«Übers Buschtelefon habe ich erfahren, dass mein Bruder vom Vater schon wieder einen Erbvorbezug erhält. Diesmal für den Kauf einer Wohnung. Ich dagegen musste sogar mein Studium selber finanzieren. Was kann ich gegen diese Ungleichbehandlung tun?»

Täglich beantwortet das Beobachter-Beratungszentrum Fragen rund um das Thema Erbvorbezug. Lassen Sie uns einmal die Rollen tauschen, versuchen Sie sich als Berater.

Die häufigsten Fragen, Irrtümer und Halbwahrheiten zu diesem Thema warten auf Ihr klärendes Wort:

Mehr zu Abwicklung der Erbschaftsgeschäfte bei Guider

Um Erbschaftsgeschäfte abzuwickeln, kann der Erblasser im Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker bestimmen oder die Erbengemeinschaft einen Erbenvertreter. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie im einzelnen Fall vorgehen, einen Erbschein bestellen oder das Erbe ausschlagen.