Wer einer Gartenbaufirma Arbeiten in Auftrag gibt, schliesst in der Regel einen sogenannten Werkvertrag. Er ist im Obligationenrecht geregelt – auch die Frage, ob Kunden vom Vertrag zurücktreten können. Nach der Terminologie des Gesetzes sind Sie der Besteller, die Gärtnerin ist die Unternehmerin.

Grundsätzlich können Sie als Besteller jederzeit vom Vertrag zurücktreten – auch ohne besonderen Grund.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Allerdings müssen Sie der Unternehmerin bereits geleistete Arbeiten bezahlen. Je nach Zeitpunkt des Rücktritts und Umfang des Auftrags kann die geschuldete Summe also beträchtlich sein. Entscheidend ist, wie weit die Arbeiten bereits fortgeschritten sind und ob die Gärtnerin schon Material bestellt oder Arbeitszeit investiert hat.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Werkvertrag»

Garagist, Schneiderin, Handwerker, Coiffeuse, Fotograf, Gärtnerin: Wer die Dienste von diesen Berufsleuten in Anspruch nimmt, schliesst meist einen Werkvertrag ab. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren im Merkblatt «Werkvertrag», auf welche Punkte sie beim Vertragsabschluss achten können und erhalten zusätzliche Tipps fürs Bauen und Renovieren.

Achtung: Prüfen Sie auch, ob im Vertrag spezielle Kündigungsklauseln enthalten sind. Sie gehen dem Gesetz vor.

Immer ratsam ist es, möglichst rasch mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob es eine gute Lösung für beide gibt.

Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung in Konsumfragen
Sind Sie mit einem Dienstleister unzufrieden oder hat dieser mangelhaft gearbeitet? Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums helfen Ihnen, sich zu wehren.

Sie finden diesen Text nützlich?

Abonnieren Sie kostenlos den Newsletter «Alles im Griff». Er liefert wöchentlich die besten Tipps und Ratgeber des Beobachters – und spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven.


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.