Krankgeschrieben – was heisst das?
Krankheiten und Unfälle verursachen nicht nur körperliches Ungemach, sondern oft auch Probleme mit dem Arbeitgeber. Was Sie über Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit wissen müssen.
aktualisiert am 17. Oktober 2023 - 08:00 Uhr durch Gitta Limacher
Kürzere Absenzen wegen Erkältung oder Grippe verursachen in der Regel keine Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Die Abwesenheit lässt sich leicht überbrücken, man kann auf das Verständnis des Arbeitgebers zählen. Doch längst nicht alle gesundheitlichen Störungen sind in ein bis zwei Wochen überstanden. Zeichnet sich eine längere Arbeitsunfähigkeit ab, fehlt jemand allzu häufig am Arbeitsplatz oder droht gar eine dauernde Behinderung, melden sich bei den Betroffenen Existenzängste. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Arztzeugnis
Ab wann muss ich ein Arztzeugnis vorweisen?
Gesetzlich ist das nicht geregelt. Ab wann Sie Ihrem Vorgesetzten ein Zeugnis vorlegen müssen, steht meist im Arbeitsvertrag
oder in einem Personalreglement. Wenn nicht, sollten Sie sich beim Arbeitgeber erkundigen, was im Betrieb üblich ist. Gewöhnlich wird ein Arztzeugnis ab dem dritten Tag der Abwesenheit verlangt.
Krankgeschrieben arbeiten
Mein Arzt hat mich für zehn Tage krankgeschrieben. Kann ich auch schon wieder früher arbeiten gehen, wenn ich mich fit fühle?
Nehmen Sie erst Rücksprache mit dem Arzt auf, damit das Arztzeugnis angepasst oder allenfalls festgelegt wird, welche Tätigkeiten Sie bei der Arbeit verrichten dürfen und welche nicht. Der Arbeitnehmer darf nichts machen, was seine Genesung verzögern oder behindern
würde. Eigenmächtige Entscheidungen könnten dazu führen, dass eine Krankentaggeldversicherung im schlimmsten Fall Leistungen kürzt, weil Sie sich nicht an die Anweisungen des Arztes gehalten haben und dadurch Ihre Gesundheit beeinträchtigt wird.
Auch der Arbeitgeber darf Angestellte aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht einfach arbeiten lassen und muss sich an das Zeugnis des Arztes halten. Falls Sie von ihm gedrängt werden, doch gewisse Arbeiten zu erledigen, weisen Sie ihn auf das Arztzeugnis hin.
Überstunden, weil man trotzdem arbeitet?
Ich bin zu 100 Prozent angestellt, zurzeit aber 50 Prozent krankgeschrieben. Wegen des grossen Arbeitsanfalls habe ich trotz Arztzeugnis mindestens 70 Prozent gearbeitet. Kann ich jetzt eine Überstundenentschädigung verlangen?
Nein. Überstunden sind definiert als diejenige Zeit, die man über das vertragliche Pensum hinaus arbeitet. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Die 70 Prozent sind immer noch weniger als Ihr volles Pensum.
Diagnose
Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, weshalb ich arbeitsunfähig bin?
Ein Arztzeugnis hat sich über Beginn, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit zu äussern. Ausserdem geht daraus hervor, ob es sich um Krankheit, Unfall oder allenfalls Schwangerschaft handelt. Eine genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis
und muss dem Arbeitgeber auch im persönlichen Gespräch nicht mitgeteilt werden. Sie können somit selbst entscheiden, ob und wie detailliert Sie den Chef oder die Kollegen über Ihren Gesundheitszustand informieren wollen.
Vertrauensarzt
Mein Arbeitgeber glaubt nicht, dass ich krank bin, und verlangt, dass ich mich von einem Arzt seiner Wahl untersuchen lasse. Muss ich das akzeptieren?
Wenn der Chef an Ihrer Arbeitsunfähigkeit zweifelt, kann er Sie – auf seine Kosten – zu einem Vertrauensarzt
seiner Wahl schicken. Sprechen Sie mit dem Vertrauensarzt offen über Ihre Probleme. Auch er ist ans Arztgeheimnis gebunden und nicht berechtigt, dem Arbeitgeber eine Diagnose oder andere Feststellungen weiterzugeben, die er während der Untersuchung gemacht hat. Seine Aufgabe ist es lediglich, Ihre
Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder eben nicht.
Darf der Chef mich kontrollieren und gar bei mir vorbeischauen, wenn er nicht glaubt, dass ich krank bin?
Nein. Wenn Sie krankgeschrieben sind, sollen Sie sich erholen. Verweisen Sie aufs Arztzeugnis und bitten Sie um die nötige Ruhe. Kontrollanrufe oder -besuche eignen sich nicht, um zu prüfen, ob Sie wirklich krank sind. Erstens ist Ihr Chef kein Arzt und kann das gar nicht beurteilen. Zweitens verletzt er Ihre Privatsphäre. Verweisen Sie auf eine Vertrauensärztin (siehe oben) oder entbinden Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht gegenüber der Vertrauensärztin. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber auch mit, wann Sie den nächsten Arzttermin haben und dass Sie sich danach wieder bei ihm melden, sobald Sie mehr wissen.
Lohnfortzahlung
Wie lange habe ich bei Krankheit Anspruch auf den vollen Lohn?
Von Gesetzes wegen muss der Arbeitgeber Ihnen während einer beschränkten Zeit – abhängig von der Anstellungsdauer – den Lohn weiterbezahlen
. Wenn die Einzelheiten nicht im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, kann man sich an den Skalen orientieren, die einzelne Gerichte erstellt haben – die sogenannte
Basler, Berner oder Zürcher Skala.
Viele Betriebe schliessen auch eine Taggeldversicherung ab, die in der Regel 80 oder 100 Prozent des Lohnausfalls während 720 Tagen bezahlt. Um Prämien zu sparen, beginnen die Versicherungssleistungen in der Regel nach einer Wartefrist von mindestens 30 Tagen. Maximal drei Karenztage davon dürfen zulasten des Arbeitnehmers gehen – sofern dies im Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag so vorgesehen ist. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber nach den genauen Versicherungsbedingungen.
Unfall
Wie bin ich nach einem Unfall finanziell abgesichert?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Teilzeitbeschäftigte
, die weniger als acht Stunden wöchentlich beim selben Arbeitgeber tätig sind, allerdings nur gegen Berufsunfälle (inklusive Arbeitsweg). Diese Versicherung übernimmt neben den Arzt- und Spitalkosten auch 80 Prozent des Lohnausfalls (bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 148'200 Franken). Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld anteilsmässig reduziert. Das Taggeld wird bis zum Erreichen der vollen Arbeitsfähigkeit oder zur Zusprechung einer Invalidenrente bezahlt, auch wenn das Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit endet.
Ferien
Ich bin wegen eines Burn-outs bis auf weiteres krankgeschrieben. In einem Monat wollten wir in die schon lange gebuchten Ferien fahren. Mein Arzt befürwortet den Tapetenwechsel. Aber wie sieht das rechtlich aus?
Arbeitsunfähigkeit ist nicht immer gleichbedeutend mit Ferienuntauglichkeit. Wenn der Arzt grünes Licht gibt, können Sie die Ferien beziehen. Wenn Sie nicht nur reisefähig, sondern auch erholungsfähig sind, werden Ihnen die Ferien aber trotz Arbeitsunfähigkeit voll als Ferienbezug angerechnet
.
100 Prozent arbeitsunfähig
Ich arbeite halbtags in einer Gärtnerei. Daneben verdiene ich in meinem privaten Töpferatelier etwas dazu. Nun hat mich der Arzt wegen Rückenproblemen zu hundert Prozent krankgeschrieben. Darf ich trotzdem in der Freizeit meine Töpferwaren verkaufen?
Ihr Arzt muss entscheiden, was Sie tun können und was nicht. Laut Bundesgericht bezieht sich ein Arztzeugnis, das Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, immer auf die vom Arbeitnehmer an einer bestimmten Stelle zu verrichtende Tätigkeit. Es ist gut möglich, dass man für eine andere Arbeit ganz oder teilweise arbeitsfähig ist. Bitten Sie bei Bedarf den Arzt, das Zeugnis zu präzisieren. Mehr dazu lesen Sie im Artikel «Teilweise arbeitsunfähig: Wie viel muss ich arbeiten?».
Kündigungsschutz
Darf man mir kündigen, solange ich arbeitsunfähig bin?
Eine Zeitlang sind Sie bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit vor einer Kündigung geschützt
. Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit): 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr, 180 Tage ab 6. Dienstjahr.
Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während dieser Perioden ausspricht, ist ungültig. In einem solchen Fall sollte der Chef per eingeschriebenen Brief auf seinen Fehler aufmerksam gemacht werden und der Arbeitnehmer weiter seine Arbeitsleistung anbieten (siehe Musterbrief unten). Nur so erhielten Sie weiterhin bis zur ordentlichen Vertragsauflösung den Lohn, auch wenn der Chef Ihr Arbeitsangebot ablehnt und Sie freigestellt werden .
Sobald die Sperrfrist jedoch abgelaufen ist oder Sie wieder hundertprozentig arbeiten können, ist eine Kündigung erlaubt – selbst wenn Sie noch in ärztlicher Behandlung sind. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, steht diese während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit still – längstens bis zum Ablauf der Sperrfrist. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich entsprechend und endet dann am darauffolgenden Monatsende.
Wer während der Kündigungsfrist krank wird oder verunfallt, sollte den Arbeitgeber notfalls selber darauf hinweisen, dass sich dadurch das Arbeitsverhältnis verlängert. Beobachter-Mitglieder erhalten hierfür eine nützliche Mustervorlage «Verlängerung der Kündigungsfrist wegen Arbeitsunfähigkeit», die man per Einschreiben dem Arbeitgeber überreichen kann.
Kündigungsfrist
Ich habe selbst gekündigt und bin kurz darauf für drei Wochen krank geworden. Mein Arbeitgeber meint, ich müsse die verpasste Zeit nacharbeiten. Stimmt das?
Nein, das müssen Sie nicht. Da Sie selbst gekündigt haben, ändert die Krankheit nichts an der Dauer der Kündigungsfrist. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist
hätte nur stattgefunden, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen wäre.
Mitwirkungspflicht
Die Krankentaggeldversicherung meines Arbeitgebers will von mir eine Vollmacht, um Einblick in medizinische Unterlagen von Ärzten, Versicherungen und Behörden nehmen zu können. Muss ich das unterschreiben?
Sie haben gegenüber der Versicherung eine Mitwirkungspflicht. Das heisst, Sie müssen gewährleisten, dass der Versicherer überprüfen kann, ob er seine Leistungen zu Recht erbringt. Das kann er in der Regel nur, wenn Sie ihn bevollmächtigen, die massgebenden Akten einzusehen.
Sie können vom Versicherer aber Einzelvollmachten verlangen und erteilen. So sehen Sie transparent, welche Informationen der Versicherer bei welcher Stelle über Sie einholen möchte. Eine weitere, aber eventuell heikle Möglichkeit wäre, die Vollmacht einzuschränken, wenn Sie Ihnen zu weit geht. Sie können beispielsweise nur den Vertrauensarzt des Versicherers ermächtigen, sich beim behandelnden Arzt zu informieren. Besprechen Sie das aber mit dem Versicherer und handeln Sie eine Lösung aus. Sonst riskieren Sie, dass der Versicherer die Leistungen einstellt – mit der Begründung, Sie hätten Ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
Krankentaggeldversicherung bei Kündigung
Man hat mir nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt, obwohl ich immer noch krank bin. Zahlt die Krankentaggeldversicherung weiter?
Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Endet der Versicherungsschutz beim Austritt und sind Sie arbeitslos, können Sie die Krankentaggeldversicherung des bisherigen Arbeitgebers in eine Einzelversicherung überführen. Sie erhalten dann weiterhin das versicherte Taggeld, müssen allerdings die teuren Prämien aus der eigenen Tasche bezahlen.
IV: Früherfassung
Ich bin gesundheitlich stark angeschlagen und befürchte, dass ich nicht mehr in meinen anstrengenden Beruf zurückkehren kann. Was tun?
Wenn Sie schon länger als 30 Tage arbeitsunfähig sind, sollten Sie sich bei der zuständigen IV-Stelle zu einer sogenannten Früherfassung anmelden. Die IV wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und abklären, ob ohne geeignete Massnahmen eine Invalidität droht. Dabei wird auch geprüft, ob es beim jetzigen Arbeitgeber Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie gibt oder ob Ihnen ein anderer Arbeitsplatz vermittelt werden kann. Massnahmen der Frühintervention sind zum Beispiel Anpassung des Arbeitsplatzes, Kurse, Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung. Können Sie nicht mehr ins Erwerbsleben eingegliedert werden, stellt sich die Frage nach einer Rente
.
Achtung: Die Früherfassungsmeldung ist nicht das gleiche wie der IV-Antrag. Um keine Leistungen zu verlieren, sollten Sie den IV-Antrag auf Eingliederung oder Rente spätestens in den ersten sechs Monaten Ihrer Arbeitsunfähigkeit einreichen.
Überbrückung bis zur IV-Rente
Ich bin dauernd arbeitsunfähig geworden und habe meine Stelle verloren. Der Antrag auf eine IV-Rente läuft. Wo bekomme ich bis zum Entscheid der IV finanzielle Unterstützung?
Wenn Sie dennoch zu mindestens 20 Prozent, mindestens versuchsweise, in einer leidensangepassten Tätigkeit arbeitsfähig sind, sollten Sie sich während der Wartezeit bei der Arbeitslosenversicherung
anmelden. Das schadet Ihren Chancen auf eine IV-Rente nicht. Denn zwischen Invaliden- und Arbeitslosenversicherung besteht eine Koordination, die verhindern soll, dass Invalide in ein finanzielles Loch fallen. Bis zum Entscheid über allfällige Rentenansprüche ist vorerst die Arbeitslosenversicherung zuständig. Sollte sich später herausstellen, dass Sie Anspruch auf eine IV-Rente haben, rechnet die IV zuerst mit der Arbeitslosenversicherung ab. Das heisst, die Renten, die Ihnen für die Zeit des Taggeldbezugs zustehen, werden für die Rückzahlung an die Arbeitslosenkasse verwendet.
Können Sie jedoch gar nicht arbeiten, sind Sie nicht vermittelbar und erhalten von der Arbeitslosenversicherung keine Vorschussleistungen. Kommen Sie wegen fehlender Krankentaggelder oder geendeter Lohnfortzahlung in eine finanzielle Notlage, können Sie Sozialhilfe beantragen.
Bei einer Krankheit oder einem Unfall haben Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Für wie lange erhält man bei Arbeitsunfähigkeit noch den Lohn? Darf der Chef einfach kündigen? Was darf man mit einem Arztzeugnis noch in der Freizeit tun? Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied Antworten auf diese und weitere Fragen.
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16 Kommentare
In Ihrem, wie immer sehr informativen, Beitrag steht fälschlicherweise, dass die meisten Betriebe über eine Krankentaggeldversicherung mit einer Karenzfrist von 3 Tagen verfügen. Dies ist leider nicht korrekt. Nur Falle einer unfallbedingten Absenz, sind solch kurze Karenzfristen üblich. Krankentaggeldversicherungen von Privatunternehmen übernehmen die Kosten in der Regel erst ab dem 30. Krankheitstag, weil die Prämien sonst viel zu hoch und für den Betrieb unerschwinglich wären. Das heisst, in der Regel übernimmt der Arbeitgeber die vollen Lohnkosten bei kürzeren Absenzen wie Grippe, Erkältung etc.. Ich finde es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer dessen bewusst sind und nicht einfach glauben, dass koste den Arbeitgeber ja nichts, weil er hierfür eine Versicherung
habe. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube der bei leichten Unpässlichkeiten zum "krank feiern" verleitet.
Guten Tag,
Wie ist es während der Krankheit oder Unfall mit der Stellesuche? Kann ich mich irgendwo anders bewerben, zum Vorstellungsgespräch und sogar schnuppern gehen? Und wie lange nach meine Arbeitsunfähigkeit darf ich dann kündigen?
Merci
Guten Tag Shara
Dürfen wir Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an unser Beratungszentrum wenden? Als Abonnentin (oder wenn Sie es werden wollen) erreichen Sie die Rechtsberaterinnen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr. Die Direktwahl zum Fachbereich Arbeit ist 043 444 54 01
Alles Gute und freundliche Grüsse
Ihr Beobachter Online-Team
Hallo zusammen
Morgen ist mein ersten Arbeitstag. Ich bin stark Krank, sodass ich kaum auf meinen Beinen stehen kann.
Nun muss ich meine Arbeitgeberin bescheid geben, dass es mir nicht gut geht und nicht arbeiten kann.
Ich habe aber Angst, dass sie mich nachher kündigen, weil ich in der Probezeit bin.
Ich habe mir versucht mit Medikamenten auf die Beine zu kommen, damit ich morgen arbeiten kann, aber es geht halt nicht. Was wurdet ihr mich empfehlen?
Dürfen die mich nachher so kündigen?
Hallo Idaa
Sie haben wohl aus Versehen zwei Kommentare verfasst – es dauert manchmal eine Weile, bis wir diese aufschalten können. Unsere Antwort finden Sie beim unteren Kommentar.
Alles Liebe,
Ihr Beobachter
Krank schreiben
Guten Tag.
Ich habe mal eine frage. Morgen ist meinen ersten Arbeitstag. Da ich eine Chronische Erkrankung habe, gehts mir gerade nicht gut. Ich kann wirklich nicht so arbeiten, aber ich habe sehr Angst, dass sie mich kundigen, weil ich erst mit der Arbeit anfange und bin in der Probezeit. Was soll ich in dem Fall tun?
Ich weiss, dass die Gesundheit sehr wichtig ist, aber ich kann auf keinen Fall arbeiten. Nun machenich mir sehr sorgen was noch daraus kommt.
Ich werde mich freuen auf eure Hilfe.
Grüezi Idaa
Wir wünschen Ihnen einen wunderbaren Start bei der neuen Arbeit! Könnten Sie sich mit Ihrer Frage an unser Beratungszentrum wenden? Als Abonnentin (oder wenn Sie es werden wollen) erreichen Sie die Rechtsberaterinnen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr. Die Direktwahl zum Fachbereich Arbeit ist 043 444 54 01
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