Ich wurde positiv auf das Coronavirus getestet und liege mit Fieber und Kopfschmerzen im Bett. Kann ich die Ferienwohnung annullieren?
Ja, das können Sie – allerdings kaum kostenlos. Der Vermieter kann seinen Teil der Vereinbarung nämlich noch einhalten. Dass Sie krank sind und nicht anreisen können, liegt in Ihrem Risikobereich. Sie schulden dem Vermieter sogar den vollen Betrag. Es sei denn, Sie hätten miteinander besondere Rücktritts- oder Annullationsbedingungen vereinbart. Werfen Sie also am besten einen Blick in den Vertrag.

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Gut zu wissen: Sie müssen nichts bezahlen, wenn Sie oder der Vermieter einen Ersatz finden, also jemanden, der die Ferienwohnung in derselben Zeit und zu denselben Konditionen übernimmt. Bei kurzfristigen Stornierungen dürfte dies allerdings schwierig werden.
 

Springt eine Versicherung ein?
Möglich. Melden Sie den Fall bei Ihrer Reise- oder Annullationsversicherung an. Ob beziehungsweise inwiefern diese Ihnen die Kosten erstattet , ist abhängig von der Police und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Achtung: In der Regel zahlen die Versicherungen nur, wenn Sie oder Angehörige, mit denen Sie die Ferien verbringen wollten, krank sind. Auch in diesem Fall sind letztlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich mit der Versicherung nicht einig werden, kann der Ombudsmann der Privatversicherungen zwischen Ihnen vermitteln – und das kostenlos.
 

Unsere Ferienwohnung wurde kurzfristig storniert. Die Vermieterin braucht die Wohnung selber und arbeitet dort im Homeoffice. Und nun?
Ärgerlich. Selbstverständlich muss man Ihnen das bereits Bezahlte zurückerstatten. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dieser liegt in der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Mietzins und dem Preis, den Sie nun für eine möglicherweise teurere Alternative aufwerfen müssen. Die Unterkünfte müssen allerdings gleichwertig sein. Wer eine bescheidene Wohnung gemietet hat, kann also keinen Ersatz fürs kurzfristig gebuchte Luxusresort verlangen. Am besten gehen Sie auf die Vermieterin zu und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise weiss die Vermieterin auch von einer Ausweichmöglichkeit.

Gut zu wissen: Auf Social Media gibt es viele Foren, in denen man sich auch kurzfristig auf Ferienwohnungssuche machen kann.
 

Kaum angereist, befindet sich unsere ganze Familie in Isolation. Können wir für die bereits gekauften Skipässe das Geld zurückverlangen?
Das ist abhängig von den allgemeinen Transportbedingungen der Bergbahnen. Viele Betriebe verlangen für die Rückerstattung ein Arztzeugnis – teilweise eines von einem ortsansässigen Arzt. Teilweise haben die Skigebiete auch besondere Zusätze zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen erlassen, die speziell im Zusammenhang mit Corona gelten. Wenden Sie sich am besten direkt an die Anbieterin und verlangen Sie bei Unklarheiten einen Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen.

Gut zu wissen: Die Isolation müssen Sie nicht zwingend zu Hause «absitzen», sondern können dies auch in der Ferienwohnung tun. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn Sie sich auch dort gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit isolieren können.

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