Bei diesen Plüschhasen droht Erstickungsgefahr
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 30. Juni 2026 - 13:51 Uhr

Warnungen im Juni 2026
Erstickungsgefahr bei Plüschhasen von Flying Tiger
In Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden ruft die Handelskette Flying Tiger Copenhagen die beiden Plüschhasen «Teddy Bunny Pink» (Artikelnummer 3065419) und «Teddy Bunny Blue» (Artikelnummer 3065573) zurück. Betroffen sind alle Chargen, die seit September 2025 verkauft wurden.
Bei den Stoffhasen können sich die Ohren und Beine ablösen. Kleinkinder könnten dadurch an die Füllung gelangen und diese verschlucken, woraus eine akute Erstickungsgefahr resultiert.
Tipp: Halten Sie die Plüschtiere von Kindern fern. Sie können die Stofftiere in jeder Filiale von Flying Tiger Copenhagen abgeben und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet. (30.6.2026)
Möchten Sie stets informiert werden, wenn wir neue Produktrückrufe melden oder vor aktuellen Betrugsmaschen warnen? In der Beobachter-App können Sie «Mitteilungen» der Konsum-Warnliste als Push abonnieren.
Vorsicht bei Haselnuss-Allergie: Rückruf für «Zolli-Cornet Chocolat»
Der Schweizer Glace-Hersteller Gelati Gasparini ruft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorsorglich bestimmte Chargen seines «Zolli-Cornet Chocolat» zurück.
Wegen einer Verwechslung bei der Verpackung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelte Espresso-Cornets in der Folie der Schokolade-Cornets befinden. Sie enthalten das Allergen Haselnuss, das auf der Verpackung nicht deklariert ist. Betroffen sind Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 16.12.2026, 29.12.2026 und 31.12.2026. Das Cornet ist im Schweizer Detailhandel, in Restaurants, an diversen Kiosk-Filialen und in Badis erhältlich. Für Personen ohne Haselnussallergie besteht kein Risiko.
Tipp: Falls Sie an einer Haselnussallergie oder -unverträglichkeit leiden, sollten Sie das betroffene Cornet «Chocolat» keinesfalls konsumieren. (29.6.2026)
Verletzungsgefahr bei Reithelmen von Decathlon
In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft Decathlon den «Reithelm CH100 Erwachsene/Kinder» der Eigenmarke Fouganza zurück.
Grund für den Rückruf ist ein Konstruktionsfehler, der zu einem Sicherheitsrisiko führt: Der Riemen, der vor dem Ohr verläuft, kann bei der Nutzung nach hinten rutschen. Dadurch verliert der Helm an Stabilität und Halt auf dem Kopf. Bei einem Sturz oder Aufprall ist der Schutz somit nicht mehr vollständig gewährleistet, was eine akute Verletzungsgefahr darstellt. Betroffen sind die Helme mit den folgenden Modellcodes: 8844101 (schwarz), 8644620 (grün), 8644618 (lila) und 8644619 (rosa).
Tipp: Verwenden Sie den betroffenen Reithelm auf keinen Fall mehr. Sie können das Produkt in jede Decathlon-Filiale zurückbringen und erhalten den Kaufpreis zurück. (26.6.2026)
Angebliche Mail von Swisscom über verpasste Sprachnachricht
Betrüger versenden derzeit E-Mails im Namen von Swisscom. Darin behaupten sie, dass eine neue Sprachnachricht bereitstehe, wie Cybercrimepolice.ch schreibt.
Das Ziel der Kriminellen: Empfängerinnen und Empfänger sollen auf einen Link klicken, um die angebliche Voice-Nachricht abzuhören. Diese gelangen jedoch auf eine gefälschte Website, auf der persönliche Zugangsdaten für Mailkonten oder andere Onlinedienste eingegeben und gestohlen werden. In einem weiteren Schritt versuchen die Betrüger zudem, den Zwei-Faktor-Authentifizierungscode (2FA-Code) abzufangen, um die Konten zu übernehmen.
So funktioniert die Betrugsmasche: Die E-Mails täuschen vor, von Swisscom oder einem Mailbox-Dienst zu stammen. Die Täter verwenden dabei unterschiedliche Designs und Bezeichnungen wie «Sprachnachrichten-Zentrale», «Voicemail» oder «Audio-Postfach» und ergänzen die Nachrichten teilweise mit Telefonnummern, Zeitangaben oder einer angeblichen Nachrichtenlänge, um den Eindruck einer echten Benachrichtigung zu verstärken.
Tipp: Es ergibt keinen Sinn, dass Telekomdienstleister eine E-Mail zu einer verpassten Sprachnachricht auf dem Handy oder Festnetz verschicken. Ebenso, dass man persönliche Daten angeben müsste, um eine Sprachnachricht abzuhören. Werden Sie skeptisch, wenn Ihr Bauchgefühl bereits sagt, dass etwas nicht stimmen kann. Klicken Sie auf keine Links und gehen Sie den offiziellen Weg, um verpasste Anrufe abzuhören. (25.6.2026)
Fixaprost-Augentropfen sind nicht steril
In Absprache mit Swissmedic ruft die Firma Théa Pharma die Augentropfen «Fixaprost» mit der Chargennummer 3X74 zurück. Betroffen ist nur die Packung mit 90 Einzeldosen à 0,2 ml. Grund für den Rückruf ist eine festgestellte Abweichung bei diesem Produkt, welche die Sterilität der Augentropfen beeinträchtigen könnte.
Tipp: Verwenden Sie die Augentropfen nicht mehr, falls Sie die erwähnte Fixaprost-Packung bereits gekauft haben. Bringen Sie das Produkt zwecks Überprüfung und Abwicklung direkt zu Ihrem Bezugsort (Arztpraxis oder Apotheke) zurück. (24.6.2026)
Gefälschte Parkbussen und Abholscheine im Umlauf
Derzeit werden in der Region Lausanne vermehrt gefälschte Parkbussen sowie Abholscheine der Post vermeldet, wie das zuständige kantonale Amt informiert. Dabei kann es auch vorkommen, dass die gleiche Masche an anderen Orten in der Schweiz von den Kriminellen angewendet wird.
Die Empfänger werden hierbei aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um eine angebliche Parkbusse zu begleichen oder eine Sendung abzuholen. Die Links führen auf eine gefälschte Website, die das Erscheinungsbild der jeweiligen Anbieter respektive Dienstleister imitieren. Auf den Seiten werden persönliche Daten sowie Kreditkarteninformationen abgefragt. Bei Nichtbezahlung der Busse wird zudem mit einem Aufschlag von 80 Franken gedroht.
Tipp: Scannen Sie keine QR-Codes von Abholscheinen, wenn Sie keine Sendung erwarten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei einer Ordnungsbusse sicherheitshalber beim zuständigen Amt an. Wenn Sie Bankdaten weitergegeben haben, sperren Sie die betroffenen Karten umgehend über Ihr Finanzinstitut und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. (23.6.2026)
Alp-shop.ch: Frust statt hochwertiger Materialien
Der Onlineshop Alp-shop.ch steht in der Kritik, ein Dropshipping-Anbieter zu sein: Dem Schweizer Konsumentenschutz liegen für den Monat Mai drei Meldungen über die Plattform vor.
Während der Shop mit «hochwertigen Materialien» und «zuverlässigen Standards» wirbt, zeichnen Hunderte von Kundinnen und Kunden auf der Bewertungsplattform Trustpilot ein anderes Bild: Bei fast 700 Rückmeldungen liegt der durchschnittliche Score bei ungenügenden 2,1 von 5 Sternen, wobei ungefähr zwei Drittel lediglich einen Stern vergeben. In den Berichten klagen Käufer über minderwertige Ware oder fehlerhafte Lieferungen – wie etwa die Lieferung eines Beckenbodentrainers statt eines Velosattels. Zudem bemängeln sie, dass der Kundendienst im Retourenfall oft nicht reagiere.
Trotz den unzufriedenen Stimmen intensiviert der Shop seine Kundenakquise: In der Meta-Werbebibliothek sind über 100 aktive Anzeigen für den Schweizer Markt geschaltet.
Der Shopbetreiber weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Die chinesische Herkunft der Produkte sei in den FAQ deklariert. Das Unternehmen schätzt, dass 100 bis 200 der negativen Trustpilot-Bewertungen auf Verwechslungen mit Mitbewerbern basieren. Unbeantwortete Kundenanfragen erklärt der Betreiber mit einem mittlerweile behobenen technischen Problem im System, das gezielt E-Mails von @bluewin.ch-Adressen blockiert habe. Defekte Produkte würden diskussionslos voll erstattet. (22.6.2026)
Kriminelle missbrauchen Zürcher Elektrizitätswerk, um Twint-Konto zu kapern
Betrüger rufen derzeit im Namen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (EWZ) an. Die Anrufe zielen unter einem Vorwand darauf ab, das Twint-Konto des Opfers zu übernehmen und unerlaubte Zahlungen zu tätigen, wie Cybercrimepolice.ch warnt.
So funktioniert die Masche: Mithilfe von Spoofing und der Anzeige einer vertrauenswürdigen Telefonnummer behaupten die Täter etwa, dass man eine Rückerstattung zu viel bezahlter Akontobeträge erhalte. Oder es wird vorgebracht, dass Kundendaten aktualisiert werden müssen oder eine sicherheitsrelevante Prüfung notwendig sei.
Um dies durchzuführen, senden die falschen EWZ-Mitarbeitenden eine SMS mit einem Link zu. Auf der gefälschten Website leiten sie die Opfer Schritt für Schritt durch. Anschliessend wird eine Weiterleitung auf das Twint-Portal vorgetäuscht, während man sich jedoch immer noch auf der gefälschten Website befindet. Hier soll man – wie sonst üblich – die Bank auswählen und kommt letztlich zu einer Verifikation. Wer diese mit dem SMS-Code bestätigt, übergibt das Twint-Konto unbewusst an die Täter.
Tipp: Da die Täter wahllos in der ganzen Schweiz telefonieren, ergibt der Vorgang für Nichtkunden keinen Sinn. Legen Sie den Hörer auf. Selbst wenn Sie Kundin oder Kunde des Elektrizitätswerks Zürich wären, würden Mitarbeitende nie unter einem solchen Vorwand anrufen, um eine Verifikation via Twint durchzuführen. Beenden Sie das Gespräch und wählen Sie bei Unsicherheit die Telefonnummer des EWZ-Kundenservices, um sich zu vergewissern. (19.6.2026)
Veganes Cordon bleu aus Migros und Co. enthält Plastikteile
Die Firma «Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG» ruft ihr Produkt «Veganes Mühlen Cordon bleu» zurück. In den betroffenen Chargen, die auch die Migros verkauft, können sich Plastikteilchen befinden. Es handelt sich um Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 15.6.2026 und 25.6.2026. Eine Gesundheitsgefahr kann nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Essen Sie die Cordon bleus nicht. Bringen Sie die gekaufte Ware zurück. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet – auch ohne den Kassenbon. (18.6.2026)
Autositz-Adapter kann sich gefährlich vom Kinderwagen lösen
In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft die Firma Joolz alle ihre Aer2-Autositz-Adapter-Sets zurück. Das Adapter-Set kann unter Umständen nicht ordnungsgemäss mit dem Stift am Kinderwagen einrasten und verriegeln. Dadurch entsteht ein Sicherheitsrisiko, da sich der Autositz-Adapter während der Nutzung vom Kinderwagen lösen könnte.
Betroffen sind die «Joolz Aer2 Autositz-Adapter-Sets» mit Seriennummern, die mit NL311 beginnen. Diese wurden zwischen Juni 2025 und Mai 2026 verkauft.
Tipp: Nutzen Sie den Autositz-Adapter nicht mehr. Sie können sich direkt bei Joolz unter der oben verlinkten Website für eine Rückgabe und Erstattung registrieren. Das überarbeitete Set wird voraussichtlich Ende Juni verfügbar sein. (18.6.2026)
Zwilling ruft Kontaktgrill wegen Stromschlaggefahr zurück
Ein Grillabend kann mit einem bestimmten Modell der Marke Zwilling böse enden. Beim «Enfinigy Kontaktgrill» besteht die akute Gefahr eines Stromschlags. Der seitliche Teil des Griffs kann mit stromführenden Kabeln im Inneren des Geräts in Kontakt kommen.
Aus diesem Grund nimmt der Hersteller in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat das Produkt aus dem Verkehr. Betroffen ist ausschliesslich das Modell mit der Produktkennzeichnung 42BZ92. Andere Kontaktgrills der Marke sind sicher und lassen sich problemlos weiter nutzen. Welche Version man zu Hause hat, lässt sich schnell überprüfen: Die Kennzeichnung steht auf dem Typenschild auf der Unterseite des Geräts.
Tipp: Wer genau diesen Grill besitzt, darf ihn ab sofort nicht mehr ans Stromnetz anschliessen. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten von Zwilling als Ersatz kostenlos ein aktuelles Modell. (18.6.2026)
Neue SMS-Betrugsmasche bei Autobahngebühren in Frankreich
Wer in diesem Sommer mit dem Auto durch Frankreich reist, könnte auf dem Handy eine verdächtige SMS erhalten. Verschiedene Reiseblogs warnen aktuell vor betrügerischen SMS und E‑Mails, bei denen Autofahrerinnen und ‑fahrer zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren aufgefordert werden – vor allem bei den Autobahnen rund um Paris.
Die Nachrichten wirken seriös: Logos bekannter Betreiber wie Ulys, Vinci Autoroutes oder Sanef, professionelle Gestaltung und der Hinweis, ein kleiner Betrag – oft nur wenige Euro – sei noch offen. Gleichzeitig wird Druck aufgebaut: Wer nicht innert kurzer Frist zahle, müsse mit Mahngebühren oder weiteren Konsequenzen rechnen. Die Betrüger machen sich anscheinend die Unsicherheit über das digitale Mautsystem zunutze, welche das Land sukzessive an verschiedenen Autobahnstrecken einführt.
Tipp: Klicken Sie auf keine Links in verdächtigen Nachrichten, die Sie einfach bloss auf eine Bezahlseite weiterleiten. Die offiziellen Anbieter nutzen zur Zahlungsabwicklung gesicherte Nutzerkonten. Seien Sie besonders vorsichtig bei französischen Mobilnummern mit 06 und 07 und fragen Sie im Zweifelsfall beim offiziellen Anbieter an. (17.6.2026)
Helly Hansen zieht Schwimmwesten wegen Lebensgefahr zurück
Schwimmhilfen sollen im Notfall Leben retten. Doch einige Modelle von Helly Hansen verfehlen diesen Zweck. Bei der Herstellung gab es offenbar Fehler. Nun erfüllen die Westen die zertifizierten Sicherheitsnormen nicht mehr und bergen gar eine akute Lebensgefahr. In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) nimmt das Unternehmen die betroffenen Produkte darum aus dem Handel. Es handelt sich um die Modelle «Comfort Compact 50N», die «Rider Kajak-Weste» sowie die «Rider Foil Race». Zudem ruft Helly Hansen das Modell «Sport II in der Grösse XXS» zurück. Welche Bestellnummern genau betroffen sind, erfahren Sie auf der Website von Recall Swiss.
Tipp: Wer eine solche Schwimmhilfe besitzt, darf sie nicht mehr verwenden. Melden Sie sich per E-Mail (recall@hellyhansen.com) oder über das Kontaktformular auf der Website beim Kundendienst. Helly Hansen erstattet den Kaufpreis. (16.6.2026)
Amora-bern.ch: Von wegen Berner Qualität
Die Stiftung für Konsumentenschutz führt Amora-bern.ch auf ihrer Warnliste; allein im Mai 2026 wurde der Onlineshop viermal gemeldet. Der Name «Bern» und ein Schweizer Kreuz im Logo täuschen vor, dass es sich um ein lokales Geschäft handelt. Tatsächlich steht eine Briefkastenfirma in London dahinter. Auf der Website distanziert sich der Anbieter von kurzlebiger Fast Fashion und verspricht Langlebigkeit sowie Qualität.
Die Realität auf Trustpilot sieht jedoch ganz anders aus: Bei einem Score von 1,5 vergeben 96 Prozent der unzufriedenen Kundinnen die schlechteste Note (1 Stern). Käufer beklagen billiges Polyester und Spandex statt der abgebildeten Baumwolle sowie verschwommene Aufdrucke. Zudem handle es sich um herkömmliche Temu-Ware mit bis zu 400 Prozent Preisaufschlag. Da Retouren nach China rund 50 Franken Porto kosten, werfen viele die Kleider direkt in den Abfall. Der Shopbetreiber reagierte nicht auf eine Anfrage des Beobachters. (15.6.2026)
Falsche Handwerker stehlen Schmuck und Bargeld
In der Zentralschweiz sind falsche Handwerker unterwegs. Die Luzerner Polizei warnt vor Personen, die sich unter einem Vorwand Zugang zu Wohnungen verschaffen. Die Täter klingeln an der Haustüre und geben beispielsweise an, die Steckdosen in der Wohnung überprüfen zu müssen. Sobald die Personen in die Räumlichkeiten eingelassen werden, lenken sie die Bewohnerinnen und Bewohner ab. In der Zwischenzeit durchsuchen sie die Wohnung und entwenden Bargeld, Schmuck sowie weitere Wertgegenstände, bevor sie sich wieder entfernen.
Tipp: Lassen Sie niemals unangemeldete Handwerker oder sonstige unbekannte Personen in Ihre Wohnung. Klären Sie bei angeblichen Aufträgen telefonisch bei der Hausverwaltung ab, ob ein tatsächlicher Auftrag vorliegt. (15.6.2026)
Gefälschte Mail gibt vor, es könnte mehr Ergänzungsleistungen geben
Im Namen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) kursieren zurzeit gefälschte E-Mails, mit denen Kriminelle an persönliche Daten gelangen wollen. Sie zielen primär auf pensionierte Seniorinnen und Senioren ab.
Behauptet wird, dass aufgrund angeblicher Gesetzesänderungen zum Jahresanfang der Anspruch auf zusätzliche Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV-Rente überprüft werde. Empfängerinnen und Empfänger werden laut Cybercrimepolice.ch aufgefordert, über einen Link ein angebliches Zugangsportal zu öffnen. Dort erscheint eine gefakte Website, auf der man Schritt für Schritt durch einen vermeintlichen Prüfprozess geführt und nach persönlichen Daten gefragt wird. Im nächsten Schritt soll man eine Bankverbindung sowie Kreditkartendaten angeben. Damit können die Täter missbräuchliche Zahlungen auslösen oder weitere Betrugsdelikte begehen.
Tipp: Die Nachricht will bei Pensionierten die Hoffnung wecken, dass sie mehr Ergänzungsleistungen zugut hätten, und nutzt dies aus. Das BSV prüft keine Neuberechnung, sondern die EL-Durchführungsstellen der Kantone oder Gemeinden. Löschen Sie daher die E-Mail und klicken Sie auf keine Links. Falls Sie Ihre Kreditkartendaten bereits angegeben haben, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Finanzdienstleister auf und lassen Sie die betroffene Karte sperren. (12.6.2026)
Gefährliche Stoffe in Wicked-Notizset von Drogerie Müller
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit ruft die Drogeriekette Müller den Artikel Fashion-Notizset der Marke Wicked zurück. Eine behördliche Untersuchung zeigte eine zu hohe Konzentration an Phthalaten (Weichmachern) in dem Set, das unter anderem einen Haftnotizenblock, ein Etui und Gelstifte enthält.
Es besteht ein Gesundheitsrisiko, da diese Stoffe die Fortpflanzung negativ beeinflussen können.
Tipp: Verwenden Sie das Notizset nicht mehr. Sie können den gekauften Artikel auch ohne Kassenbon in jeder Müller-Filiale zurückgeben und erhalten dafür eine Gutschrift über den vollen Kaufpreis. (11.6.2026)
Whatsapp liest keine privaten Nachrichten mit seiner KI
Auf Whatsapp kursiert ein Kettenbrief, der fälschlicherweise vor KI-Spionage warnt. Behauptet wird, dass der Konzern Meta, zu dem unter anderem Whatsapp gehört, private Chats zum Training seiner künstlichen Intelligenz nutze. User werden aufgefordert, die Nachricht an möglichst viele Kontakte weiterzuleiten, um der Nutzung zu widersprechen.
Diese Warnung ist unbegründet und rechtlich wirkungslos. Laut «Blick» sind private Chats Ende-zu-Ende verschlüsselt: Weder Meta noch eine KI kann sie mitlesen. Der Chatbot Meta AI reagiert zudem nur, wenn man ihn direkt mit «@» anspricht.
Tipp: Ignorieren Sie den Kettenbrief und leiten Sie ihn nicht weiter, um unnötige Verunsicherung zu verhindern. Falls Sie sich trotzdem nach einer Whatsapp-Alternative umschauen wollen, lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel mehr dazu. (10.6.2026)
Booking.com: Achtung vor Betrug per Whatsapp
Laut «SRF Espresso» kursieren auf Whatsapp betrügerische Nachrichten im Namen von Booking.com. Die Masche: Entweder wird wegen eines Systemfehlers eine Rückerstattung für eine vergangene Reise versprochen oder es wird gedroht, eine Buchung verfalle, wenn diese nicht per Link bestätigt wird.
Besonders perfid: In den betrügerischen Nachrichten sind oft korrekte Buchungsdaten enthalten, da im April Daten von der Buchungsplattform entwendet wurden. Die Userinnen und User sollen über die Links sensible Daten eingeben.
Tipp: Ignorieren Sie solche Nachrichten auf Messengern wie Whatsapp und klicken Sie auf keine Links. Kontrollieren Sie Ihren Buchungsstatus im Zweifelsfall direkt in der offiziellen Booking-App oder über den Kundendienst. (9.6.2026)
Gefälschte Mail zu Räumungsverkauf von Interdiscount
Cybercrimepolice.ch warnt vor einer E-Mail, die einen Räumungsverkauf bei Interdiscount vortäuscht. Die Betrüger behaupten im Namen der Elektronik-Handelskette, dass die Filialen dauerhaft wegen des Irankriegs schliessen müssen, und locken mit Laptops, Fernsehern oder Spielkonsolen zum Schnäppchenpreis.
Zuerst sollen Empfängerinnen und Empfänger der E-Mail eine Umfrage ausfüllen, danach werden stark vergünstigte Produkte angezeigt. Eine angebliche Reservierungsgebühr von Fr. 2.95 soll per Kreditkarte gezahlt werden, weitere 50 Franken fallen nach der Lieferung an, heisst es in der gefälschten Mail. Wer die Anweisungen befolgt, muss mit höheren Abbuchungen der Kreditkarte und dem Missbrauch von persönlichen Daten rechnen.
Tipp: Ignorieren Sie solche E-Mails, klicken Sie auf keine Links und melden Sie verdächtige Nachrichten an Cybercrimepolice.ch. Falls Sie Ihre Kreditkartendaten bereits angegeben haben, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Finanzdienstleister auf. (8.6.2026)
Gefälschtes Gewinnspiel im Namen des Beobachters auf Tiktok
Auf der Social-Media-Plattform Tiktok kursiert ein Fakeprofil, das sich als offizieller Beobachter-Account ausgibt. Die Betrüger verschicken Privatnachrichten mit dem Inhalt: «Herzlichen Glückwunsch! Sie haben ein iPhone 17 Pro Max und 3.000 CHF gewonnen!» Anschliessend werden die Userinnen und User aufgefordert, eine Farbe für das Gerät auszuwählen.
Das Profil sieht dem echten Beobachter-Konto zwar täuschend ähnlich, nutzt aber den Benutzernamen «@beobachter59» statt des Originals «@beobachtermagazin».
Tipp: Der Beobachter veranstaltet aktuell kein Gewinnspiel und würde Gewinnerinnen und Gewinner niemals direkt über soziale Medien kontaktieren. Ignorieren Sie die Privatnachricht und melden Sie das gefälschte Profil an Tiktok. (8.6.2026)
Damen- und Herrenmode aus China statt Zürich
Drei Meldungen gingen allein im vergangenen Mai beim Konsumentenschutz zu Fischerwarenhaus.com ein. Der Onlineshop suggeriert lokale Verankerung durch die Bezeichnung «Fischer Warenhaus Zürich». Zwar deklariert das Unternehmen auf seiner Website unter dem Stichwort «Über uns» den Direktversand aus China, jedoch nicht auf der Produktebene – ein klassisches Modell für Dropshipping. Zudem drängen künstliche Dauerrabatte von bis zu 60 Prozent zum schnellen Kauf.
Auf Trustpilot kommt der Shop auf eine durchschnittliche Bewertung von 3,7 von 5 Sternen. Etliche Rückmeldungen sind überaus negativ: So entsprachen bestellte Bikinis weder den Abbildungen noch der Passform. Ausserdem wird das Werbeversprechen «30 Tage Rückgaberecht: Einfach zurücksenden» gemäss einer Kundin nicht eingehalten: Wer die Ware retournieren will, muss hohe Portokosten für China selbst tragen oder wird vom Support mit einer 20-Prozent-Erstattung abgespeist.
Die Shopbetreiberin weist auf Anfrage des Beobachters darauf hin, dass regionale Hinweise beim Branding korrigiert worden seien, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Retouren seien transparent geregelt, und vereinzelte Beschwerden seien kein systemisches Problem. Rabatte seien im E-Commerce üblich. Was die Qualität angehe, erfolge diese durch die Auswahl der Lieferanten und im Nachgang durch die kontinuierliche Auswertung von Kundenfeedback. «Bei Beschwerden über bestimmte Produkte prüfen wir diese und entfernen sie gegebenenfalls aus unserem Sortiment», so die Betreiberin.
Tipp: Wie Dropshipping funktioniert und warum Sie besser die Finger davonlassen, zeigt der Beobachter-Ratgeber «Billigware aus China: Das nervt Kunden am meisten». (5.6.2026)
Gefälschte Post-Abholscheine im Umlauf
In der Schweiz kursieren aktuell gefälschte Benachrichtigungen über verpasste Postsendungen. Im konkreten Fall meldet die Kantonspolizei Genf manipulierte Abholungseinladungen, die von Tätern direkt in die Briefkästen eingeworfen werden. Als Absender wird dabei die Schweizerische Post vorgetäuscht.
Die Masche funktioniert über einen aufgedruckten QR-Code. Wenn Sie diesen mit dem Smartphone scannen, werden Sie auf eine gefälschte Internetseite weitergeleitet. Dort fordern die Täter Sie dazu auf, ein Lieferdatum auszuwählen, persönliche Angaben zu erfassen und eine Gebühr von Fr. 2.10 zu bezahlen. Dadurch erlangen die Betrüger Zugriff auf Ihre Zahlungsinformationen.
Tipp: Scannen Sie keine QR-Codes von angeblichen Abholungseinladungen, wenn Sie keine Sendung erwarten, und geben Sie niemals sensible Zahlungs- oder Kreditkartendaten auf verlinkten Websites ein. Nutzen Sie für die Sendungsverfolgung ausschliesslich die offizielle Website oder die App der Schweizerischen Post. (4.6.2026)
Sicherheitsrisiko bei E-Bikes von Cube
Der Fahrradhersteller Cube ruft bestimmte E-Bikes des Modelljahres 2026 zurück. Betroffen sind Modelle mit «Acid-Carbon Hybrid-Kurbelarmen 2026», die vor dem 8. Mai 2026 ausgeliefert wurden.
Laut Angaben des Herstellers kann der Aluminium-Gewindeeinsatz im Bereich der Pedalaufnahme ausbrechen. Dieser Fehler kann zu einem Versagen der Verbindung führen, was das Risiko für Unfälle, Sachschäden und schwere Verletzungen erhöht. Die betroffenen Kurbelarme müssen zwingend ersetzt werden.
Tipp: Fahren Sie nicht mehr mit dem betroffenen E-Bike. Überprüfen Sie anhand der Rahmen-Seriennummer (zu finden am Tretlager) über die verlinkte Website oben, ob Ihr E-Bike vom Rückruf betroffen ist. Wenden Sie sich an den Fachhändler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben, um den Austausch vornehmen zu lassen. (4.6.2026)
Anruf von der falschen Polizei
Telefonbetrüger kontaktieren derzeit vermehrt ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen – unter anderem im Kanton Tessin. Die Täter geben sich als Polizisten aus.
In einem konkreten Fall behaupteten sie, ein Familienmitglied sei in einen Raubüberfall verwickelt und man müsse sofort Geld zahlen, damit es nicht ins Gefängnis komme. Die Tessiner Kantonspolizei konnte jedoch zwei tatverdächtige Italiener festnehmen, als sie Geld und Schmuck abholen wollten.
Tipp: Legen Sie sofort auf, wenn Unbekannte am Telefon Geld fordern. Rufen Sie bei Verdacht die Polizei via 117 oder 112 an und kontaktieren Sie Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer. (2.6.2026)
Lidl ruft vegane Gemüsescheiben wegen Verletzungsgefahr zurück
Lidl Schweiz ruft das vegane Produkt «Vemondo BBQ Gemüse Scheiben» (Packungsgrösse 2× 100 g) zurück. In dem betroffenen Grillgemüse wurden harte Paprikastiele gefunden. Beim Verzehr besteht eine akute Verletzungsgefahr im Mund- und Rachenraum. Der Rückruf erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden und betrifft alle Mindesthaltbarkeitsdaten.
Tipp: Konsumieren Sie das Produkt keinesfalls. Sie können die betroffenen Packungen in jeder Lidl-Filiale in der Schweiz zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. (2.6.2026)
Meyer Basel verkauft fünfblättrige Kleeblätter
Ein Beobachter-Leser wollte über die Website Meyerbasel.ch hochwertigen Schmuck bestellen. Bekommen hat er mangelhafte Ware aus China. Die gelieferte Kleeblatt-Kette hatte fünf statt der beworbenen vier Blätter. Zudem fehlte ein Teil der Lieferung komplett. Als der Kunde sein Geld zurückforderte, verweigerte der Kundendienst eine Rückerstattung – und bot nur einen Warengutschein an.
Mit diesen Erfahrungen ist der Beobachter-Leser nicht alleine. Der Konsumentenschutz führt den Anbieter auf seiner Liste der problematischen Onlineshops. Auf Social-Media-Kanälen wie Facebook und Instagram laufen aktuell über 50 aktive Werbeanzeigen für den Shop. Der Shopbetreiber reagierte nicht innerhalb der gesetzten Frist auf eine Anfrage, als der Beobachter ihn mit den Vorwürfen konfrontierte.
Tipp: Seriöse Händler nennen im Impressum den Firmennamen, eine physische Postadresse sowie direkte Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder Telefonnummer. Fehlen diese Angaben, handelt es sich meist nicht um eine seriöse Firma. (1.6.2026)
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Weitere Warnungen aus dem Archiv
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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 5. Januar 2026 veröffentlicht und wird laufend um weitere Warnmeldungen für 2026 fortgeführt.
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erfahren, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.





