Wenn der Kaffee nicht durch den Becherboden tropft und die Pommestüte keine fettigen Hände hinterlässt, dann sind nicht bloss Karton und Papier im Spiel, sondern auch Beschichtungen aus PFAS. Das Problem dabei: PFAS sind Ewigkeitschemikalien, die so stabil sind, dass sie sich nicht zersetzen, sondern ablagern – in Böden, im Wasser, aber auch im menschlichen Körper. Und dort bergen sie ein hohes Gesundheitsrisiko, wie der Beobachter schon berichtete.

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In der EU diskutiert man deshalb ein generelles Verbot von PFAS-Chemikalien, zu denen mehrere Tausend Stoffe zählen. Noch während dieser Prozess läuft, führen die EU-Länder ab dem 12. August Grenzwerte für sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien ein. In Verpackungen, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen, darf jede einzelne PFAS-Chemikalie ab diesem Datum noch maximal 25 ppb («parts per billion») aufweisen. Das entspricht bei festen Stoffen einem Gewicht von 25 Mikrogramm pro Kilo. Falls mehrere PFAS-Stoffe enthalten sind, darf die Summe aller in der Verpackung enthaltenen PFAS 250 ppb nicht überschreiten. 

Bundesrat will PFAS-freie Einwegteller

In der Schweiz sind Konsumentinnen und Konsumenten den PFAS in Lebensmittelverpackungen jedoch noch rund zwei Jahre länger ausgesetzt. Die Vernehmlassung für die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wurde erst im vergangenen April abgeschlossen. Laut dem zuständigen Bundesamt für Umwelt (Bafu) tritt die revidierte Verordnung frühestens 2028 in Kraft.

Dabei setzt der Bundesrat auch auf ein «Swiss Finish»: Anders als in der EU-Verordnung, wo nur befüllte Lebensmittelverpackungen unter die Regelung fallen, sollen in der Schweiz auch unbefüllte Verpackungen weitgehend PFAS-frei sein. Konkret heisst das: Wer in der Schweiz künftig Einwegteller oder Kartonbecher kauft, soll darauf zählen können, dass sie nur noch maximal 25 ppb PFAS enthalten.

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Expertin: Schweizer Regelung «im Grunde sinnvoll»

Das sei im Grunde eine sinnvolle Regelung, sagt Birgit Geueke von der Stiftung Food Packaging Forum: «Es ergibt wenig Sinn, dass gewisse Verpackungen unter die strengeren Grenzwerte fallen, wenn sie befüllt sind, während zum Beispiel Einweggeschirr aus demselben Material davon ausgenommen ist.»

Ob dieses «Swiss Finish» dereinst tatsächlich in der Verordnung steht, ist indes ungewiss: In der Vernehmlassung haben sich zahlreiche Verbände aus der Nahrungsmittel- und Verpackungsindustrie sowie Lobbyorganisationen des Detailhandels entschieden gegen diese Spezialregelung ausgesprochen.

Auf Anfrage des Beobachters betont man beim zuständigen Bundesamt für Umwelt, dass ab dem 1. November immerhin Perfluorhexansäure (PFHxA) in Lebensmittelverpackungen verboten ist. Auch hier hinkt die Schweiz jedoch hinterher. In der EU ist dieser Stoff aus der Gruppe der PFAS seit Herbst 2024 nicht mehr zugelassen.