Regula Matter starrt fassungslos auf ihre Kreditkartenabrechnung. Gleich vier Beträge reihen sich aneinander, die dort nicht hingehören. Insgesamt 75 Franken, abgebucht durch eine Techfirma. Ein Anruf beim dortigen Support bestätigt: Da hat jemand Spiele runtergeladen, mit einem iPhone 7. Doch weder Matter noch jemand von ihrer Familie besitzt so ein Telefon. Was nun?

Matter, die eigentlich anders heisst, durchstöbert den digitalen Rechtsratgeber des Beobachters – und erfährt dort, dass die meisten Kreditkartenanbieter online Formulare für eine Reklamation haben. Doch als sie das Dokument ausfüllen will, wird sie stutzig. Sie soll mit ihrer Unterschrift bestätigen, gar kein Vertragsverhältnis mit dem fraglichen Unternehmen zu haben.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Geldmünzen und Einkaufstaschen stehen vor einem rot-grünen Hintergrund. Der Beobachter beantwortet für Ratsuchende Fragen zum Thema Konsum. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin
Beratung in Konsumfragen
Wenn es um Konsumverträge, Reisen, Betreibung oder Sachversicherungen geht, wissen die Beobachter-Fachleute bestens Bescheid und können Sie unterstützen.

Das trifft aber nicht zu. Matter zahlt dem Techunternehmen monatlich drei Franken für ihren Cloud-Speicher. Soll sie also etwas bestätigen, was gar nicht stimmt?

Die Antwort erhält sie an der Beratungshotline des Beobachters. Der Berater rät ihr, das Formular auszufüllen und die Situation in einem separaten Begleitschreiben zu präzisieren. Sprich: den Unterschied zwischen dem bestehenden Abo und den fremden Käufen zu erklären.

So reicht Matter ihre Beanstandung ein. Kurze Zeit später erfährt sie: Der Betrag wird ihr gutgeschrieben.


Sie finden diesen Text nützlich?

Abonnieren Sie kostenlos den Newsletter «Alles im Griff». Er liefert wöchentlich die besten Tipps und Ratgeber des Beobachters – und spart Ihnen Geld, Zeit und Nerven.

 


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.