Das gilt in der Schweiz bei Laubbläsern
Wenn der Laubbläser aufheult, bleibt kein Auge trocken. Doch sind die lauten Geräte überhaupt erlaubt? Beim Beobachter erfahren Sie vier Fakten.
Veröffentlicht am 6. Oktober 2025 - 09:23 Uhr
Wenn das Laub weggepustet wird, verlieren Insekten ihren Lebensraum – und dazu ihr Gehör.
Eine prominente Frau macht ihrem Ärger Luft: «Laubbläser machen mich wahnsinnig. Ich hasse sie so sehr, ich könnte stundenlang über sie herziehen.»
Und: «Die Geräte symbolisieren all das, was mit unserer Spezies schiefläuft: Wir pusten Dreck von einer Seite auf die andere, und dann bläst der Wind ihn wieder zurück.»
«Was ist eigentlich mit dem Besen passiert?!»
Die Geräte seien nicht nur hässlich, sondern auch ungesund und gehörten von unserem Planeten verbannt. «Auch die Gärtner, die sie benutzen, wissen insgeheim, dass sie etwas Dummes tun.» Das sehe man schon in ihren Gesichtern. «Was ist eigentlich mit dem guten alten Besen passiert?!»
«Wenn ich über Laubbläser spreche, werde ich zu einem bellenden Hund.»
Mysteriöse prominente Frau
Haben Sie eine Idee, wer so ausrastet, wenn es um Laubbläser geht? Wer teilt in aller Öffentlichkeit so passioniert gegen sie aus? Vielleicht eine Politikerin der Grünen oder der SP?
Nein, es ist die Schauspielerin Cate Blanchett. Letztes Jahr machten mehrere Videos von ihr die Runde, in denen die Oscargewinnerin ihren Hass auf die Gartengeräte kundtut. «Wenn ich über sie spreche, werde ich zu einem bellenden Hund», sagt sie.
Wenn Gärten zu Kampfzonen werden
Damit ist die Schauspielerin nicht allein. Auch in der Schweiz treibt das durchdringende Heulen der Geräte so manchem den Puls hoch.
Wenn der Nachbar am Samstagmorgen mit leuchtgelbem Helm, Pamir und Schutzbrille seinen Bläser anspringen lässt, fühlt sich das nicht selten wie eine gezielte Attacke auf das Wohlbefinden an.
Ob Sie Blanchetts radikale Meinung teilen oder nicht – hier sind die vier wichtigsten Fakten zum Laubblasen in der Schweiz.
1. Laubbläser sind praktisch, aber störend
Laubbläser sorgen im Handumdrehen für saubere Wege und Plätze. Sie vereinfachen die Arbeit, vor allem für Leute, die für den Unterhalt von Strassen und Wegen verantwortlich sind.
Doch sie machen Krach: Die Geräte sind gleich laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Satte 115 Dezibel bringen sie auf das Messgerät.
Wer sich in der Nähe befindet, hat nicht selten 100 Dezibel am Ohr. Die Suva stuft das bereits als gefährlich ein.
Immerhin: Die Hersteller müssen auf ihren Geräten angeben, wie hoch der Schallleistungspegel ist.
2. Laubbläser schaden der Umwelt
Laubbläser wirbeln mehr Feinstaub auf als ein Besen – und mehr Pilzsporen, Bakterien und Tierkot. Kurzum: Sie belasten die Luft, die wir einatmen.
Problematisch sind sie auch für Kleintiere. Wenn das Laub nicht lange liegen bleibt, verlieren Insekten oder Würmer ihren Lebensraum. Darunter leiden etwa auch Vögel, die sich von ihnen ernähren.
Wer Laub wegpustet, wirbelt auch Käfer, Asseln und Spinnen durcheinander – und tötet sie. Der Luftstrom erreicht mehr als 200 Kilometer pro Stunde.
3. Es gibt kein generelles Verbot von Laubbläsern
Laubbläser sind nicht allgemein verboten. Auch konkrete Grenzwerte fehlen.
Die in der gesamten Schweiz geltende Lärmschutzverordnung schreibt einzig vor, dass die Geräte andere Leute nicht erheblich in ihrem Wohlbefinden stören dürfen. Wie diese Regel umgesetzt werden soll, ist Sache der Gemeinden und Kantone.
4. Die Regeln sind überall anders
Was in Bezug auf Laubbläser gilt, variiert je nach Gemeinde und Kanton. Sie können Regeln aufstellen, wie man Laubbläser nutzen darf. So ist es etwa möglich, dass man sie nur in gewissen Jahreszeiten in Betrieb setzen darf.
Die Stadt Zürich verbietet nach der Abstimmung am 28. September 2025 benzinbetriebene Laubbläser. Erlaubt werden nur noch elektrische Geräte, und zwar von Oktober bis Dezember.
Zudem hat jede Gemeinde ihre Ruhezeiten. So sind etwa in der Stadt Bern besonders lärmige Arbeiten mit technischen Geräten zwischen 12 und 13 Uhr und zwischen 20 und 7 Uhr verboten.
Des Weiteren muss man sich an die Nachtruhe halten. Sie beginnt in der Regel um 22 oder 23 Uhr und endet um 6 oder 7 Uhr.
Tipps für Lärmgeschädigte
- Bei der Gemeinde nachfragen, welche Regeln es zu Lärm und Laubbläsern gibt.
- Den Störenfried darauf hinweisen, wenn er dagegen verstösst. Auch sonst darf man um Rücksicht bitten.
- Falls Gespräche nichts nützen und jemand die Ruhezeiten regelmässig verletzt, kann man die Polizei rufen.
Tipps für Laubblasende
- Abklären, welche Regeln es in der Gemeinde zu Lärm und Laubbläsern gibt, und sich daran halten.
- Auf die Mitmenschen Rücksicht nehmen, auch ausserhalb der Ruhezeiten. Etwa indem man in Wohngebieten ruhige Tagesperioden meidet oder das Gerät nicht mit Vollgas laufen lässt.
- Beim Kauf auf einen möglichst tiefen Schallleistungs- sowie Schalldruckpegel achten (LwA sowie LpA).
- Möglichst auf Elektro- oder Akkugeräte statt benzinbetriebene Bläser setzen – oder im Zweifel auf benzolfreies Gerätebenzin.
- Sich schützen: Gehörschutz, Schutzbrille und Maske tragen.
- Nicht in Richtung anderer Leute blasen.
- So effizient wie möglich arbeiten: Laub lässt sich am besten wegblasen, wenn es noch taufeucht ist. Möglichst viel auf einmal wegblasen.
- Nur entfernen, was wirklich stört. Es muss nicht jedes Blättchen weg.
- Bundesamt für Umwelt (Bafu): Laubbläser und ‑sauger: Was Sie wissen müssen
- Lärm.ch: Laubbläser – so laut wie ein Presslufthammer
- Stadt Zürich: Merkblatt zum Umgang mit Laubbläsern (Download, PDF)
- Stadt Zürich: Einschränkung von Laubbläsern auf Stadtgebiet
- Youtube: Cate Blanchett’s take on leaf blowers
- Tiktok: Auszüge aus Interviews mit Cate Blanchett
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