Der für die Mietzinsberechnung massgebliche Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekanntgegeben hat. Anfang März 2020 fiel der Referenzzinssatz von 1,5 auf 1,25 Prozent (siehe Verlauf unten). Eine Trendwende zu einem steigenden Zins zeichnet sich jedoch seit Ende letzten Jahres ab. Der Referenzzinssatz, der ab 2. März 2023 gilt, stieg deutlich an um 0,15 Prozentpunkte auf 1,33 Prozent. Bei 1,37 Prozent wird der Referenzzinssatz kaufmännisch auf 1,5 Prozent gerundet. Das könnte bereits zur nächsten Veröffentlichung am 1. Juni 2023 der Fall sein.

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Beruht ein Mietvertrag dennoch auf einem höheren Referenzzinssatz als 1,25 Prozent, ist eine Mietzinssenkung zu prüfen Mietzinssenkung Die Ausreden der Vermieter . Die Mietzinse, die auf den vor März 2020 gültigen 1,5 Prozent berechnet wurden, sind gemäss Mietrechtsverordnung um 2,91 Prozent zu senken. Der Vermieter kann dagegen aber die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie eine allgemeine Kostensteigerung verrechnen.

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Mietzinssenkung: Mieter sollten selber aktiv werden

Gibt die Vermieterin die Mietzinssenkung nicht von sich aus an ihre Mieter weiter, sollten Sie als Mieterin oder Mieter selber tätig werden und bei der Vermieterin per Einschreiben ein entsprechendes Senkungsbegehren stellen, wonach der Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gesenkt wird. Am besten berechnen Sie vorab mit folgendem Mietzinsrechner Ihren Senkungsanspruch.

Falls der Vermieter nicht innert 30 Tagen reagiert oder dem Wunsch nicht nachkommt, können Sie innert weiterer 30 Tage an die Schlichtungsbehörde gelangen. Das Verfahren Mietstreitigkeiten Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab? dort ist kostenlos.

Wichtig: Falls sich im Mietvertrag ein Mietzinsvorbehalt findet, sollten Sie sich vorgängig unbedingt durch eine Fachperson beraten lassen. Abonnenten des Beobachters haben die Möglichkeit, sich im Beobachter-Beratungszentrum während der Hotline-Zeiten kostenlos beraten zu lassen: Montag bis Freitag, 9-13 Uhr, Telefon: 058 510 73 72.

Beobachter-Abonnenten finden untenstehend weitere Informationen sowie einen Musterbrief für das Senkungsbegehren an den Vermieter.

Mietzinsreduktion bei Baulärm: 3 Tipps

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Sind Sie Mieter und leiden unter Baulärm vom Nachbarn? 3 Tipps, was Sie tun können.

Mehr zu Mietzinssenkung bei Guider

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Mietzinssenkung führen können. In der Praxis von Bedeutung ist aber lediglich die Mietzinssenkung aufgrund von Hypothekarzinssenkungen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten mithilfe von nützlichen Vorlagen, wie sie das Herabsetzungsbegehren erfolgreich an den Vermieter weitergeben.

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Norina Meyer, Redaktorin
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