Nicht unbedingt. Wenn Sie die Tasche in der Schweiz gekauft haben, lohnt es sich auf jeden Fall, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Tasche zurückgeben und das Geld zurückhaben wollen.

Sie haben dafür zwei rechtliche Argumente: Entweder führen Sie ins Feld, dass der Kauf nicht gültig zustande gekommen ist, da Sie sich in einem Irrtum befunden haben. Oder Sie machen eine sogenannte Wandlung geltend, da es der Tasche an einer zugesicherten Eigenschaft fehlt – der, dass sie echt ist.

Vorsicht bei einem Kauf im Ausland

Wenn Sie die Tasche aber im Ausland bestellt haben, dürfen Sie sie keinesfalls zurückschicken. Es ist verboten, gefälschte Waren auszuführen. Und da die Chancen gering sind, dass der ausländische Verkäufer Ihnen das Geld zurückerstattet und die Tasche bei Ihnen abholt, schreiten Sie am besten direkt zu Plan B.

Der geht so: Informieren Sie das Online-Auktionsportal, über das Sie die Tasche gekauft haben. Manche Plattformen, etwa Ebay oder Ricardo, haben spezielle Käuferschutzprogramme, die in solchen Situationen weiterhelfen. Ausserdem kann die Verkaufsplattform dem Verkäufer Sanktionen auferlegen, ihn zum Beispiel vorübergehend sperren oder definitiv ausschliessen.

Eventuell ein Fall für die Polizei

Wenn Sie den Kauf mit Ihrer Kreditkarte getätigt haben, können Sie Kontakt mit der Kreditkartengesellschaft aufnehmen und die Belastung bestreiten. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich an die angesetzte Frist halten.

Zu guter Letzt steht es Ihnen auch frei, den Verkäufer bei der Polizei anzuzeigen Polizei Soll ich den Vorfall melden? . Wenn er gewerbsmässig gefälschte Waren verkauft, müssen die Behörden von Amts wegen gegen ihn ermitteln. Das bringt Ihnen das Geld zwar nicht zurück, aber Sie leisten einen Beitrag zur Bekämpfung von Fälschungen.

Keine gute Idee ist es allerdings, die Tasche selber wieder zu verkaufen. Damit machen Sie sich strafbar – es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Import Markenfälschung - SMS-Dialog

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Vernichtendes Urteil: Eine im Internet bestellte Markenfälschung kann teuer werden.
Quelle:  
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An gewissen Punkten – etwa der Bewertung des Verkäufers oder an der Herkunft des Produkts – lässt sich relativ einfach erkennen, ob der Anbieter der Ware vertrauenswürdig ist. Wie Sie ein Kaufangebot im Internet richtig hinterfragen, erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin in der Checkliste «Onlineshopping – So sichern Sie sich ab».

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