Wenn Lebensmittel bereits beim Kauf verdorben sind, liegt ein Sachmangel vor. Sie können verlangen, dass Sie frische Würste bekommen oder dass das Geschäft Ihnen das Geld zurückzahlt.

Wichtig ist, dass Sie den Mangel rasch melden und den Kauf nachweisen können – etwa mit Quittung, Verpackung oder Fotos. Besonders bei leicht verderblichen Produkten zählt eine schnelle Reklamation, da sonst unklar wird, ob die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war oder erst später falsch gelagert wurde.

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Falls durch die verdorbenen Lebensmittel gesundheitliche Beschwerden entstanden sind, sollten Sie zusätzlich ärztliche Unterlagen sichern. In schweren Fällen kann sogar eine Haftung nach Produktehaftpflichtrecht in Frage kommen. Entstandene Folgeschäden wie Arztkosten müssen Sie konkret nachweisen können. Viele Geschäfte zeigen sich in solchen Situationen kulant und bieten unkompliziert Ersatz oder Rückerstattung an.

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