin beigezogen werden.
Schön, wenn die Familie einig ist. Noch schöner, wenn man die Abmachung schriftlich festhält. Manchmal ist aber auch der Gang aufs Notariat nötig. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist eine öffentliche Beurkundung?
Das bedeutet, dass man zu einer Fachperson geht, die alle Beteiligten umfassend berät und das Dokument klar und juristisch korrekt formuliert. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Unterschreibenden die rechtlichen Folgen von wichtigen Verträgen oder Bindungen kennen. Manche Vereinbarungen müssen zwingend beurkundet werden, bei anderen ist das freiwillig.
Welche familiären Angelegenheiten muss man zwingend öffentlich beurkunden lassen?
- Ein Ehevertrag regelt die Aufteilung des ehelichen Vermögens bei der Auflösung der Ehe, etwa beim Tod eines Ehegatten oder bei Scheidung.
- Mit einem Erbvertrag können Eltern untereinander oder zusammen mit ihren volljährigen Kindern die künftige Erbteilung festlegen.
- Mit einem Abtretungsvertrag können Eltern ihr Haus schon zu Lebzeiten an ein Kind übertragen.
Bei welchen Angelegenheiten ist die Beurkundung freiwillig?
- Für einen Erbteilungsvertrag ist keine öffentliche Beurkundung nötig. Bei der Übertragung eines Grundstücks braucht es aber in den meisten Fällen die notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Erben.
- Ein Testament kann handschriftlich sein; man kann es aber auch öffentlich beurkunden lassen. Wichtig ist, dass ein öffentlich beurkundetes Testament nicht mehr Gewicht hat als ein privat aufgesetztes.
- Für einen Vorsorgeauftrag gilt das Gleiche. In diesem Dokument trifft man Regeln für den Fall, dass man nicht mehr handlungsfähig ist.
Hilfreiche Formulierungsbeispiele für Urkunden finden Beobachter-Abonnenten in der Box «Mustervorlagen ‹Urkunden›» weiter unten.
Wie geht man für eine öffentliche Beurkundung vor?
Eine Urkundsperson, meist ein Notar respektive eine Notarin, findet man bei den zuständigen Stellen des Kantons (siehe Box «Hier finden Sie Ihren Notar»). Beim ersten Gesprächstermin teilt man der Urkundsperson seine Absicht mit und bespricht mit ihm die offenen Fragen und Unklarheiten. Der Notar kann aufgrund der konkreten familiären und finanziellen Situation die rechtlichen Folgen des Vorhabens, Vor- und Nachteile sowie Alternativen aufzeigen.
Das Beratungsgespräch bei der Notarin dauert meist eine Stunde. Danach stellt sie den Parteien einen Vertragsentwurf respektive Entwurf der Urkunde zu. Hier gilt: in aller Ruhe durchlesen und sich melden, wenn man etwas nicht genau versteht oder anders geregelt haben will. Dann findet die Beurkundung statt.
Wie läuft eine öffentliche Beurkundung ganz genau ab?
Meist gibt die Notarin den Parteien respektive dem Erblasser oder der auftraggebenden Person die von ihr verfasste Urkunde zum Lesen. In gewissen Kantonen liest sie ihnen das Dokument vor. Dabei erklärt sie den Inhalt und beantwortet Fragen. Dann datieren und unterzeichnen – beim Erbvertrag vor zwei Zeugen – alle Beteiligten sowie die Notarin das Dokument.
Beim Erbvertrag und beim öffentlichen Testament fragt die Notarin den Erblasser respektive die Parteien anschliessend vor den zwei Zeugen, ob die Urkunde seinem respektive ihrem Willen entspricht. Die Zeugen erfahren den Inhalt des Papiers nicht und dürfen weder mit dem Erblasser respektive den Vertragsparteien verwandt noch in der Verfügung bedacht sein. Sie müssen lediglich bestätigen, dass die Urkunde dem Willen des Erblassers beziehungsweise der Vertragsschliessenden entspricht und dass er respektive sie ihrer Wahrnehmung nach handlungsfähig sind. Dann unterzeichnen auch die Zeugen die Urkunde.
In gewissen Kantonen sind auch bei einem Vorsorgeauftrag zwei Zeugen erforderlich.
Können Notariatsgeschäfte auch ausserhalb einer Kanzlei getätigt werden?
Grundsätzlich ja, beispielsweise bei einem Testament im Spital.
Kann man einen öffentlich beurkundeten Vertrag nachträglich wieder ändern?
Ja, aber dafür muss man wieder zum Notariat, und alle Parteien müssen einverstanden sein. Falls eine involvierte Person unterdessen gestorben ist, ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Ein öffentliches Testament oder ein Vorsorgeauftrag kann durch ein späteres eigenhändiges Testament oder einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag aufgehoben oder abgeändert werden.
Wo bewahrt man die öffentliche Urkunde auf?
Die Notarin muss jedes öffentlich beurkundete Dokument im Original oder als Abschrift aufbewahren oder einer kantonalen Amtsstelle übergeben. In der Regel sind die Kosten dafür in den Notariatskosten enthalten.
Hier finden Sie Ihren Notar
Anlaufstellen
- Die zuständigen Behörden aller Kantone für die Beurkundung: www.inr.unibe.ch
- Adressen von freiberuflichen Notaren: www.snv-fsn.ch
Kosten
Die Preise für Notariatsgeschäfte unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Allenfalls lohnt es sich, eine Sache in einem anderen Kanton zu erledigen. Bei Rechtsgeschäften mit Liegenschaften ist das allerdings nicht möglich. Links auf die einzelnen Gebührenverordnungen findet man unter www.inr.unibe.ch.
Die folgenden Mustervorlagen für Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten dienen als Beispiele und können je nach Situation angepasst werden. Beachten Sie, dass je nach Angelegenheit der Vertrag von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden muss. Weitere Formulierungsbeispiele für Urkunden, z. B. für Konkubinatspaare, finden Sie ebenfalls hier.





