Advent, Advent: Zeit, sich zu besinnen – auf all die Dinge, die uns 2022 grantig machten. Die Ärgerliste der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen kommt da gerade richtig. Jährlich listet sie die häufigsten Beschwerden, Anfragen und Meldungen auf. Wir ergänzen die Probleme mit Lösungen. 

Platz 1: Garantieverweigerung und Lieferverzögerung

Ein Staubsauger muss saugen, ein Mixer zerkleinern, ein Handy telefonieren. Beim Verkauf garantiert ein Händler, dass seine Ware mängelfrei funktioniert. Ist das nicht der Fall, kann man sich wehren. Zumindest theoretisch. In der Praxis drücken sich Anbieter oft vor Garantieleistungen. «Sie werden sehr häufig unter der Begründung abgelehnt, dass der Fehler selbst verschuldet sei», schreibt die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen. In der Schweiz liegt die Beweislast bei den Käufern – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern.

Das können Sie tun:

Das Obligationenrecht regelt einerseits die Garantiefrist, also wie lange ein Kunde bei allfälligen Mängel etwas verlangen kann. Sie beträgt zwei Jahre bei beweglichen Sachen. Andererseits die Ansprüche des Kunden, wenn eine Kaufsache oder ein Werk mangelhaft ist. Allerdings können diese Ansprüche in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch abweichend vom Gesetz formuliert sein. Zum Beispiel kann ein Anbieter die Garantie komplett ausschliessen. Hat ein Kunde die AGB akzeptiert, haben diese Vorrang vor dem Gesetz.

Ebenfalls auf dem ersten Platz sind Lieferverzögerungen beim Online-Shopping: Die Ware wurde bestellt, bezahlt, wird aber nicht geliefert – vor allem bei Shops aus dem Ausland. 

Das können Sie tun:

Im Gesetz gibt es eine klare Regelung: Wenn der Liefertermin vorbei ist, kann die Kundin eine angemessene Nachfrist setzen. Je nach Situation können das ein paar Tage oder eine Woche sein. Erhält sie die bestellte Ware bis dahin nicht, kann sie vom Vertrag zurücktreten. In manchen Fällen kann die Käuferin den entstandenen Schaden sogar in Rechnung stellen. Mehr Infos:

Platz 2: Unlautere Geschäftsmethoden

Darüber ärgern wir uns alle: Eine unbekannte Nummer ruft auf das Handy an, im Briefkasten liegen unerwünschte Werbeflyer, das E-Mail-Postfach wird mit Spam geflutet. Zu den häufigsten Aufregern gehören vermeintliche Gratisangebote, die sich als Abofallen entpuppen.

Das können Sie tun:

Beim Surfen im Netz ist besonders dann Vorsicht geboten, wenn man aufgefordert wird, seine persönlichen Daten anzugeben. Vor allem Kreditkarteninformationen sollte man nie leichtsinnig herausgeben. Selbst ein harmloser Wettbewerb, bei dem ein attraktiver Gewinn winkt, kann sich als fiese Abofalle herausstellen, wie dieser Fall zeigt. Fest steht: Wenn man keinen Preis akzeptiert hat, muss man auch nichts bezahlen – daran ändern auch gehässige Mails oder Briefe von irgendwelchen Anbietern oder Inkassobüros nichts. Damit es nicht dazu kommt, hier Tipps für das sichere Shoppen im Internet :

Platz 3: Versicherungen und Gesundheit

Jedes Jahr wird die obligatorische Grundversicherung teurer. Ändern wird sich das kaum – die Gesundheitskosten steigen, und die Branche hat eine grosse Lobby. An den steigenden Kosten verdienen Pharmafirmen, Spitäler, Krankenkassen und Ärztinnen. Besonders viele Beschwerden von Kundinnen und Kunden betreffen die freiwillige Spitalzusatzversicherung: doppelte Abrechnungen, unbegründete Honorare, nie bezogene Leistungen.

Das können Sie tun:

Platz 4: Festnetz, Mobiltelefonie, Internet, TV, Radio

Die Telekombranche gehört seit Jahren zu den Top-Ärgernissen. Am häufigsten beschweren sich Konsumentinnen und Konsumenten über komplizierte Kündigungsbedingungen, unerwünschte Upgrades, langsames Internet und undurchsichtige Vertragsänderungen. 

Das können Sie tun:

Platz 5: Inkasso

Manchmal gehen Rechnungen unter, das passiert. Häufig melden sich dann aber Inkassofirmen – und verlangen neben dem Rechnungsbetrag hohe Gebühren. Werden diese nicht bezahlt, wird mit einem Betreibungsverfahren gedroht. 

Das können Sie tun:

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Den offenen Betrag müssen Sie natürlich bezahlen. Hinzu kommen fünf Prozent Verzugszins, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mahnkosten müssen Sie nur dann bezahlen, wenn diese mit dem Rechnungssteller vereinbart wurden – also im Vertrag beziehungsweise den AGB stehen. Weitere Posten, zum Beispiel Bonitätsprüfungskosten oder ein Verzugsschaden, sind nicht geschuldet. Dem Inkassobüro können Sie mit unserem Musterbrief antworten. Wenn Ihnen tatsächlich das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl schickt, können Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. 

Platz 6: Geld, Finanzdienstleistungen, Datenschutz

Die Kosten für Energie, Lebensmittel und Krankenkassen nahmen 2022 stark zu. Darunter leiden die Haushaltsbudgets. Besonders viele Konsumenten beschweren sich über das Geoblocking-Verbot: Wer online etwas kaufen will, muss ständig neue Geschäfts- und Datenschutzbedingungen akzeptieren oder Gebühren zahlen. 

Das können Sie tun:

Versicherung, Wohnen und Steuern – diese drei Posten machen rund die Hälfte der Haushaltskosten aus. Machen Sie sich eine Übersicht über Ihre grössten Ausgaben und planen Sie realistisch. 

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