Aus welchen Gründen wollen Angestellte in der Schweiz den Job wechseln? Diese und weitere Fragen haben 753 Leute beantwortet – von Büroangestellten über Akademiker bis zu Handwerkerinnen. Durchgeführt hat die Studie die Agentur Klar, zusammen mit der Marktforschungsagentur Blue Eyes.

Letztes Jahr war eine schlechte Work-Life-Balance noch der meistgenannte Kündigungsgrund, dieses Jahr gibt das Portemonnaie den Takt an: Auf Platz eins steht ein zu tiefer Lohn. Vor einem Jahr stand er noch auf Platz sechs. Christian Dietrich, Geschäftsführer von Klar, erklärt diese Entwicklung gegenüber dem «Blick» mit der Inflation, die besonders Mittel- und Geringverdiener deutlich zu spüren bekommen.

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Doch wie kommen Arbeitnehmende zu einem höheren Lohn, ohne zu kündigen? Und wenn das nicht klappt: Wie kündigt man richtig?

Ich brauche mehr Lohn. Wie sage ich es der Chefin?

Bevor Sie das Thema ansprechen, versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Vorgesetzten. Die interessiert weniger, dass am Ende des Monats zu wenig übrig bleibt, ein weiteres Kind unterwegs ist oder man eine teurere Wohnung hat. Unternehmerinnen wollen gute Angestellte. Das heisst: Leute, die effizient arbeiten, Prozesse verbessern, der Firma helfen, Geld zu sparen, oder verhindern, dass andere kündigen. Wo sind Sie besonders stark und besonders wertvoll für das Unternehmen? Machen Sie eine Liste.

Ein besonders guter Moment für ein Lohngespräch ist, wenn man eine Weiterbildung abgeschlossen hat oder befördert wird. Wenn das gerade nicht ansteht: Warten Sie nicht, sondern schreiben Sie eine Liste mit Argumenten. Überlegen Sie eine konkrete Zahl für eine Lohnerhöhung und bitten Sie die Chefin um ein baldiges Gespräch. Denn vielleicht ist es beim nächsten Mitarbeitergespräch schon zu spät, weil das Budget fürs kommende Jahr schon bestimmt wurde.

Da ist nichts zu machen, sagt die Chefin

Moment: Wenn mehr Geld nicht möglich ist, könnten Lohnnebenleistungen Ihre Zufriedenheit mit dem Job erhöhen? Vielleicht ein Geschäftsauto oder -handy, eine Mitarbeiterbeteiligung oder eine Weiterbildung? Oder wie wäre es mit flexiblen Arbeitszeiten, einer zusätzlichen Ferienwoche oder unbezahltem Urlaub?  

Es hilft alles nichts, ich will kündigen

Dann nehmen Sie den Arbeitsvertrag hervor. Wie lange ist die Kündigungsfrist? Falls da nichts steht, gelten folgende Fristen – nach Ablauf der Probezeit: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis und mit neunten Dienstjahr, drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Kündigen kann man jeweils auf das Monatsende.

Eine bestimmte Form muss man nicht einhalten, man kann auch mündlich kündigen, per Textnachricht oder Brieftaube – solange im Vertrag nichts anderes steht. Aber: Die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen. Diese Tatsache muss im Streitfall die Angestellte beweisen. Darum kündigt man am besten schriftlich per Einschreiben und rechtzeitig. Wenn es zeitlich knapp wird, kann man das Schreiben persönlich übergeben und den Arbeitgeber den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen lassen.

Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie mit den erfahrenen Arbeitsrechts-Expertinnen und -Experten des Beobachter-Beratungszentrums.

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