Üblicherweise ist es so: Ein Auto kommt mit einem Schaden in die Garage und ohne wieder heraus. Im Fall von Ernst Bolliger aus Horriwil SO lief es umgekehrt. Er fuhr am 4. Mai frühmorgens seinen Toyota Proace zur Emil-Frey-Garage in Safenwil, weil im Rahmen einer Rückrufaktion eine Querlenkerschraube ersetzt werden musste. Ansonsten sei der Wagen in tipptoppem Zustand gewesen, sagt er. 

Das sollte sich im Lauf dieses Tages ändern. Denn als Bolliger um 17 Uhr das Fahrzeug in der Werkstatt abholte, stellte er an der Heckklappe eine handgrosse Beule mit deutlich sichtbarem Lackschaden fest. Noch in der Werkstatt meldete er den Mangel. Für den 74-Jährigen war klar: Die Beule muss in der Zeit entstanden sein, als der Toyota in der Garage war.

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Die Beweislage entscheidet über die Haftung

Wer sein Auto in die Garage bringt, schliesst laut Gesetz einen Werkvertrag ab. Damit verbunden ist eine Obhutspflicht: Die Garage muss das ihr anvertraute Fahrzeug sorgfältig behandeln und vor Beschädigungen bewahren. Falls es trotzdem zu Beulen kommt, entscheidet die Beweislage über die Kostenübernahme.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Das ist im Fall von Ernst Bolliger die Krux: Die Beule am Toyota ist zwar unbestreitbar vorhanden, aber wann und wie sie entstanden ist, lässt sich nicht belegen. Denn die Emil-Frey-Garage verneint, den Schaden verursacht zu haben. In einer ersten Runde schlug der Kundenberater eine je hälftige Kostenbeteiligung vor. Dies kam für Kunde Bolliger aber nicht in Frage.

In der Folge tauschten Horriwil und Safenwil E-Mails aus, teils in giftigem Ton. Aus Ostermundigen mischte auch die Anwältin vom Rechtsschutz des Touring-Clubs Schweiz (TCS) mit, die Ernst Bolliger ins Boot geholt hatte. Zu einer Einigung kam es nicht.

Ein Sowohl-als-auch-Gutachten

Den Knopf lösen sollte ein unabhängiges Expertenbüro. Nach der Durchleuchtung des Geschehens, inklusive Besichtigungen vor Ort, wurde ein Gutachten erstellt. Darin steht zum einen: «Da keine Dokumentationen über allfällige Vorschäden vorliegen, kann der Rückschluss gezogen werden, […] dass der Schaden während der Aufenthaltszeit auf dem Gelände der Reparaturfirma verursacht wurde.»

Beratung mit Chatbot

Und zum anderen: «Das Gelände ist öffentlich zugänglich. Es kann daher sein, dass der Schaden nicht innerhalb der Werkstatt, sondern auf dem Firmengelände von einem Drittfahrzeug verursacht wurde.» In diesem Zusammenhang bedauern die Gutachter, dass die Überwachungskameras wegen ungenügender Auflösung «keine verwertbaren Bilder abgeben». Viele Worte, keine Erkenntnis: Es bleibt bei der Pattsituation.

Keine Kulanz für den guten Kunden

Laurent Wahli, Geschäftsführer der Garage, lehnt weiterhin jegliche Haftung ab. Auf Nachfragen des Beobachters wollte er nicht eingehen. Er betrachte die Angelegenheit als abgeschlossen, schreibt er. «Für uns ist entscheidend, dass sich der Vorwurf, der Schaden sei während des Aufenthalts des Fahrzeugs bei uns entstanden, im Rahmen der Abklärungen nicht bestätigt hat.»

«Ich hätte schon ein bisschen Kulanz erwartet.»

Ernst Bolliger, langjähriger Kunde der Emil-Frey-Garage

Ernst Bolliger ist frustriert, mangels eindeutiger Beweise am kürzeren Hebel zu sitzen. Er ist – oder vielmehr war – regelmässiger Kunde der Emil-Frey-Garage. In den letzten 20 Jahren hat er in Safenwil drei Toyotas gekauft und dafür insgesamt 170’000 Franken gezahlt. «Da hätte ich schon ein bisschen Kulanz erwartet», sagt er. 

Das findet auch TCS-Jurist Yves Alain Moor, den der Beobachter um eine Beurteilung gebeten hat. Der Kunde sei ja nicht von sich aus in die Werkstatt gekommen, sondern auf Aufforderung der Herstellerseite durch die Rückrufaktion. «Das ändert an der Beweislast nichts», so Moor, «ist aber auf der Kulanz- und Reputationsebene ein starkes Argument.»

Es geht auch günstiger

Einen kleinen Sieg hat Ernst Bolliger aber doch noch errungen: Statt der 2800 Franken an Reparaturkosten, die im Zwist mit der Emil Frey AG zur Debatte standen, hat er einen Spengler gefunden, der die Beule für 600 Franken flickt.

Ihre Meinung ist gefragt

Ist Ihnen das auch schon passiert? Und würden Sie ihr Auto fotografieren, bevor Sie es in die Garage bringen? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.

Quellen
  • Korrespondenz zwischen Kunde Ernst Bolliger, der Garage Emil Frey und dem TCS-Rechtsschutz
  • Gutachten des Fahrzeugsachverständigenbüros Zentrex