Wenn ein kostenpflichtiger Anlass wie ein Feuerwerk oder ein 1.‑August-Event abgesagt wird, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter kann die vereinbarte Leistung nicht erbringen, die vertragliche Grundlage entfällt. Ob die Absage wegen schlechten Wetters, Sicherheitsbedenken oder behördlicher Vorgaben erfolgt, spielt keine Rolle.

Überprüfen Sie aber die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Manche Veranstalter behalten sich vor, statt einer Rückzahlung einen Ersatztermin oder einen Gutschein anzubieten. Solche Klauseln sind grundsätzlich gültig, es gilt die Vertragsfreiheit.

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Anders kann es aussehen, wenn die Klauseln die Konsumenten unangemessen benachteiligen.

Wichtig ist auch, ob die Absage nur einzelne Programmpunkte oder den gesamten Anlass betrifft.

Verlangen Sie die Rückerstattung schriftlich und bewahren Sie Ticket, Zahlungsnachweis und Informationen zur Absage gut auf.

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