Guten Tag
Ich wohne im Kt. TG und bin 53jährig.
Seit rund 3 Jahren beziehe ich Sozialleistungen. Nun hat die IV rückwirkend für 1 1/2 Jahre eine Rente ausbezahlt. Ebenso bekam ich für diese Zeit EL. Obwohl diese höher waren, als die Auszahlungen der Sozialhilfe für 1 1/2 Jahre, musste ich den ganzen Betrag abtreten.
Dazu noch kurz: Meine Wohnung kostet CHF 1'100.--, vom Sozialamt bekomme ich CHF 800.-- und die EL haben mir CHF 1'070.-- "ausbezahlt". Daher schrumpft mein monatlich verfügbares Guthaben von CHF 997.-- CHF auf CHF 697.-- was mir keine grossen Sprünge erlaubt und mich ab und zu zwingt, bei meiner Familie für Kleider, Schuhe oder auch mal Coiffeur anzuklopfen und um Geld zu bitten. Deswegen fragte ich auf der Gemeinde nach, die meinten nur, nein, darauf hätte ich keinen Anspruch! Ist dies korrekt? Ich würde ja gar nicht auf das ganze Geld bestehen, aber mal so 500 Franken könnte ich sehr gut für mich und meine Katze brauchen...
Kommt dazu, alle (Soz.Amt, IV etc.) wollen, dass ich sofort wieder arbeite. Aber da ich in den letzten 5 Jahren lediglich knapp 1 Jahr gearbeitet habe, will niemand das Risiko eingehen, mich einzustellen. Gibt es irgendwelche Stellen, welche mich unterstützen könnten evtl. wenigstens eine Praktikumsstelle zu finden? Bewerbungen schreiben kann ich alleine.
Vielen Dank
Answer by Sozialversicher · Nov 26, 2020 at 06:29 AM
Erhalten Sie aktuell eine "ganze" Rente , weil ihr Invaliditätsgrad gerundet bei mindestens 70 Prozent liegt? Haben Sie für den gesamten Zeitraum der eineinhalb Jahre der Nachzahlung Anspruch auf eine "ganze" Rente? Das sehen Sie auf der Verfügung über den Anspruch auf die Rente der IV? Der Verfügung über den Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist ein Berechnungsblatt beigelegt auf welcher Sie für jeden Zeitraum sehen, welche Ausgaben anerkannt wurden und welche Einnahmen angerechnet wurden. Wenn auf diesem Blatt kein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet wurde, weil ihr Invaliditätsgrad unter 70 Prozent liegt oder ein Vermögen angerechnet wurde, auf welches Sie verzichtet haben haben Sie mit der Summe aus der Rente und den Ergänzungsleistungen in der Regel ein Gesamteinkommen welches über dem von der Sozialhilfe garantierten Anspruch liegt und haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr. Es ist ungewöhnlich, dass Sie gleichzeitig sowohl Ergänzungsleistungen als auch Sozialhilfe erhalten. Sie können die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens verhindern in dem Sie jeden Monat Nachweise für 10 bis 12 Bewerbungen auf offene Stellen pro Monat einreichen, wenn Sie keine ganze Rente, sondern nur eine Dreiviertelsrente, eine halbe Rente oder eine Viertelsrente erhalten.
Answer by Sozialversicher · Nov 26, 2020 at 06:42 AM
@jacqui97
Haben Sie schon mit der IV gesprochen, ob man Sie bei der Stellensuche unterstützen kann? Haben Sie schon mit dem Sozialversicherungsbeitrag Thurgau gesprochen, was Sie machen müssen um jeden Monat die Anrechnung eine hypothetischen Erwerbsenkommens verhindern zu können und ob Sie sich dafür zusätzlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden müssen, obwohl Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung mehr haben, aber dort monatlich ihre Stellenbewerbungen einreichen und kontrollieren lassen und vielleicht Beratung bei der Stellensuche erhalten.