Ein Schweizer Profifussballer spielte ab 2011 für einen Fussballclub in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Vertrag lief bis 2015, wurde aber am 9. Juli 2013 vom Club per sofort aufgelöst. Die Vereinbarung sah eine Entschädigung über mehr als 2,3 Millionen Euro vor, zahlbar in fünf Tranchen.
Der Club zahlte aber nur anderthalb Raten und stellte sich dann auf den Standpunkt, der Rest sei nach lokalem Recht verjährt. Dagegen wehrte sich der Fussballer und erhielt vom Sport-Schiedsgericht der Emirate recht, worauf der Club das ausstehende Geld von umgerechnet mehr als 1,8 Millionen Franken im Jahr 2017 überwies.
Inzwischen war der Sportler mit seiner Frau aus den Emiraten in die Schweiz zurückgezogen, das Paar erwarb im Kanton Basel-Landschaft ein Einfamilienhaus und meldete sich dort per 31. Dezember 2013 an.
Vor Bundesgericht ging es nun um die Frage, ob diese Geldzahlungen überhaupt von der Schweiz besteuert werden dürfen. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten läge das Besteuerungsrecht im Emirat, sofern es um Lohn aus einem Angestelltenverhältnis oder um Geld für eine «persönlich ausgeübte Tätigkeit eines Sportlers» ginge, wie es im Text heisst. Und gemäss emiratischem Recht wäre die Zahlung steuerfrei, so stand es auch in der Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsvertrags.
Hier handle es sich aber eben nicht um Lohn, sondern eher um eine Art Schadenersatz, so das Bundesgericht. Darum sei das Geld in der Schweiz als Einkommen steuerpflichtig .
Bundesgericht, Urteil vom 23. Juni 2023 (9C_682/2022)
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