Eine junge Frau warf ihrem Vater versuchte vorsätzliche Tötung und Vergewaltigung vor, die auf satanistischen Ritualen gründeten. Das entsprechende Strafverfahren wurde jedoch eingestellt: Ein Gutachter stellte bei der Tochter eine Gedächtnisstörung fest, bei der falsche Erinnerungen auftreten würden.

Die Eltern wollten daraufhin der volljährigen Tochter keine Unterstützung für ihre Erstausbildung mehr bezahlen. Die Tochter zog die Sache vor Bezirksgericht – es gab ihr recht. Das Obergericht bürdete den Eltern noch weitere Zahlungen bis zum Abschluss der Ausbildung auf.

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Die Eltern zogen das Urteil weiter ans Bundesgericht. Sie argumentierten, dass es ihnen aufgrund der schweren Anschuldigungen der Tochter nicht zumutbar sei, ihr etwas zu bezahlen. Die Vorwürfe seien abstrus, massiv falsch und verletzend.

Auch das Bundesgericht liess die Eltern abblitzen. Unterhalt sei nur dann nicht zumutbar, wenn das Kind seine Pflichten ihnen gegenüber schuldhaft verletze. Die Tochter leide aber an einer Gedächtnisstörung, die sie tatsächlich glauben lasse, ihre Vorwürfe seien wahr. Damit habe sie nicht schuldhaft gehandelt, und die Eltern müssten trotz allem Unterhalt bezahlen.

Urteil des Bundesgerichts vom 21. März 2023 (5A_706/2022)

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