Es kommt auf das Kleingedruckte an. Sprich: auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Ladens.

Wichtig: Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht, das es Kunden erlaubt, innert einer bestimmten Frist von Verträgen zurückzutreten. Kaufverträge, egal ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurden, sind verbindlich. Es gibt kein Recht auf Rücktritt und auch keines auf Umtausch. Das Geschäft ist also gesetzlich nicht verpflichtet, das Kleid zurückzunehmen oder umzutauschen, nur weil Ihnen die Farbe nicht gefällt.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Aber viele Läden und auch Onlineshops sind kulant und bieten an, dass Kundinnen und Kunden gekaufte Waren zurückgeben können. Die genauen Rückgabebedingungen, zum Beispiel die Frist für die Rückgabe oder ob die Erstattung als Geldbetrag oder Gutschein erfolgt, können sehr unterschiedlich sein. Deshalb rate ich Ihnen, sich vor dem Kauf über die Rückgabebedingungen zu informieren. 

Rechtsratgeber
Merkblatt «Rücktritt oder Umtausch beim Kauf»

Der Irrtum, es gebe ein Recht auf Umtausch, ist weit verbreitet. Doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Abonnenten und ‑Abonnentinnen erfahren im Merkblatt «Rücktritt oder Umtausch beim Kauf», welche das sind und wie sie mit dem Verkaufspersonal vereinbaren können, einen gekauften Gegenstand später zurückzugeben.

Mehr gute Tipps. Weniger Ärger.

Was lohnt sich wirklich? Wo können Sie sparen? «Alles im Griff» liefert Ihnen jeden Mittwoch die Antworten – mit praktischen Konsumtipps, Tests und Ratgebern vom Beobachter.


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.