Das Gesetz spricht Klartext: Verkauft der Vermieter sein vermietetes Haus oder seine Eigentumswohnung, geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum auf den Erwerber über.

Mit anderen Worten: Mit der Eintragung des Verkaufs im Grundbuch sind Sie nicht nur Eigentümer der Wohnung, sondern auch neuer Vermieter geworden. Ihnen stehen nun alle Rechte zu, die nach dem Kauf entstehen oder bereits entstanden sind.

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Dazu gehört insbesondere der Mietzins und das Recht, für offene Forderungen auf die Kaution zurückzugreifen.

Der Verkäufer und bisherige Vermieter Ihrer Wohnung kann zwar auch jetzt noch Mietzinse eintreiben, die vor dem Verkauf fällig wurden. Auf die Kaution hat er allerdings keinen Zugriff mehr. Ihm bleibt nur, diese Forderungen direkt beim Mieter einzufordern – notfalls mittels Betreibung.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Zahlungsverzug des Mieters»

Wie kann die Vermieterschaft vorgehen, wenn die Mieterin immer wieder zu spät den Mietzins bezahlt oder gar nicht? Im Merkblatt «Zahlungsverzug des Mieters» erfahren Beobachter-Mitglieder, wie sie zu ihrem Recht kommen und welche Möglichkeiten ihnen offenstehen.