Wie verlangt man korrekt von jemandem Geld zurück? Jedenfalls nicht wie ein Mann aus dem Kanton Luzern. Er nahm die Ehefrau des Schuldners ins Visier – immerhin hatte sie ihren Mann nicht zur Rückzahlung des Darlehens überredet.

Um Druck aufzusetzen, legte er ihr nacheinander einen Schafskopf, einen Schafsfuss sowie ein blutgetränktes Schafsfell in den Milchkasten. Zudem schlitzte er ihre Autopneus mehrmals auf und kratzte das Wort «PAY» in ihre Motorhaube.

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eRatgeber: Betreibung – Was kann ich tun?
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Das Luzerner Kantonsgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten und zu einer Busse von 3000 Franken. Es warf ihm – neben Sachbeschädigungen, Verstössen gegen das Tierseuchengesetz und Drohung – eine Nötigung vor. Denn die Frau habe sich gezwungen gesehen, ihr Auto nach all den Schäden in einem unbekannten Versteck zu parkieren.

Der Beschuldigte wehrte sich gegen alle Vorwürfe. Doch das Bundesgericht bestätigte das Urteil grossteils. Nur in einem Punkt gab es ihm recht: Dass die Frau ihr Auto anderswo parkierte, um es vor weiteren Sachschäden zu schützen, sei noch keine Folge einer Nötigung. Was jemand mache, um weitere Taten zu verhindern, falle nicht unter diesen Tatbestand. Das Gericht reduzierte die bedingte Freiheitsstrafe auf 18 Monate.

Bundesgericht, Urteil vom 18. Juni 2025 (6B_1368/2023)

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