Wenn Sie eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin vorgeschlagen haben, die bereit ist, Ihren Mietvertrag zu übernehmen, haben Sie sich Ihrer Haftung für weitere Mietzinse entledigt. Weitere Forderungen darf der Vermieter nicht stellen.

Mit seiner Ankündigung, er beabsichtige, die Wohnung in ein bis zwei Jahren zu kündigen, hat er das Zustandekommen des Vertrags vereitelt. Sie haften also nicht weiter.

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Andernfalls könnte sich der Vermieter mit dieser Masche immer der gesetzlichen Regelung entziehen, wenn ihm vorgeschlagene Nachmieter nicht genehm sind.

Er ist zwar frei zu entscheiden, ob er mit vorgeschlagenen Nachmietern einen Mietvertrag abschliessen will. Entscheidet er sich aber gegen einen Nachmieter, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sind Sie trotzdem aus der Mietzinshaftung entlassen.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Vorzeitiger Auszug»

Beobachter-Mitglieder erfahren mit dem Merkblatt «Vorzeitiger Auszug mit Ersatzmieter», welche Grundsätze im Mietrecht gelten, wenn ein Nachmieter in die Wohnung ziehen soll und erhalten zusätzliche Tipps für die vorzeitige Wohnungsrückgabe.