Überblick zum Artikel
In diesen Bereichen kommt es zu Änderungen:
Vaterschaftsurlaub: Flexible zwei Wochen
Väter haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Er kann in den ersten sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden. Auch arbeitslose Väter haben einen Anspruch. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald man den Urlaub vollständig bezogen hat. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.
Strassenverkehr: Rechts vorbeifahren und rechts abbiegen
Bisher durfte man auf Autobahnen nur im parallelen Kolonnenverkehr rechts vorbeifahren. Neu auch, wenn sich nur auf dem linken oder – bei drei Spuren – auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Ausserdem: Velo- und Mofafahrer dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern das signalisiert ist. Ein Überblick, was sich im Strassenverkehr 2021 sonst noch alles ändert, zeigt der Beobachter-Artikel «So verkehren Sie richtig» .
Einschreiben: Empfang bestätigen, wenn man abwesend ist
Neu können Empfänger für Einschreiben elektronisch eine Zustellgenehmigung erteilen. Sie ersetzt die Unterschrift. So kann man ein Einschreiben auch empfangen, wenn man nicht zu Hause ist.
Lästige Werbeanrufe: Besserer Schutz
Alle Telefonnummern, die nicht in einem Verzeichnis notiert sind, sind ab 2021 den Nummern mit Sterneintrag gleichgestellt. Deren Inhaber können sich mit dem Argument «unlauter» gegen unerwünschte Werbeanrufe wehren. Und: Ab Juli werden auch Telekomanbieter ihre Kunden vor unerwünschten Werbeanrufen schützen müssen, etwa mit Blockern.
Werden auch Sie regelmässig von Werbeanrufen belästigt? Beobachter-Abonnenten erhalten im Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe» Tipps, wie sie präventiv vorgehen, um solche Telefonate zu verhindern und wie sie sich beschweren können, wenn sie weiterhin Werbeanrufe bekommen.
SBB: Mehr Entschädigung bei Verspätung
Die Schweiz passt sich dem EU-Recht an. Bisher gab es nur eine Entschädigung, wenn Passagiere den letzten Anschluss verpassten. Neu zahlen die SBB bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent. Auch Inhaber von Abos werden entschädigt. Der Betrag richtet sich nach dem Tageswert des Abos – er muss mindestens fünf Franken betragen.
Drohnen: Mindestalter und Registrierung
Die Schweiz übernimmt EU-Recht und verschärft ihre Bestimmungen zu Drohnen. Wer sie selbständig in Betrieb nimmt, muss mindestens zwölf Jahre alt sein. Jüngere müssen von einer mindestens 16-jährigen Person beaufsichtigt werden. Wenn Drohnen schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera bestückt sind, müssen sie registriert werden. Zudem müssen ihre Pilotinnen und Piloten eine Onlineschulung und einen Onlinetest absolvieren.
Drohnen: Übernahme von EU-Recht verzögert sich
Da im Parlament eine Motion angenommen wurde, die eine Herauslösung des traditionellen Modellfluges aus der Drohnenregulierung verlangt, kommt es zu Verzögerungen bei der Übernahme des EU-Rechts. Wann die neuen Regelungen in der Schweiz in Kraft treten, ist laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt noch unklar. Bis dahin gilt also nach wie vor das bestehende Schweizer Recht.
Update vom 30.12.2020
Radio- und TV-Gebühren: Es gibt Geld zurück
Von April 2010 bis März 2015 wurde auf den Radio- und Fernsehgebühren Mehrwertsteuer erhoben – zu Unrecht, wie das Bundesgericht entschied. Aus diesem Grund erhalten im neuen Jahr alle Privat- und Kollektivhaushalte eine pauschale Entschädigung von 50 Franken. Man muss dazu kein Gesuch einreichen. Die Gebühren werden zudem von 365 auf 335 Franken reduziert (für Kollektivhaushalte von bisher 730 auf 670 Franken).
Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe zahlen? Und können Rechnungen künftig auch in Raten und mit welcher Frist bezahlt werden? Abonnenten des Beobachters erhalten weitere Infos dazu im Merkblatt «Radio- und Fernsehgebühr (Serafe)».
Pflegende Angehörige: Drei Tage bezahlte Ferien
Per 1. Januar 2021 tritt der erste Teil des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in Kraft. Es wird ein bezahlter Urlaub zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartner eingeführt. Er beträgt höchstens drei Tage pro Fall und maximal zehn Tage pro Jahr. Vorgesehen ist zudem ein 14-wöchiger Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes, der über die Erwerbsersatzordnung entschädigt wird – in Kraft ab 1. Juli 2021.
Ältere Mitarbeitende: Bei der Pensionskasse versichert bleiben
Wer über 58 Jahre alt ist und seine Stelle verliert, kann neu der bisherigen Pensionskasse unterstellt bleiben. Man hat die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten (Verzinsung, Umwandlungssatz, Rente) und kann so den Anspruch auf Rentenbezug behalten. Reglementarisch kann das Recht auch 55-Jährigen eingeräumt werden.
AHV: Mehr Anreiz für Betreuende, leicht höhere Minimalrente
Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV wird ausgeweitet, damit mehr Pflegebedürftige selbständig zu Hause leben können. Betreuende Angehörige erhalten neu diese Gutschrift auch, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung wegen Hilflosigkeit leichten Grades bezieht. Auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben Anspruch, wenn das Paar seit mindestens fünf Jahren im selben Haushalt lebt. Und: Die AHV/IV-Renten werden der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente steigt um zehn Franken und beträgt neu 1195 Franken im Monat.
Ergänzungsleistungen: Erben müssen die letzten zehn Jahre zurückzahlen
Am 1. Januar 2021 treten die neuen Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft – mit dem Ziel, die steigenden Ausgaben zu bremsen. Eine Neuerung wirft besonders viele Fragen auf: die Rückerstattungspflicht für Erben. Neu müssen Erbinnen nach dem Tod eines EL-Bezügers die in den letzten zehn Jahren bezogenen Leistungen zurückzahlen. Was das konkret heisst, zeigt der Artikel unten.
2 Kommentare
Wenn ich den Artikel unter https://www.bazl.admin.ch/bazl… lese, denke ich, dass der Abschnitt über eben diese Übernahme des EU Rechts per 01.01.21 wohl nicht zutreffend ist. Oder?
Grüezi
Danke für den Hinweis. Tatsächlich hat sich unsere Anmerkung wegen der Verzögerung (siehe Infobox oben) wohl mit Ihrem Kommentar gekreuzt. Die Übernahme des EU-Rechts verzögert sich, das ist korrekt.
Beste Grüsse,
Die Beobachter-Redaktion