Der für die Mietzinsberechnung massgebliche Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,25 Prozent wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben hat. Anfang März 2020 fiel der Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent.
Beruht der Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,25 Prozent, ist eine Mietzinssenkung zu prüfen . Die Mietzinse, die auf den vor März 2020 gültigen 1,5 Prozent berechnet wurden, sind gemäss Mietrechtsverordnung um 2,91 Prozent zu senken. Der Vermieter kann dagegen aber die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung verrechnen.
Mietzinssenkung: Mieter sollten selber aktiv werden
Gibt die Vermieterin die Mietzinssenkung nicht von sich aus an ihre Mieter weiter, sollten Sie als Mieterin oder Mieter selber tätig werden und bei der Vermieterin per Einschreiben ein entsprechendes Senkungsbegehren stellen, wonach der Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gesenkt wird. Am besten berechnen Sie vorab mit folgendem Mietzinsrechner Ihren Senkungsanspruch.
Falls der Vermieter nicht innert 30 Tagen reagiert oder dem Wunsch nicht nachkommt, können Sie innert weiterer 30 Tage an die Schlichtungsbehörde gelangen. Das Verfahren dort ist kostenlos.
Wichtig: Falls sich im Mietvertrag ein Mietzinsvorbehalt findet, sollten Sie sich vorgängig unbedingt durch eine Fachperson beraten lassen. Abonnenten des Beobachters haben die Möglichkeit, sich im Beobachter-Beratungszentrum während der Hotline-Zeiten kostenlos beraten zu lassen: Montag bis Freitag, 9-13 Uhr, Telefon: 043 444 54 02.
Beobachter-Abonnenten finden untenstehend weitere Informationen sowie einen Musterbrief für das Senkungsbegehren an den Vermieter.
Mietzinsreduktion bei Baulärm: 3 Tipps
Sind Sie Mieter und leiden unter Baulärm vom Nachbarn? 3 Tipps, was Sie tun können.
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Mietzinssenkung führen können. In der Praxis von Bedeutung ist aber lediglich die Mietzinssenkung aufgrund von Hypothekarzinssenkungen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten mithilfe von nützlichen Vorlagen, wie sie das Herabsetzungsbegehren erfolgreich an den Vermieter weitergeben.
3 Kommentare
Ist eine zugestandene Mietzinsreduktion auch ohne amtliches Formular gültig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie lange - bis wann - kann man eine Mietzinsreduktion verlangen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Peter A. HENZI
Guten Tag Herr Henzi
Besten Dank für Ihr Interesse am Beobachter und Ihre Frage. Ein Begehren um Mietzinssenkung kann jederzeit gestellt werden, es ist aber immer erst auf den nächst möglichen Kündigungstermin hin wirksam (unter Beachtung der Kündigungsfrist).
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Beste Grüsse, Ihre Beobachter-Team