«Postkarte genügt», hiess es auf dem Bestelltalon. Leider genügte das dann doch nicht. Was war passiert? Über ein Kleininserat im «Bieler Tagblatt» war Sylvia Bälli auf die Zeitschrift «Nebenjobs – erfolgreich nebenberuflich Geld verdienen» gestossen. Sie bestellte ein Probeexemplar. Falls innert 30 Tagen nach Erhalt der Probenummer nichts Gegenteiliges gemeldet werde, sei das Blatt abonniert, schrieb der Verlag für die Deutsche Wirtschaft (VNR).

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Sylvia Bälli meldete Gegenteiliges – mit Postkarte. Denn sie hatte festgestellt, dass ihr die Jobangebote dieses Magazins keinen Verdienst brächten, sie im Gegenteil immer wieder Vorauszahlungen zu leisten hätte – ohne Gewissheit auf Arbeit. Doch trotz korrekter Absage erhielt Sylvia Bälli weiterhin Hefte und Rechnungen. Auch zwei eingeschriebene Briefe konnten die Sache nicht stoppen. Der Verlag wollte die Kündigung erst auf den nächstmöglichen Zeitpunkt vormerken, was eine Gesamtforderung von rund 250 Franken bedeutet hätte

Sylvia Bälli wandte sich an den Beobachter. Dieser forderte den VNR auf, den Fall zu überprüfen und die ungerechtfertigten Rechnungen zurückzuziehen. Mit Erfolg: Kurz darauf bestätigte der Verlag, dass die Forderung storniert sei.