Ja, Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten. Egal, aus welchem Grund die Skischule absagt: wegen des Wetters, einer kranken Lehrperson oder organisatorischer Probleme. Entscheidend ist, dass die Schule den Vertrag nicht erfüllt.

Schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, ob etwas zu Ausschlüssen steht oder ob es andere besondere Regelungen hat für einen solchen Fall.

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Wenn Ihnen der Anbieter einen Ersatztermin anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Wenn bereits ein Teil des Unterrichts stattgefunden hat, können Sie nur einen anteiligen Betrag zurückfordern. Die Rückzahlung muss nicht automatisch erfolgen. Stellen Sie Ihre Forderung möglichst rasch und schriftlich.

Achtung: Falls Sie den Kurs absagen, gelten meist strengere Stornierungsbedingungen. In der Regel bekommen Sie dann nichts vom Kursgeld erstattet. 

Mehr gute Tipps. Weniger Ärger.

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