Kündigt ein Arbeitgeber mehreren Angestellten gleichzeitig, ohne dass ein Verschulden bei den Gekündigten liegt, kann es sich rechtlich um eine Massenentlassung handeln. Die Grösse der Firma spielt für die Definition eine massgebende Rolle. Die Kündigung wird innert 30 Tagen ausgesprochen, wovon mindestens ...
- 10 Arbeitende in Betrieben mit 21 bis 99 Angestellten
- 10% der Belegschaft in Betrieben mit 100 bis 299 Angestellten oder
- 30 Angestellte in Betrieben mit über 300 Beschäftigten
... betroffen sind. Bevor die Mitarbeiter einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden, muss der Arbeitgeber die Belegschaft oder deren Vertretung über die geplante Massnahme informieren. Dabei muss er schriftlich die nötigen Auskünfte erteilen und ihnen Gelegenheit geben, Vorschläge zu machen, wie die Kündigung vermieden oder Härtefälle gemildert werden könnten. Ausserdem ist das Arbeitsamt über diese Konsultation zu orientieren.
Aber auch darüber hinaus haben Arbeitnehmer gewisse Rechte.
In unserem Betrieb werden dutzende Stellen gestrichen. Sollte der Arbeitgeber bei einer Massenentlassung nicht einen Sozialplan ausarbeiten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Sozialplan tatsächlich vorgeschrieben. Konkret sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2014 bei Massenentlassungen verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln
, sofern sie mindestens 30 Angestellte entlassen. Der Sozialplan soll Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden können.
Ich bin 62 Jahre alt, und mir wurde gekündigt. Auch jüngere Kollegen hat es getroffen, aber diese finden sicher leichter wieder eine Arbeit als ich. Besteht für ältere Mitarbeiter nicht eine erhöhte Fürsorgepflicht von Seiten des Arbeitgebers?
Ja, das ist so. Zwar steht davon nichts im Gesetz. Das Bundesgericht hat aber wiederholt festgehalten, dass bei älteren und vor allem langjährigen Angestellten eine erhöhte Fürsorgepflicht
besteht. Sie haben Anspruch darauf, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, nach Lösungen zu suchen, die eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen.
Ich bin noch für zwei Monate krankgeschrieben. In drei Monaten schliesst der Betrieb jedoch endgültig und alle Mitarbeiter stehen dann auf der Strasse. Gilt dasselbe auch für mich?
Wenn Sie krankgeschrieben sind, haben Sie während einer beschränkten Zeit einen Kündigungsschutz. Während dieser sogenannten Sperrfrist ist eine Kündigung ganz einfach ungültig – selbst wenn der Betrieb schliesst. Wie lange die Sperrfrist in Ihrem Fall dauert, hängt von Ihren Dienstjahren ab (mehr zu den Kündigungssperrfristen bei Arbeitunfähigkeit bei Guider, exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
Wenn nun der Betrieb geschlossen wird, muss Ihnen der Arbeitgeber trotzdem noch den Lohn weiterbezahlen, bis zum Zeitpunkt, an dem ordentlich gekündigt werden kann. Sie sind allerdings verpflichtet, intensiv nach einer neuen Stelle zu suchen, sobald Sie wieder arbeiten können.
Ich bin zurzeit im Mutterschaftsurlaub. Nun habe ich erfahren, dass es meine Stelle nach der Massenentlassung im Betrieb nicht mehr geben soll. Was sind meine Rechte in diesem Fall?
Sie haben während des Mutterschaftsurlaubs einen Kündigungsschutz
bis 16 Wochen nach der Geburt. Erst wenn diese Zeit abgelaufen ist, kann der Arbeitgeber Ihnen kündigen – natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Bis zur ordentlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf den üblichen Lohn, selbst wenn man Sie nicht mehr beschäftigen kann. Sie sind aber verpflichtet, alles zu unternehmen, um so rasch wie möglich eine neue Stelle zu finden.
Die Mitarbeiter in unserer Abteilung wurden mit sofortiger Wirkung freigestellt. Der Lohn wird aber noch für die nächsten drei Monate bezahlt. Muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn ich vorher eine neue Stelle gefunden habe?
Sie haben zwar das Recht, während einer bedingungslosen Freistellung eine neue Stelle anzutreten. Sie dürfen damit aber die berechtigten Interessen Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht verletzen, da Sie ihm gegenüber noch bis zum Ende der Kündigungsfrist eine Treuepflicht haben. Eine neue Stelle bei der Konkurrenz anzutreten
, kann der Arbeitgeber nur unter strengen Voraussetzungen verbieten. In jedem Fall gilt: Der Noch-Arbeitgeber kann seine Zahlungen einstellen, wenn Sie anderweitig einen mindestens gleich hohen Lohn erzielen (ansonsten nur noch Differenzzahlung).
In der Schweiz können Arbeitsverträge beiderseitig zu jeder Zeit aufgelöst werden. Einen Grund für die Kündigung braucht es nicht, doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Abonnenten erfahren, welche das sind, ob sie rechtlich gesehen unter Kündigungsschutz stehen und wie sie mittels einer Briefvorlage schriftlich gegen eine fristlose Entlassung protestieren können.