Der für die Mietzinsberechnung massgebliche Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekanntgegeben hat. Anfang März 2020 fiel der Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent (siehe Verlauf unten). Eine Trendwende zu einem steigenden Zins zeichnet sich jedoch seit Ende letzten Jahres ab. Der Referenzzinssatz, der ab 2. März 2023 gilt, stieg deutlich an um 0,15 Prozentpunkte auf 1,33 Prozent. Bei 1,37 Prozent wird der Referenzzinssatz kaufmännisch auf 1,5 Prozent gerundet. Das könnte bereits zur nächsten Veröffentlichung am 1. Juni 2023 der Fall sein.
Beruht ein Mietvertrag dennoch auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,25 Prozent, ist eine Mietzinssenkung zu prüfen . Die Mietzinse, die auf den vor März 2020 gültigen 1,5 Prozent berechnet wurden, sind gemäss Mietrechtsverordnung um 2,91 Prozent zu senken. Der Vermieter kann dagegen aber die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung verrechnen.
Mietzinssenkung: Mieter sollten selber aktiv werden
Gibt die Vermieterin die Mietzinssenkung nicht von sich aus an ihre Mieter weiter, sollten Sie als Mieterin oder Mieter selber tätig werden und bei der Vermieterin per Einschreiben ein entsprechendes Senkungsbegehren stellen, wonach der Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gesenkt wird. Am besten berechnen Sie vorab mit folgendem Mietzinsrechner Ihren Senkungsanspruch.
Falls der Vermieter nicht innert 30 Tagen reagiert oder dem Wunsch nicht nachkommt, können Sie innert weiterer 30 Tage an die Schlichtungsbehörde gelangen. Das Verfahren dort ist kostenlos.
Wichtig: Falls sich im Mietvertrag ein Mietzinsvorbehalt findet, sollten Sie sich vorgängig unbedingt durch eine Fachperson beraten lassen. Abonnenten des Beobachters haben die Möglichkeit, sich im Beobachter-Beratungszentrum während der Hotline-Zeiten kostenlos beraten zu lassen: Montag bis Freitag, 9-13 Uhr, Telefon: 058 510 73 72.
Beobachter-Abonnenten finden untenstehend weitere Informationen sowie einen Musterbrief für das Senkungsbegehren an den Vermieter.
Mietzinsreduktion bei Baulärm: 3 Tipps
Sind Sie Mieter und leiden unter Baulärm vom Nachbarn? 3 Tipps, was Sie tun können.
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Mietzinssenkung führen können. In der Praxis von Bedeutung ist aber lediglich die Mietzinssenkung aufgrund von Hypothekarzinssenkungen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten mithilfe von nützlichen Vorlagen, wie sie das Herabsetzungsbegehren erfolgreich an den Vermieter weitergeben.
5 Kommentare
Ein Freund hat mir gerade gesagt, wir sollten keine Mietminderung verlangen, weil wir als Störenfriede abgestempelt werden, und wenn wir in eine andere Wohnung umziehen wollen, würde der neue Vermieter über unseren Antrag informiert und unser Antrag abgelehnt. Diese Person behauptet, sie kenne Leute, deren Anträge mehrfach abgelehnt wurden, weil sie Mietminderungen beantragt hatten.
Haben Sie solche Beschwerden darüber erhalten, dass dies jemandem passiert ist? Vielen Dank für jede Info.
Solche Beschwerden spielen beim Beobachter keine Rolle. Oft holt ein neuer Vermieter eine Referenzauskunft beim alten Vermieter ein, es kann also sein, dass der Vermieter entsprechend Feedback gibt. Wir raten Mieterinnen und Mietern jeweils, sich bei der Wohnungssuche am besten eine schriftliche Referenzauskunft der bisherigen Vermieterin zum Voraus geben zu lassen (so sieht man, was geschrieben steht). Es kann dann sein, dass der neue Vermieter den alten nicht zusätzlich kontaktiert.
Ist eine zugestandene Mietzinsreduktion auch ohne amtliches Formular gültig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie lange - bis wann - kann man eine Mietzinsreduktion verlangen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Peter A. HENZI
Guten Tag Herr Henzi
Besten Dank für Ihr Interesse am Beobachter und Ihre Frage. Ein Begehren um Mietzinssenkung kann jederzeit gestellt werden, es ist aber immer erst auf den nächst möglichen Kündigungstermin hin wirksam (unter Beachtung der Kündigungsfrist).
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Beste Grüsse, Ihre Beobachter-Team